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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09   

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https://dejure.org/2010,15469
LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09 (https://dejure.org/2010,15469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2010 - L 1 KR 116/09 (https://dejure.org/2010,15469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - L 1 KR 116/09 (https://dejure.org/2010,15469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55 Abs 1 Nr 1 SGG, § 95 SGG, § 7 Abs 1 SGB 4, § 28p SGB 4, § 12 Abs 1 Nr 4 SGB 10, § 36 SGB 10
    (Prüfbescheid des Rentenversicherungsträgers - Beitragsnachforderung - abhängige Beschäftigung - Bekanntgabe - Auslegung einer behördlichen Willensbekundung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bescheid eines Rentenversicherungsträgers an einen Arbeitnehmer über seine Eigenschaft als abhängig Beschäftigter als an den Arbeitgeber gerichteter Prüfbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht durch den Rentenversicherungsträger durch Prüfbescheid gegenüber dem Arbeitnehmer; Auslegung als Bekanntgabe eines Prüfbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 23.11.2006 - L 1 KR 763/03

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Aus der von den Klägern angeführten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 23.11.2006 -L 1 KR 763/03-) folge nichts anderes.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2009 - L 1 KR 555/07

    Rentenversicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile des Senats vom 13.03.2009 -L 1 KR 555/07- und vom 10.07.2009 -L 1 KR 166/08) bestimmt § 55 SGG im Gegensatz zu § 43 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung und § 41 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung nicht ausdrücklich, dass eine Feststellung nicht begehrt werden kann, soweit der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage, zum Beispiel eine vorbeugende Unterlassungsklage, verfolgen kann oder dies hätte können.
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Erforderlich sei hierfür eine persönliche Abhängigkeit, insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsauführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitsgebers (Bezugnahme auf BSGE 38, 53, 57, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 49/89

    Befreiung antragspflichtversicherter Selbständiger von der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Bei einer vorbeugenden Feststellungsklage müsse ein berechtigtes Interesse gerade an einer baldigen vorbeugenden Feststellung bestehen (Bezugnahme auf BSG NJW 1992, 1717, 1718).
  • BSG, 13.04.2006 - B 12 KR 21/05 B

    Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Anwendbarkeit von GKG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Maßgeblich ist der Stand der mündlichen Verhandlung (vgl. für das Hinzukommen privilegierter Personen als Kläger oder Beklagte: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer § 197 a Rdnr. 3 mit Bezugnahme auf BT-Drucksache 14/5943 Seite 29 zu Nr. 68 und BSG, Urteil vom 13. April 2006 - B 12 KR 21/05 B -).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    An einem solchen fehlt es, wenn es eine effektivere Klagemöglichkeit gibt oder das Feststellungsurteil den Rechtsstreit noch nicht abschließend erledigen könnte (vgl. BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - B 10 LW 4/05 R - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2005 - L 1 KR 66/02

    Sozialversicherung - Befugnis des Rentenversicherungsträgers zum Erlass

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Der Senat geht, wie bereits in seinem Urteil vom 11. August 2005 (-L 1 KR 66/02-) aufgrund der dortigen Formulierung der Bescheide, davon aus, dass der Bescheid gegenüber dem Kläger als Arbeitsnehmer keine eigene rechtsgestaltende Wirkung entfaltet hat.
  • BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - Anforderung an Zulassung - wohnortnahe Einrichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Eine Verpflichtungsklage auf Erlass entsprechender Bescheide gegen die Einzugsstellen wäre weiter kein einfacherer Weg als die Feststellungsklage (ebenso BSG, Urteil vom 1. September 2005 - B 3 KR 3/04 R -).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Erforderlich sei hierfür eine persönliche Abhängigkeit, insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsauführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitsgebers (Bezugnahme auf BSGE 38, 53, 57, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2009 - L 1 KR 166/08

    Rentenversicherungspflicht - Ablehnungsbescheid der Einzugsstelle - Verwirkung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile des Senats vom 13.03.2009 -L 1 KR 555/07- und vom 10.07.2009 -L 1 KR 166/08) bestimmt § 55 SGG im Gegensatz zu § 43 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung und § 41 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung nicht ausdrücklich, dass eine Feststellung nicht begehrt werden kann, soweit der Kläger seine Rechte durch eine Gestaltungs- oder Leistungsklage, zum Beispiel eine vorbeugende Unterlassungsklage, verfolgen kann oder dies hätte können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Maßgeblich für die Auslegung von behördlichen Willensbekundungen und insbesondere für die Abgrenzung eines Verwaltungsaktes zu bloßen Mitteilungen und Erläuterungen ist der objektivierte Empfängerhorizont (so bereits U. d. Senats vom 08.01.2010 -L 1 KR 116/09-juris Rdnr. 27):.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 13/04
    Bei Verbindungen ist einheitlich von einer Kostenrechtsgrundlage auszugehen (vgl. Urteil des Senats als 1. Senat vom 8.01.2010 -L 1 KR 116/09).
  • SG Gelsenkirchen, 13.01.2020 - S 24 BA 44/18

    Kurierfahrer kann sozialversicherungsrechtlich selbständig sein

    (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Januar 2010 - L 1 KR 116/09 -, Rn. 23, juris).
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