Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009

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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09 (https://dejure.org/2012,4829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2012 - L 1 KR 112/09 (https://dejure.org/2012,4829)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2012 - L 1 KR 112/09 (https://dejure.org/2012,4829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Alkoholisierung - Leistungsabfall - Leistungsausfall - Alkoholgewöhnung - Unfall außerhalb des Straßenverkehrs - Sicherungsaufsichtskraft - Betriebsgleis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 75 Abs 2 SGG, § 11 Abs 5 SGB 5, § 8 SGB 8, § 105 SGB 10, § 107 SGB 10
    Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Alkoholisierung

  • rabüro.de

    Anerkennung Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei erheblicher Alkoholisierung des Versicherten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Erstattungsanspruch einer BG nach § 105 SGB X - bestandskräftiger Ablehnungsbescheid gegenüber Versichertem - Frage der Bindungswirkung - Berufen auf materielle Rechtslage durch KK - Alkohol - Unfall außerhalb Straßenverkehr - kein Leistungsausfall bei BAK ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Alkoholisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    m. Bezugnahme auf BSGE 58, 119, 120 = SozR 1300 § 104 Nr. 7; ferner BSG SozR 1300 § 102 Nr. 1, Schellhorn in GK-SGB X § 102 Rn 16).

    Die Streitgegenstände sind - ungeachtet der vielfach angenommenen tatbestandlichen Verknüpfung, auf die gleich einzugehen ist - nicht identisch (vgl. BSG, Urteil vom 01.09.1999 -B 13 RJ 49/98 R juris Rdnr. 21 unter Bezugnahme auf Urteil vom 08.07.1998 BSGE 82, 226, 227; Urteil vom 22.05.1985 -1 RA 33/84 juris Rdnr. 30 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG folgt dies bereits unmittelbar aus der soeben skizzierten Unterschiedlichkeit der Ansprüche (BSG, Urteil vom 28.09.1999 -B 2 U 36/98- Juris Rdnr. 19 unter Anführung von BSGE 58, 119 als a. A.).

    Dies gilt insbesondere auch für den Einwand, dass über den Leistungsanspruch des Versicherten ihm gegenüber bereits ein bestandskräftiger Ablehnungsbescheid existiert (BSG, Urteil vom 22.05.1985, a.a.O. Rdnr. 31).

  • BSG, 08.07.1998 - B 13 RJ 49/96 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Die Streitgegenstände sind - ungeachtet der vielfach angenommenen tatbestandlichen Verknüpfung, auf die gleich einzugehen ist - nicht identisch (vgl. BSG, Urteil vom 01.09.1999 -B 13 RJ 49/98 R juris Rdnr. 21 unter Bezugnahme auf Urteil vom 08.07.1998 BSGE 82, 226, 227; Urteil vom 22.05.1985 -1 RA 33/84 juris Rdnr. 30 m.w.N.).

    Eine eventuelle Fehlerhaftigkeit des Bescheides berechtigt somit (...) noch nicht dazu, diesen anzufechten; hierzu ist nur der Versicherte befugt" (so BSG, Urt. v. 18.07.1998 -B 13 RJ 49/96 R- BSGE 82, 226, juris Rdnr. 18 mit weit. Nachw.).

    Ansonsten ist bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit, bei der die getroffene Entscheidung objektiv unter Berücksichtigung der verfügbaren Entscheidungsgrundlagen deutlich dem materiellen Recht widerspricht, im Erstattungsstreit ein Berufen auf die materielle Rechtslage möglich (Bayerisches LSG, a. a. O. Rdnr. 25 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 01.09.1999 -B 13 RJ 49/98 R, BSGE 72, 281, 283, BSGE 82, 226, 228).

  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Die Streitgegenstände sind - ungeachtet der vielfach angenommenen tatbestandlichen Verknüpfung, auf die gleich einzugehen ist - nicht identisch (vgl. BSG, Urteil vom 01.09.1999 -B 13 RJ 49/98 R juris Rdnr. 21 unter Bezugnahme auf Urteil vom 08.07.1998 BSGE 82, 226, 227; Urteil vom 22.05.1985 -1 RA 33/84 juris Rdnr. 30 m.w.N.).

    Die Entscheidung des vorrangigen oder zuständigen Leistungsträgers hat der nachrangige oder unzuständige Leistungsträger bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs grundsätzlich hinzunehmen (BSG, Urteil vom 01.09.1999 -B 13 RJ 49/98R- SozR 3-1300 § 86 Nr. 3, juris Rdnr. 21 mit weit. Nachw.).

    Ansonsten ist bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit, bei der die getroffene Entscheidung objektiv unter Berücksichtigung der verfügbaren Entscheidungsgrundlagen deutlich dem materiellen Recht widerspricht, im Erstattungsstreit ein Berufen auf die materielle Rechtslage möglich (Bayerisches LSG, a. a. O. Rdnr. 25 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 01.09.1999 -B 13 RJ 49/98 R, BSGE 72, 281, 283, BSGE 82, 226, 228).

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Sie verweist auf die Rechtsprechung des Unfallsenats des BSG (Urteil vom 5.09.2006 - B 2 U 24/05 R und Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R).Sie sei auch nicht an die Bestandskraft des Ablehnungsbescheides dem Versicherten gegenüber gebunden (GA Blatt 72ff).

    Die zentrale Aussage des BSG im Urteil vom 30.04.1991 (2 RU 11/90), Alkoholgenuss führe bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs nur dann zum Ausschluss des Versicherungsschutzes, wenn neben der Blutalkoholkonzentration (kein allgemeiner Grenzwert) weitere beweiskräftige Umstände für ein alkoholtypisches Fehlverhalten vorhanden seien, ist nach wie vor gültig (vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 05.09.2006 -B 2 U 24/05 R- Juris-Rdnr. 21ff).

    Hier kann nicht sicher genug davon ausgegangen werden, dass der alkoholbedingte Leistungsabfall (nicht Leistungsausfall!) - der als sog. selbst geschaffene Gefahr grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R -) - die "rechtlich allein wesentliche Ursache" (so die Formulierung in BSG, Urteil vom 27.11.1986 -2 RU 67/85- Juris-Rdnr. 11) gewesen ist.

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Im Streit sei hier, ob der ursächliche Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit - hier als Sicherheitsfachkraft für die M -, die an sich vermutet werde (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R -) unterbrochen sei, weil ein alkoholbedingter Leistungsabfall die rechtlich alleine wesentliche Bedingung des Unfalles gewesen sei Das Gericht sei überzeugt, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt nicht derart betrunken gewesen sei, dass er zu keiner förderlichen Arbeit mehr fähig gewesen sei.

    Zum einen stehe die BAK zum Urteilzeitpunkt nicht mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest (für diese Voraussetzung Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R).

    Sie verweist auf die Rechtsprechung des Unfallsenats des BSG (Urteil vom 5.09.2006 - B 2 U 24/05 R und Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R).Sie sei auch nicht an die Bestandskraft des Ablehnungsbescheides dem Versicherten gegenüber gebunden (GA Blatt 72ff).

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90

    Alkoholgenuß bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Die zentrale Aussage des BSG im Urteil vom 30.04.1991 (2 RU 11/90), Alkoholgenuss führe bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs nur dann zum Ausschluss des Versicherungsschutzes, wenn neben der Blutalkoholkonzentration (kein allgemeiner Grenzwert) weitere beweiskräftige Umstände für ein alkoholtypisches Fehlverhalten vorhanden seien, ist nach wie vor gültig (vgl. aus jüngerer Zeit Urteil vom 05.09.2006 -B 2 U 24/05 R- Juris-Rdnr. 21ff).

    Zum anderen kann Unachtsamkeit aufgrund Übermüdung, Dunkelheit und Leichtsinn ebenfalls Ursache für einen Unfall sein (BSG, Urteil vom 30.04.1991 a. a. O. juris-Rdnr. 14).

  • LSG Bayern, 25.08.2011 - L 18 U 228/08

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Dies gilt selbst ungeachtet einer Verletzung der an sich bestehenden Pflicht zur engen Zusammenarbeit aus § 86 SGB X (so aus jüngster Zeit Bayerisches LSG, Urteil vom 25.08.2011 -L 18 U 228/08 Juris-Rdnr. 24).

    Die Klägerin kann sich deshalb nicht auf die von ihr angeführten LSG-Entscheidungen stützen, welche die vorgenannte BSG-Rechtsprechung übernehmen (so Hessisches LSG, Urt. v. 29.10.2009 -L 8 KR 252/07- UA S. 16f GA 95f; Bayerisches LSG, Urt. v. 25.08.2011 -L 18 U 228/08-.

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Gesamtvereinbarung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Für einen Anspruch nach § 102 SGB X ist nämlich Voraussetzung, dass bei der Leistung selbst der Wille des später Erstattung begehrenden Leistungsträgers nach außen erkennbar ist, entweder für einen anderen oder im Hinblick auf die ungeklärte Zuständigkeit leisten zu wollen (BSG, Urt. v. 28.09.1999 -B 2 U 36/98 R.

    Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BSG folgt dies bereits unmittelbar aus der soeben skizzierten Unterschiedlichkeit der Ansprüche (BSG, Urteil vom 28.09.1999 -B 2 U 36/98- Juris Rdnr. 19 unter Anführung von BSGE 58, 119 als a. A.).

  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 67/85

    Alkoholgenuß - Arbeitsunfall - Leistungsabfall - Ursachenzusammenhang

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Hier kann nicht sicher genug davon ausgegangen werden, dass der alkoholbedingte Leistungsabfall (nicht Leistungsausfall!) - der als sog. selbst geschaffene Gefahr grundsätzlich unbeachtlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R -) - die "rechtlich allein wesentliche Ursache" (so die Formulierung in BSG, Urteil vom 27.11.1986 -2 RU 67/85- Juris-Rdnr. 11) gewesen ist.
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der die Leistung bewilligende oder auch ablehnende Verwaltungsakt fehlerhaft ist (BSGE 72, 163, 166 = SozR 3-2200 § 183 Nr. 6).
  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 34/93

    Sturz im Treppenflur eines Gasthofs als Arbeitsunfall - Verursachung des Unfalls

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - L 2 U 10/10

    Rückabwicklung von Erstattungsansprüchen; Bestandskraft des

  • LSG Hessen, 25.06.2009 - L 8 KR 201/07

    Erstattungsanspruch des unzuständigen gegenüber dem zuständigen Leistungsträger

  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 252/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattungsanspruch der Krankenversicherung

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RV 35/91

    Erstattung; Bescheid; Bindung; Aufhebung

  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 39/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des

  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 4/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen gesetzlichem

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 21/09 R

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Krankenkasse -

  • BSG, 02.11.1988 - 2 BU 110/88
  • BSG, 23.02.1990 - 2 BU 138/89
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 50/82

    Vorläufige Sozialleistungen - Erstattungsanprüche der Leistungsträger

  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2015 - L 11 KR 1601/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Hier gibt es jedoch im Verhältnis der vermeintlich zuständigen Beklagten und W überhaupt keinen Bescheid (ebenso LSG Berlin-Brandenburg 30.03.2012, L 1 KR 112/09, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 45/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auch nach der Rechtsprechung zu § 31 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist der Fachsenat berufen, der für den geltend gemachten Anspruch, auf den sich der Erstattungsanspruch letztlich gründet, zuständig ist (so bereits Urteil des Senats vom 30. März 2015 - L 1 KR 112/09 - juris Rdnr. 30 mit Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 7 Rar 97/83 - BSGE 57, 15 juris - Rdnr. 11).

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass eine Bindung der Krankenkasse durch einen vom Unfallversicherungsträger gegenüber dem Versicherten erlassenen ablehnenden Bescheid nicht bereits deswegen ausscheiden muss, weil die Krankenkasse in Bezug auf diesen Bescheid nicht anfechtungsbefugt ist (Urteile des erkennenden Senats vom 30. März 2012 - L 1 KR 112/09 - juris Rdnr. 39 ff; Urt. v. 17. Juli 2016 - L 1 KR 176/14; im Ergebnis ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 21. Juli 2015 - L 11 KR 1601/14; a. A. Sächsisches LSG, Urt. v. 5. November 2015 - L 2 U 126/12).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2014 - L 4 KR 5373/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch gem § 105 Abs 1 SGB

    Der Senat kann im vorliegenden Rechtstreit dahinstehen lassen, ob die Klägerin für die Erbringung der streitgegenständlichen Sozialleistungen unzuständig war, insbesondere, ob sich ihre Zuständigkeit bereits aufgrund einer Bindung an ihre Unfallfolgen feststellende Bescheide vom 12. Dezember 1997 und 12. März 1998 gegenüber dem Versicherten, die weiterhin wirksam sind, weil sie die Klägerin nicht aufhob (§ 39 Abs. 2 SGB X), ergibt (eine Drittbindungswirkung im Falle der Feststellung eines Versicherungsverhältnisses bejahend: BSG, Urteile vom 24. September 1996 - 1 RK 1/96 - und vom 25. Juli 1979 - 8b RK 5/78 -, beide in juris; Urteil des Senats vom 22. März 2013 - L 4 KR 67/10 - nicht veröffentlicht; eine Drittbindungswirkung im Falle eines [teilweise] ablehnenden Leistungsbescheids bejahend: BSG, Urteile vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 R -, vom 26. Juli 2007 - B 13 R 38/06 R - und vom 26. Juni 2008 - B 13 R 37/07 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2013 - L 6 U 2895/11 - m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. August 2011 - L 18 U 228/08 -, alle in juris; in diesen Fällen eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 30. April 1991 - 2 RU 78/90 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. März 2012 - L 1 KR 112/09 -, beide in juris; für die Fälle eines bewilligenden Leistungsbescheides eine Drittbindungswirkung verneinend: BSG, Urteil vom 20. November 2001 - B 1 KR 31/99 R -, in juris; Urteil des Senats vom 13. Mai 2011 - L 4 R 1301/10 - nicht veröffentlicht; vgl. auch Krasney, KrV 2014, 1 m.w.N., der unter Auseinandersetzung mit der uneinheitlichen Rechtsprechung die Bindung eines Leistungsträgers an die Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers gegenüber dem Versicherten generell verneint) oder sie jedenfalls deshalb zuständig war, weil die streitgegenständlichen Leistungen aufgrund des Arbeitsunfalls des Versicherten vom 28. Mai 1996 von ihr zu erbringen waren.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09   

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https://dejure.org/2009,117167
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09 (https://dejure.org/2009,117167)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.10.2009 - L 1 KR 112/09 (https://dejure.org/2009,117167)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - L 1 KR 112/09 (https://dejure.org/2009,117167)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 10/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09
    Dabei hat der Gesetzgeber jedoch einen weiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen er weder Grundrechte noch das Sozialstaatsgebot verletzt, wenn der Gesetzgeber angesichts der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung solche Leistungen aus dem Leistungskatalog herausnimmt, die Erkrankungen betreffen, die der Behandlung nicht lebensbedrohlicher Zustände dienen (BSG, Urteil vom 18. Juli 2006, B 1 KR 10/05 R mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09
    Folgerichtig führt auch der Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) im Fall der Medikation mit Viagra zu keinem anderen Ergebnis, da nach dem BVerfG nur solche Therapien trotz eines an sich gegebenen Leistungsausschlusses aus verfassungsrechtlichen Gründen zu gewähren sind, die Fälle regelmäßig tödlicher oder lebensbedrohlicher Krankheiten betreffen.
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09
    Das SG hat die Klage mit Gerichtsbescheid vom 25. Februar 2009 mit der Begründung abgewiesen, dass das begehrte Arzneimittel sowie der begehrte Wirkstoff nach § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen und dieser Ausschluss inzwischen auch vom BVerfG als verfassungsmäßig angenommen worden sei (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2008, 1 BvR 1778/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - L 11 KR 66/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09
    Dem schließt sich der erkennende Senat aus eigener Überzeugung an (zuletzt ebenso bei Viagra: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2007, L 11 KR 66/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007, L 11 KR 21/06).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 11 KR 21/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09
    Dem schließt sich der erkennende Senat aus eigener Überzeugung an (zuletzt ebenso bei Viagra: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Januar 2007, L 11 KR 66/06; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Februar 2007, L 11 KR 21/06).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2009 - L 1 KR 112/09
    Der Kläger erhob Widerspruch und machte geltend, dass das begehrte Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion zwar durch Gesetz vom 14. November 2003 in § 34 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen und dieser Ausschluss durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. Mai 2007 (B 1 KR 25/03 R) für recht- und verfassungsmäßig gehalten worden sei.
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