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   LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11   

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https://dejure.org/2014,6725
LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11 (https://dejure.org/2014,6725)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2014 - L 1 KR 152/11 (https://dejure.org/2014,6725)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2014 - L 1 KR 152/11 (https://dejure.org/2014,6725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe; Betrieb einer Konzertdirektion; Regelmäßige Organisation und Mitwirkung an Auftritten von Musikbands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe; Begriff der Konzertdirektion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 509
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Dies ergebe sich auch aus der Regelung des § 25 Abs. 3 Satz 2 KSVG (Bezugnahme auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 RK 15/94).

    Das Urteil des BSG vom 25. Oktober 1995 (3 RK 15/94) sei so zu verstehen, dass ein Bandleader nur dann abgabepflichtig sei, wenn er die für eine Konzertdirektion typischen Tätigkeiten in beträchtlichem Umfang ausübe und selbst nur einen untergeordneten künstlerischen Beitrag leiste.

    Eine solche Abgrenzung habe das BSG allerdings in seinem Urteil vom 25. Oktober 1995 (3 RK 15/94) vorgenommen, die das LSG in seinem Beschluss vom 20. August 2010 (L 1 KR 118/09 B ER) unzutreffend umgesetzt habe.

    Der Sachverhalt, der dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1995 (3 RK 15/94) zu Grunde gelegen habe, sei ebenfalls nicht mit dem vorliegenden vergleichbar.

    Einschlägig für die Abgrenzung zwischen Selbst- und Fremdvermarktung sei allerdings das Urteil des BSG vom 25. Oktober 1995 (3 RK 15/94), wonach immer auf die spezifischen Umstände des Einzelfalles abzustellen sei.

    Ein Rechtssatz, dass derjenige nicht Bandleader sei, der überwiegend künstlerisch tätig sei, könne - anders als die Klägerseite meine - dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1995 (3 RK 15/94) nicht entnommen werden.

    Eine zuliefernde Tätigkeit - wie sie die Klägerin sowohl gegenüber Agenturen (im Umfang von 80 %) als auch gegenüber Veranstaltern (im Umfang von 20 %) entfaltet - fällt daher unter die Künstlersozialabgabepflicht (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 - juris Rn. 23, und BSG, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 RK 15/94 - juris Rn. 20).

    Ein Grundsatz, dass im jeweiligen Einzelfall auf den Schwerpunkt der entfalteten Tätigkeit - entweder herausragende Funktion als Künstlerin oder herausragende Funktion als Vermarkterin - abzustellen sei, lässt sich dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 1995 (3 RK 15/94) entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht entnehmen.

    Der dem Urteil des BSG vom 25. Oktober 2005 (3 RK 15/94- juris Rn. 2, 19 f.) zu Grunde liegende Sachverhalt ist auch im Übrigen mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 27/99 R

    Künstlersozialabgabepflicht für Kunstvereine

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Ferner hat sie vorgetragen, der dem Urteil des BSG vom 31. August 2000 (B 3 KR 27/99 R) zu Grunde liegende Sachverhalt sei mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

    Die Abgabepflicht entstehe bereits dann, wenn der unternehmerische Zweck auf die Darbietung künstlerischer Leistungen gerichtet sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 27/99 R - und BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 3 KR 7/98 R).

    Dieser Begriff sei weit auszulegen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 27/99 R - juris Rn. 11 f.).

    Sie trägt vor, für die Unterscheidung zwischen Selbst- und Fremdvermarktung sei das Urteil des BSG vom 31. August 2000 (B 3 KR 27/99 R) maßgeblich.

    Insoweit gehe der Hinweis der Klägerseite auf das Urteil des BSG vom 31. August 2000 (B 3 KR 27/99 R) fehl.

    Denn die Grenze zur Fremdvermarktung ist bereits dann überschritten, wenn sich der Künstler der vermittelnden Tätigkeit eines Unternehmers bedient, der - wie die Klägerin - Organisationsformen zur Verfügung stellt (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 27/99 R - juris Rn. 10).

    Die Generalklausel hat gerade den Zweck der umfassenden Einbeziehung in die Künstlersozialabgabepflicht (siehe nur BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 27/99 R - juris Rn. 11).

  • LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Das SG hat die Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt (Beschluss vom 4. Juni 2009 - S 8 KR 3/09 ER), die hiergegen gerichtete Beschwerde ist erfolglos geblieben (Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts [LSG] vom 20. August 2010 - L 1 KR 118/09 B ER).

    Hinsichtlich der Begründung des Beschlusses des Senats vom 20. August 2010 wird auf Blatt 51 Rückseite bis 57 der Akte L 1 KR 118/09 B ER verwiesen.

    Eine solche Abgrenzung habe das BSG allerdings in seinem Urteil vom 25. Oktober 1995 (3 RK 15/94) vorgenommen, die das LSG in seinem Beschluss vom 20. August 2010 (L 1 KR 118/09 B ER) unzutreffend umgesetzt habe.

    Die vom LSG in seinem Beschluss vom 20. August 2010 (L 1 KR 118/09 B ER) vertretene Rechtsauffassung zur Doppelbelastung mit der Künstlersozialabgabe werde durch das Urteil des BSG vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92) nicht gedeckt.

    Im Übrigen werde auf den Beschluss des Sächsischen LSG vom 20. August 2010 (L 1 KR 118/09 B ER) Bezug genommen.

    Im Übrigen wird auf die Gründe des Beschlusses des erkennenden Senats vom 20. August 2010 (L 1 KR 118/09 B ER) gemäß § 142 Abs. 2 Satz 3 SGG analog und auf die Entscheidungsgründe des SG in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 gemäß § 153 Abs. 2 SGG verwiesen und von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe abgesehen.

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Die vom LSG in seinem Beschluss vom 20. August 2010 (L 1 KR 118/09 B ER) vertretene Rechtsauffassung zur Doppelbelastung mit der Künstlersozialabgabe werde durch das Urteil des BSG vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92) nicht gedeckt.

    Insoweit gehe der Hinweis des SG auf das Urteil des BSG vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92) fehl.

    Nach der Rechtsprechung des BSG bestehe eine Abgabepflicht für denjenigen, der die Veranstaltung eines Dritten herbeiführen wolle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92).

    Dabei kann dem vom Gesetzgeber normierten Auffangtatbestand ("sonstiges Unternehmen, dessen wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen") nur dann Rechnung getragen werden, wenn auch solche Unternehmen von der Pflicht zur Künstlersozialabgabe erfasst werden, die nur mittelbar auf den Zweck ausgerichtet sind, künstlerische Werke aufzuführen oder künstlerische Leistungen darzubieten, also deren Aufführung durch Dritte erreichen wollen (BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 - juris Rn. 22).

    Eine zuliefernde Tätigkeit - wie sie die Klägerin sowohl gegenüber Agenturen (im Umfang von 80 %) als auch gegenüber Veranstaltern (im Umfang von 20 %) entfaltet - fällt daher unter die Künstlersozialabgabepflicht (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 - juris Rn. 23, und BSG, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 RK 15/94 - juris Rn. 20).

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Ebenso wenig überzeuge die Bezugnahme des LSG auf das Urteil des BSG vom 16. September 1999 (B 3 KR 7/98 R).

    Die Abgabepflicht entstehe bereits dann, wenn der unternehmerische Zweck auf die Darbietung künstlerischer Leistungen gerichtet sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 27/99 R - und BSG, Urteil vom 16. Juni 1999 - B 3 KR 7/98 R).

    Der Begriff der Konzertdirektion ist weit auszulegen (siehe BSG, Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 7/98 R - juris Rn. 16 bis 18).

    Die §§ 24 und 25 KSVG haben den Zweck, das vom "Vermarkter" bzw. "Verwerter" an den Künstler gezahlte Entgelt zur Abgabe heranzuziehen und Umgehungsgeschäfte zu verhindern (BSG, Urteil vom 16. September 1999 - B 3 KR 7/98 R - juris Rn. 18).

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes vor dem SG hat sie vorgetragen, die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit stehe der Abgabepflicht als Unternehmer im Sinne des § 24 KSVG nicht entgegen, soweit eine kunstvermarktende Tätigkeit vorliege (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 31/99 R).

    Das BSG habe deshalb auch die eigene Einstufung eines Journalisten - hier entsprechend derjenigen als Künstlerin - als einer Abgabepflicht für ein von ihm betriebenes Unternehmen nicht entgegenstehend angesehen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - 3 KR 31/99 R - juris Rn. 22).

    Ihrer grundsätzlichen Abgabepflicht steht nicht entgegen, dass sie selbst künstlerisch tätig ist (siehe insoweit BSG, Urteil vom 10. Oktober 2000 - B 3 KR 31/99 R - juris Rn. 22).

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Die Abgabenbescheide vom 17. November 2008 und 13. Januar 2009 seien nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens, weil der Widerspruchsbescheid vom 20. Januar 2009 insofern noch keine Entscheidung getroffen habe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 16. April 1998 - B 3 KR 5/97 R).

    Das SG hat den Streitgegenstand unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16. April 1998 (B 3 KR 5/97 R - juris Rn. 12 bis 15) zutreffend auf den so genannten Erfassungsbescheid vom 26. August 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2009 begrenzt.

  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Künstler - Publizistik -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Denn die Künstlersozialabgabe werde auch im Verhältnis Künstler - GmbH (juristische Person) erhoben (Hinweis unter anderem auf BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 3 KR 1/98).

    Deshalb unterliegt zum Beispiel auch eine Einmann-GmbH der Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe (siehe hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 3 KR 1/98 R - juris Rn. 1 und 15).

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 11.10.2013 - 3/12
    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Denn auch eine Vermittlungskonzertdirektion sei eine Konzertdirektion im Sinne des KSVG (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 91/92).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11
    Privatrechtliche Vereinbarungen entfalten insoweit keinerlei Wirkung (vgl. etwa BSG, Urteil vom 29. Januar 1981 - 12 RK 63/79 - juris Rn. 24, und BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R- juris Rn. 21), so dass sich die Klägerseite insoweit auch nicht auf einen Vertrauenstatbestand wegen etwaiger Doppelzahlungen berufen kann.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • SG Leipzig, 04.06.2009 - S 8 KR 3/09
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