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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13   

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LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13 (https://dejure.org/2015,8103)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2015 - L 1 KR 105/13 (https://dejure.org/2015,8103)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2015 - L 1 KR 105/13 (https://dejure.org/2015,8103)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 95 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Arbeits- und Sozialrecht | Sozialrecht | Tätigkeit eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz nicht sozialversicherungspflichtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 630
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Die Konstellation sei gleich wie beim sogenannten Freelancer-Piloten (Bezugnahme auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R).

    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris-Rdnr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris-Rdnr. 17).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Bei der Abwägung müssen alle nach Lage des Einzelfalles relevanten Indizien berücksichtigt und innerhalb einer Gesamtschau gewichtet und gegeneinander abgewogen werden (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Rdnr. 16).

    Dafür reicht nicht aus, dass bei der Ausübung einer Dienstleistung bestimmte öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten sind (Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - Rdnr. 19).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Entsprechend hat der Senat etwa auch für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris-Rdnr. 171).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris-Rdnr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris-Rdnr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - L 1 KR 301/12

    Familienhelfer - abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Nach Auffassung des Senats gehört die Tätigkeit als Notarzt zu den durch die Persönlichkeit des Dienstleisters bestimmten Tätigkeiten, die sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats v. 17. Januar 2014 -L 1 KR 137/13- und zuletzt Urteil vom 30. Januar 2015 -L 1 KR 301/12; speziell zu Ärzten: Urteil vom 17. April 2014 -L 1 KR 405/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2013 - L 2 R 64/10

    Sozialversicherungspflicht eines in den Betrieb des Beauftragten des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Zu deren Begründung hat sie sich auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20. März 2013 (L 5 R 2329/12) zur Tätigkeit eines Rettungsassistenten in der Luftrettung berufen, ferner auf das Urteil des LSG Niedersachen-Bremen vom 18. Dezember 2013 (L 2 R 64/10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2014 - L 1 KR 405/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Nach Auffassung des Senats gehört die Tätigkeit als Notarzt zu den durch die Persönlichkeit des Dienstleisters bestimmten Tätigkeiten, die sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats v. 17. Januar 2014 -L 1 KR 137/13- und zuletzt Urteil vom 30. Januar 2015 -L 1 KR 301/12; speziell zu Ärzten: Urteil vom 17. April 2014 -L 1 KR 405/12).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Denn auch die einem Dienstverpflichteten bei der Ausgestaltung seiner Tätigkeit gewährte weitgehend inhaltliche Freiheit widerspricht nicht der Annahme einer abhängigen Beschäftigung, wenn die Tätigkeit funktionsgerecht dienende Teilhabe an einem fremden Arbeitsprozess bleibt (BSG, Urt. v. 9. Dezember 1981 - 12 RK 4/81).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element, hier das Vorliegen von Versicherungspflicht, zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten nach § 96 Abs. 1 SGG mit ergänzt (Urteil des BSG vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - L 1 KR 105/13
    Insoweit gilt für die Behandlung der Notärzte nicht anderes als für die rechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten, für die in der Rechtsprechung des BSG anerkannt ist, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. BSG Urt. v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris-Rdnr. 29 ):.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 137/13

    Versicherungspflicht - Einzelfallhilfe - gemeinnütziger Verein

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 2329/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 2 R 454/12
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Nachtdienst -

    Eine feste Vergütung bietet sich daher für Bereitschafts- und Notärzte an und ist weder ein Argument für noch gegen die Selbstständigkeit in dem Sinne, dass kein Risiko bestehe, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne eine Vergütung dafür zu erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - schriftliche Befundung radiologischer

    Bei Bereitschafts- und Notärzten bietet sich eine feste Vergütung nach Stunden schon deshalb an, weil sich der Bereitschaftsdienst dadurch auszeichnet, dass nur im Notfall bei plötzlich auftretendem Behandlungsbedarf eine Tätigkeit erfolgt; in diesen Fällen ist die Vergütung nach festem Stundensatz daher kein relevantes Abwägungskriterium (so LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Soweit die Beklagte die Notärzte als typisches Beispiel für regelmäßig abhängig Beschäftigte nenne, entspreche dies keinesfalls der Rechtsprechung (LSG Baden-Württemberg 29.07.2014, L 9 U 4701/11; LSG Berlin-Brandenburg 20.03.2015, L 1 KR 105/13).

    Eine feste Vergütung nach Stunden bietet sich daher für Bereitschafts- und Notärzte an und ist weder ein Argument für noch gegen die Selbstständigkeit in dem Sinne, dass kein Risiko bestehe, Arbeitsleistungen zu erbringen ohne eine Vergütung dafür zu erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2020 - L 4 BA 3646/18

    Sozialversicherungspflicht â€" Notärztin im Rettungsdienst â€" abhängige

    Die Landessozialgerichte dreier Bundesländer (LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 20. März 2015 - L 1 KR 105/13 - und 14. September 2017 - L 1 KR 404/15 - , LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2017 - L 8 R 162/15 - LSG Hessen, Urteil vom 11. April 2019 - L 8 KR 487/17) hätten aus dem Umstand, dass die Notarzttätigkeit im Rettungsdienst derartigen gesetzlichen oder verordnungsmäßigen Vorgaben zu folgen habe und der Natur der Sache nach nicht anders organisiert werden könne, geschlossen, dass das Kriterium der Einbindung in die sog. Rettungskette für die Statusentscheidung ungeeignet sei.
  • SG Nürnberg, 19.05.2017 - S 16 R 715/16

    Fehlende Eingliederung von selbständigen Palliativärzten in einen

    Dass im Rahmen des Behandlungskonzeptes öffentlichrechtliche Vorgaben zu beachten sind bzw. der SAPV, auf die/den auch in den Honorarverträgen Bezug genommen wird, begründet weder eine Weisungsgebundenheit, noch eine abhängige Beschäftigung (vgl.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2015, Az.: L 1 KR 105/13 m.V.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 25.04.2012, Az.: B 12 KR 24/10 R; vgl. auch Bundessozialgericht, Urteil vom 31.03.2017, Az.: B 12 KR 7/15 R - jeweils zitiert nach juris).

    Zwar verpflichten sich die Beigeladenen 1.) bis 6.) in den Honorarverträgen zur Gewährleistung der 24h-Pflege (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2015, Az.: L 1 KR 105/13 - zitiert nach juris).

    Eine entsprechende Grundlage hierfür (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2015, Az.: L 1 KR 105/13, Rn. 64 - zitiert nach juris) ist in den Honorarverträgen nicht zu sehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - L 1 KR 118/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorararzt im Krankenhaus - abhängige

    Sie berufen sich auf diverse Gerichtsentscheidungen, in denen selbstständige Tätigkeiten festgestellt wurden, unter anderem auf das Urteil des hiesigen Senats vom 20. März 2015 (Aktenzeichen L 1 KR 105/13) zu einer Tätigkeit als Notarzt.
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 7 R 5059/17

    Bereitschaftsdienst im Krankenhaus als abhängige Beschäftigung

    Eine feste Vergütung nach Stundensätzen ist daher letztlich weder ein Argument für noch gegen die Selbstständigkeit in dem Sinne, dass kein Risiko bestehe, Arbeitsleistungen zu erbringen, ohne eine Vergütung dafür zu erhalten (LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2017 - L 11 R 2534/16

    Sozialversicherungspflicht - Notärztin im Rettungsdienst - Nebentätigkeit einer

    Bei Notärzten bietet sich eine feste Vergütung nach Stunden schon deshalb an, weil sich der Rettungsdienst dadurch auszeichnet, dass nur im Notfall bei plötzlich auftretendem Behandlungsbedarf eine Tätigkeit erfolgt; in diesen Fällen ist die Vergütung nach festem Stundensatz daher kein relevantes Abwägungskriterium (vgl LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630; Senatsurteil vom 19.04.2016, L 11 R 2428/15, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 11 R 4499/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - betriebsärztliche Tätigkeit - freie

    Bei Bereitschafts- und Notärzten bietet sich eine feste Vergütung nach Stunden schon deshalb an, weil sich der Bereitschaftsdienst dadurch auszeichnet, dass nur im Notfall bei plötzlich auftretendem Behandlungsbedarf eine Tätigkeit erfolgt; in diesen Fällen ist die Vergütung nach festem Stundensatz daher kein relevantes Abwägungskriterium (so LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015, L 1 KR 105/13, NZS 2015, 630).
  • SG Duisburg, 21.03.2019 - S 21 R 66/17
    Demgegenüber werden Notärzte im exter-nen Rettungsdienst überwiegend als selbstständig erachtet (SG Detmold, Urteil vom 17. November 2009 - S 8 (2) R 219/06; SG Stuttgart, Urteil vom 24. April 2012 - S 17 R 3913/10, dort allerdings Rettungsassistent in der Luftrettung; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2015 - L 1 KR 105/13; LSG NRW im bereits zitierten Urteil vom 08. Februar 2017 - L 8 R 162/15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. März 2017 - L 11 R 2534/16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2017 - L 1 KR 404/15 und SG Lübeck, bestandskräftiges Urteil vom 01. März 2018 - S 14 KR 806/17 - dort ist Kläger eine Notarztbörse).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - L 1 KR 404/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

  • SG Lübeck, 01.03.2018 - S 14 KR 806/17

    Sozialversicherungsrecht: Einstufung einer Beschäftigung als

  • LSG Hessen, 12.05.2022 - L 1 BA 76/21

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit einer Ärztin für eine

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2022 - L 9 BA 39/19

    Versicherungspflicht (bejaht) - Beschäftigung - Notarzt im Rettungsdienst -

  • SG Gießen, 02.09.2021 - S 17 R 184/17
  • SG Gießen, 02.09.2021 - S 17 R 278/17
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 17.07.2014 - L 1 KR 105/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25671
LSG Hamburg, 17.07.2014 - L 1 KR 105/13 (https://dejure.org/2014,25671)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2014 - L 1 KR 105/13 (https://dejure.org/2014,25671)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - L 1 KR 105/13 (https://dejure.org/2014,25671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.07.2014 - L 1 KR 105/13
    Nach Kenntnis der Stellungnahme forderte die Klägerin mit Schreiben vom 25. Oktober 2007 die Beklagte u. a. mit Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 25. September 2007 (GS 1/06) zur Zahlung von 7.764,26 EUR auf, was der Vergütung für den Zeitraum vom 7. Mai 2004 bis zum 7. Juni 2004 entsprach.

    Auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - vor allem auf Grund des Beschlusses des Großen Senats vom 25. September 2007 (GS 1/06) - sei die Klägerin nicht verpflichtet gewesen, den stationären Aufenthalt ab dem 7. Mai 2004 zu vergüten, da die medizinische Notwendigkeit nicht mehr vorgelegen habe.

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Hamburg, 17.07.2014 - L 1 KR 105/13
    Mit Schreiben vom 25. Januar 2005 wandte sich die Beklagte über ihren Prozessbevollmächtigten an die Klägerin und wies auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Mai 2004 (B 3 KR 18/03 R) hin.
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