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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08   

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https://dejure.org/2009,6849
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08 (https://dejure.org/2009,6849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2009 - L 1 KR 151/08 (https://dejure.org/2009,6849)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - L 1 KR 151/08 (https://dejure.org/2009,6849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Gehörlosennotrufanlage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V; § 34 Abs. 4 SGB V
    Anspruch einer Gehörlosen auf Kostenübernahme für eine Gehörlosennotrufanlage; Medizinische Notwendigkeit eines Personenrufsystems; Kommunikation und selbstständiges Wohnen als Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für ein Personenrufsystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gehörlosen auf Kostenübernahme für eine Gehörlosennotrufanlage; Medizinische Notwendigkeit eines Personenrufsystems; Kommunikation und selbstständiges Wohnen als Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung

  • christmann-law.de (Kurzinformation)
  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Anspruch auf Lichtsignal- und Notrufanlage für Hörgeschädigte

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schwerhörige: Lichtsignalanlage und Notruf auf Kosten der Krankenversicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Handelt es sich um einen Gegenstand, der zwar allgemein als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen wird, in seiner konkret zu beurteilenden Funktion aber so erheblich von diesem abweicht, weil er für die Zwecke behinderter Menschen weiter entwickelt oder umgewandelt ist, dann ist es ein Hilfsmittel (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R " "Einmalservietten" Rdnr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessenen Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbstständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R).

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 137 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 18, 19; BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 3 KR 12/05 R Rdnr 18).

    Zwar haben Versicherte keinen Anspruch auf die optimale Hilfsmittelversorgung, es ist jedoch ein wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung, dass behinderte Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig, zumindest aber deutlich weniger abhängig werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006- B 3 KR 12/05 R Rdnr. 20).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Umgekehrt ist ein Gegenstand auch trotz geringer Verbreitung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist und für eine Mehrzahl von Menschen unabhängig von Krankheit oder Behinderung unentbehrlich ist (z.B. Bettwäsche) (BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33; BSG SozR 3- 2500 § 33 Nr. 32).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Dem Anspruch der Klägerin steht auch das vom SG herangezogene Urteil des BSG vom 6. August 1998 - B 3 KR 14/97 R = SozR 2500 § 33 Nr. 30 nicht entgegen.
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Während die ältere Rechtsprechung des BSG darauf abgestellt hat, ob das Hilfsmittel für die in Abs. 1 Satz 1 des § 33 SGB V genannten Zwecke unentbehrlich oder unverzichtbar war (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nrn 25, 26, 30, 33), wird es jetzt für ausreichend gehalten, dass das Hilfsmittel die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich fördert (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46, Seite 259; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 Rdnr 16).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R

    Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Umgekehrt ist ein Gegenstand auch trotz geringer Verbreitung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist und für eine Mehrzahl von Menschen unabhängig von Krankheit oder Behinderung unentbehrlich ist (z.B. Bettwäsche) (BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33; BSG SozR 3- 2500 § 33 Nr. 32).
  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 39/89

    Beiträge für die Teilnahme an einem Nothilfsdienst und für eine Notrufanlage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Ebenso wenig steht hier der Hilfsmitteleigenschaft entgegen, dass der mit dem Gerät verfolgte Zweck der Hilfeleistung und damit die eigentliche Ausgleichsleistung erst durch eine fremde "Dienstleistung", hier die Hilfe durch den Ehemann erfolgen kann (so aber BSG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 3 RK 39/89 SozR 2200 § 182 b Nr. 2 S. 3 "Notrufanlage").
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 Rdnr 10) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen.
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Dafür reicht es aus, wenn die Hilfeleistung der behinderten Person dadurch zu Gute kommt, dass die Auswirkungen ihrer Behinderung gemildert werden, selbst wenn dies durch Pflegeerleichterungen seitens Dritter geschieht (BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 P 6/07 R Rdnr. 29 mwN).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 Rdnr 10) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis, bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen.
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

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