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   LSG Sachsen, 22.09.2010 - L 1 KA 7/09   

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https://dejure.org/2010,16810
LSG Sachsen, 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 (https://dejure.org/2010,16810)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 (https://dejure.org/2010,16810)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. September 2010 - L 1 KA 7/09 (https://dejure.org/2010,16810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Berechnung des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens bei einer Jobsharing-Zulassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 15/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Leistungsbegrenzung bei unter

    Nach den Angaben des Sächsischen LSG im Urteil - L 1 KA 7/09 -, das zum Senatsbeschluss vom 31.8.2011 geführt hat, belief sich das Leistungsvolumen der dort klagenden Gemeinschaftspraxis auf zwischen ca 40 und 50 Millionen Punkten pro Quartal.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 2789/13
    Der zuständige Normgeber habe die rechtlichen Grenzen seines Gestaltungsspielraums gewahrt (vgl. auch LSG Sachsen, Urteil vom 22.09.2010, - L 1 KA 7/09 -, in juris; zur 3-%-Grenze bei Fallzahlzuwachsbegrenzungsregelungen BSG, Urteil vom 10.03.2004, - B 6 KA 3/03 R -, in juris; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2004, - L 5 KA 4074/03 -, nicht veröffentlicht).

    Er sieht sich darin in Einklang mit dem BSG, das seiner (einschlägigen) Rechtsprechung die in Rede stehenden Vorschriften ebenfalls zu Grunde legt, ohne (etwa im Hinblick auf den vom Beklagten herangezogenen Aufsatz von Kamps, in MedR 1998, 103) Zweifel an deren Gültigkeit zu äußern (vgl. nur etwa: BSG, Urteil vom 15.07.2015, - B 6 KA 26/14 R - in juris Rdnr. 16 ; auch BSG, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 17/13 R -, in juris Rdnr. 16; Urteil vom 12.12.2012, - B 6 KA 1/12 R -, in juris Rdnr. 24; entsprechend auch etwa LSG Hamburg, Urteil vom 19.08.2015, - L 5 KA 51/14 - in juris oder LSG Sachsen, Urteil vom 22.09.2010, - L 1 KA 7/09 -, in juris Rdnr. 53 sowie jurisPK-SGB V/Pawlita § 101 Rdnr. 144).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2019 - L 5 KA 2131/17
    Die einschlägigen Regelungen der BedarfsplRL a.F. (insbesondere hinsichtlich des in § 23c BedarfsplRL a.F. festgelegten Überschreitungsvolumens von (nur) 3%) seien gültig (vgl. etwa LSG Sachsen, Urteil vom 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 -, in juris).

    Er sieht sich darin in Einklang mit dem BSG, das seiner (einschlägigen) Rechtsprechung die in Rede stehenden Vorschriften ebenfalls zu Grunde legt, ohne (etwa im Hinblick auf den vom Beklagten herangezogenen Aufsatz von Kamps, in MedR 1998, 103) Zweifel an deren Gültigkeit zu äußern (vgl. nur etwa: BSG, Urteil vom 15.07.2015, - B 6 KA 26/14 R - in juris Rdnr. 16 ; auch BSG, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 17/13 R -, in juris Rdnr. 16; Urteil vom 12.12.2012, - B 6 KA 1/12 R -, in juris Rdnr. 24; entsprechend auch etwa LSG Hamburg, Urteil vom 19.08.2015, - L 5 KA 51/14 -, in juris oder LSG Sachsen, Urteil vom 22.09.2010, - L 1 KA 7/09 -, in juris Rdnr. 53 sowie jurisPK-SGB V/Pawlita § 101 Rdnr. 144).

  • LSG Hessen, 29.07.2015 - L 4 KA 20/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gesetz räume dem Richtliniengeber mit der Vorgabe, eine "nicht wesentliche" Überschreitung zu ermöglichen, einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der insbesondere eine Beschränkung des Überschreitungsvolumens auf 3 % des Fachgruppendurchschnitts zulasse (Hinweis auf LSG Sachsen, Urteil vom 22. September 2010 - L 1 KA 7/09 - Juris Rdnr. 53 m. w. N.).
  • SG Marburg, 06.09.2017 - S 12 KA 300/16

    Vertragsarztrecht

    Die geltenden Regelungen bieten keinen Ansatzpunkt dafür, Abrechnungsobergrenzen an den Budgets auszurichten, die dem Vertragsarzt gemäß den Honorarverteilungsregelungen jeweils zur Verfügung stehen (vgl. BSG, Urt. v. 31.08.2011 - B 6 KA 1/11 R - BeckRS 2012, 67832, Rdnr. 7; so auch bereits die Vorinstanz LSG Sachsen, Urt. v. 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 - juris Rdnr. 43 ff.; aus der Instanzenpraxis s. ferner SG Marburg, Urt. v. 05.12.2012 - S 12 KA 636/11 - juris Rdnr. 59 ff., Berufung insoweit zurückgewiesen durch LSG Hessen, Urt. v. 29.06.2016 L 4 KA 1/13 - unveröff.).
  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 605/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Festsetzung des Honoraranspruchs - keine

    Das Gesetz räumt dem Richtliniengeber mit der Vorgabe, eine "nicht wesentliche" Überschreitung zu ermöglichen, einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der insbesondere eine Beschränkung des Überschreitungsvolumens auf 3 % des Fachgruppendurchschnitts zulässt (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 - juris Rdnr. 53 m.w.N., Revision beim BSG anhängig: B 6 KA 1/11 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 5 KA 505/14
    Er sieht sich darin in Einklang mit dem BSG, das seiner (einschlägigen) Rechtsprechung die in Rede stehenden Vorschriften ebenfalls zu Grunde legt, ohne (etwa im Hinblick auf den vom Beklagten herangezogenen Aufsatz von Kamps, in MedR 1998, 103) Zweifel an deren Gültigkeit zu äußern (vgl. nur etwa: BSG, Urteil vom 15.07.2015, - B 6 KA 26/14 R - in juris Rdnr. 16 ; auch BSG, Urteil vom 28.08.2013, - B 6 KA 17/13 R -, in juris Rdnr. 16; Urteil vom 12.12.2012, - B 6 KA 1/12 R -, in juris Rdnr. 24; entsprechend auch etwa LSG Hamburg, Urteil vom 19.08.2015, - L 5 KA 51/14 -, in juris oder LSG Sachsen, Urteil vom 22.09.2010, - L 1 KA 7/09 -, in juris Rdnr. 53 sowie jurisPK-SGB V/Pawlita § 101 Rdnr. 144).
  • SG Marburg, 14.03.2012 - S 12 KA 741/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Job-Sharing-Verhältnis - keine rückwirkende

    Das Gesetz räumt dem Richtliniengeber mit der Vorgabe, eine "nicht wesentliche" Überschreitung zu ermöglichen, einen weiten Gestaltungsspielraum ein, der insbesondere eine Beschränkung des Überschreitungsvolumens auf 3 % des Fachgruppendurchschnitts zulässt (vgl. LSG Sachsen, Urt. v. 22.09.2010 - L 1 KA 7/09 - juris Rdnr. 53 m.w.N., Revision beim BSG anhängig: B 6 KA 1/11 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 86/08
    Denn der Klägerin wird mit dieser Nebenbestimmung zur Beschäftigung einer angestellten Ärztin ein bestimmtes Tun bzw Unterlassen bei der Leistungsabrechnung sowie ein bestimmtes Dulden bei der Honorarverteilung vorgeschrieben (vgl Sächsisches LSG, Urteil vom 22. September 2010 - L 1 KA 7/09 - juris).
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