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   LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04 KR   

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https://dejure.org/2004,15047
LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04 KR (https://dejure.org/2004,15047)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.2004 - L 1 ER 4/04 KR (https://dejure.org/2004,15047)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - L 1 ER 4/04 KR (https://dejure.org/2004,15047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz auf Grund der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung nach Vollendung des 55. Lebensjahres; Gewährung von Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung als Schadensersatz in Form von Naturalrestitution; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Kündigung einer privaten Versicherung - Ausschluss eines 55-jährigen Arbeitnehmers von der gesetzlichen Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.06.1999 - L 5 K 51/98
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04
    Ob die Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, richtet sich danach, wie der Empfänger diese Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hatte (vgl BSG, Urteil vom 30.9.1996, Az.: 10 RKg 20/95; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.1999, Az.: L 5 K 51/98).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04
    Vorliegend kann es dahinstehen, ob die Schreiben der Antragsgegnerin vom 13.3.2003 i.V.m. der "Versicherungsbestätigung zur Kranken versicherung " und 19.3.2003 als feststellende Verwaltungsakte zu qualifizieren sind (vgl. zur Problematik der so genannten Begrüßungsschreiben BSG, Urteil vom 21.5.1996 - 12 RK 67/94 -), weil jedenfalls das Schreiben vom 27.3.2003 als ein feststellender Verwaltungsakt im Sinne des § 31 Satz 1 SGB X anzusehen ist.
  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 99.76

    Wegfall der Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Zustimmung der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04
    Entscheidendes Merkmal der "Regelung" ist, ob die Behörde eine potenziell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. ob durch sie Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte mit Außenwirkung abgelehnt wird (vgl. BVerwGE 55, 280, 285; 69, 374, 377; 77, 268, 271).
  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04
    Ob die Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, richtet sich danach, wie der Empfänger diese Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hatte (vgl BSG, Urteil vom 30.9.1996, Az.: 10 RKg 20/95; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.6.1999, Az.: L 5 K 51/98).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 12.83

    Krankenhaus - Zielplanliste - Zielvostellungen - Rechtsnatur - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04
    Entscheidendes Merkmal der "Regelung" ist, ob die Behörde eine potenziell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. ob durch sie Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte mit Außenwirkung abgelehnt wird (vgl. BVerwGE 55, 280, 285; 69, 374, 377; 77, 268, 271).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - L 1 ER 4/04
    Entscheidendes Merkmal der "Regelung" ist, ob die Behörde eine potenziell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. ob durch sie Rechte begründet, geändert, aufgehoben oder verbindlich festgestellt werden oder die Begründung, Änderung, Aufhebung oder verbindliche Feststellung solcher Rechte mit Außenwirkung abgelehnt wird (vgl. BVerwGE 55, 280, 285; 69, 374, 377; 77, 268, 271).
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Denn bereits nach ihrem typischen, auch vorliegend verwendeten Wortlaut stellt eine solche Bescheinigung allenfalls die getroffene Krankenkassenwahl fest, nicht jedoch die - vorliegend allein streitgegenständliche - Versicherungspflicht (so auch LSG Baden-Württemberg Urteile vom 1.3.2011 - L 11 KR 2278/09 - sowie vom 28.2.2003 - L 4 KR 4661/01; wohl auch Blöcher in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 175 RdNr 28, wonach der Regelungsgehalt der Bescheinigung sich auf die Abgabe einer wirksamen Wahlrechtserklärung durch den Wählenden beziehen soll; einen Verwaltungsakt ablehnend Kokemoor, SGb 2003, 433, 439; Aufschiebend bedingter Verwaltungsakt oder Inhalt auf die Aussage zur Wählbarkeit der angegangenen Krankenkasse beschränkt: K. Peters in Kasseler Komm, Stand Einzelkommentierung April 2012, § 175 SGB V RdNr 22; im Einzelfall aA zu einem Begrüßungsschreiben LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18.1.2007 - L 16 KR 227/06; zu einer "Bescheinigung" LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 10.2.2004 - L 1 ER 4/04 KR - NZS 2005, 167; die Mitgliedschaft feststellender Verwaltungsakt: Sonnhoff in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 4/2012, K § 175 RdNr 22) .
  • LSG Hamburg, 15.06.2015 - L 1 KR 122/13

    Rückkehr eines vormals Privatversicherten in die gesetzliche KV

    Denn bereits nach ihrem typischen, auch vorliegend verwendeten Wortlaut stellt eine solche Bescheinigung allenfalls die getroffene Krankenkassenwahl fest, nicht jedoch die - vorliegend allein streitgegenständliche - Versicherungspflicht (so auch LSG Baden-Württemberg Urteile vom 1.3.2011 - L 11 KR 2278/09 - sowie vom 28.2.2003 - L 4 KR 4661/01; wohl auch Blöcher in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 175 RdNr 28, wonach der Regelungsgehalt der Bescheinigung sich auf die Abgabe einer wirksamen Wahlrechtserklärung durch den Wählenden beziehen soll; einen Verwaltungsakt ablehnend Kokemoor, SGb 2003, 433, 439; Aufschiebend bedingter Verwaltungsakt oder Inhalt auf die Aussage zur Wählbarkeit der angegangenen Krankenkasse beschränkt: K. Peters in Kasseler Komm, Stand Einzelkommentierung April 2012, § 175 SGB V RdNr 22; im Einzelfall aA zu einem Begrüßungsschreiben LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 18.1.2007 - L 16 KR 227/06; zu einer "Bescheinigung" LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 10.2.2004 - L 1 ER 4/04 KR - NZS 2005, 167; die Mitgliedschaft feststellender Verwaltungsakt: Sonnhoff in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 4/2012, K § 175 RdNr 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2007 - L 16 KR 227/06

    Krankenversicherung

    Da die Beklagte nicht einmal anheischig gemacht hat, den oder die von ihr erlassenen rechtswidrigen Verwaltungsakte zu beseitigen, bedurfte es keiner Erörterungen, inwieweit dies mit oder ohne Verstoß gegen den Grundsatz des "venire contra factum proprium" möglich gewesen wäre (vgl. insoweit die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 10.2.2004 L 1 ER 4/04 KR = Neue Zeitrschrift für Sozialrecht (NZS) 2005, 167 = Breithaupt 2005, 173).
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