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   LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08   

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https://dejure.org/2008,22341
LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08 (https://dejure.org/2008,22341)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30.07.2008 - L 1 KR 17/08 (https://dejure.org/2008,22341)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - L 1 KR 17/08 (https://dejure.org/2008,22341)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen durch eine Krankenkasse; Prüfung des Zusammenhangs zwischen einer erfolgten Selbstbeschaffung der Leistung und dem Handeln der Krankenkasse; Fehlende Einholung der Genehmigung von Fahrten zu ambulanten Behandlungen; ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.09.2007 - L 5 KR 43/07
    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
    Insoweit wird in der Rechtsprechung (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 06.09.2007 - L 5 KR 43/07 - juris Rn. 14) von einer mindestens zweimal wöchentlich stattfindenden Behandlung ausgegangen.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
    Zu Recht hat bereits das Sozialgericht darauf hingewiesen, dass das Grundgesetz es erlaubt, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen abgeschlossenen Katalog zu begrenzen und Fahrtkosten aus diesem Katalog herauszunehmen (vgl. BSG v. 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R - SozR 4-2500 § 60 Nr. 1 Rn. 14).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
    Insoweit fehlt es für jede der vorgelegten Verordnungen schon an der als Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruches nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB VI erforderlichen vorherigen Befassung der Krankenkasse (vgl. BSG v. 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 12 Rn. 10).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
    Obschon der Gesetzgeber sich ausweislich der Formulierung "übernimmt die Kosten" hinsichtlich der Frage, welche Rechtsnatur dieser Anspruch hat, nicht festgelegt hat, geht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dahin, dass für Krankentransporte (vgl. BSG v. 29.11.1995 - 3 RK 32/94 - SozR 3-2500, § 133 Nr. 1, Seite 11), ebenfalls für solche, die lediglich mit Taxen oder Mietwagen durchgeführt werden (BSG v. 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R - SozR 3-2500 § 60 Nr. 5, Seite 30), das Sachleistungsprinzip gilt.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
    Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch ist danach neben Entstehung und Nachweis der Kosten für die selbstbeschaffte Leistung, dass diese zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen gehört, dass sie als Sachleistung zu gewähren ist und ferner, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der Ablehnung als haftungsbegründendem Umstand und dem Entstehen der Kosten besteht, so genanntes Systemversagen (vgl. BSG v. 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R - BSGE 96, 161, 166 f.).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 31/07 R

    Krankenversicherung - keine Begrenzung des krankenversicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
    Zum anderen bedarf es sogar dann einer Einschaltung der Krankenkasse, wenn von vornherein feststeht, dass ein Leistungsbegehren abgelehnt wird (vgl. BSG v. 17.06.2008 - B 1 KR 31/07 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R

    Krankenversicherung - Krankenfahrt - Anordnung von Sammelfahrten aus

    Auszug aus LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 17/08
    Obschon der Gesetzgeber sich ausweislich der Formulierung "übernimmt die Kosten" hinsichtlich der Frage, welche Rechtsnatur dieser Anspruch hat, nicht festgelegt hat, geht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dahin, dass für Krankentransporte (vgl. BSG v. 29.11.1995 - 3 RK 32/94 - SozR 3-2500, § 133 Nr. 1, Seite 11), ebenfalls für solche, die lediglich mit Taxen oder Mietwagen durchgeführt werden (BSG v. 30.01.2001 - B 3 KR 2/00 R - SozR 3-2500 § 60 Nr. 5, Seite 30), das Sachleistungsprinzip gilt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 KR 1/09

    Erstattung von Fahrkosten - Anspruch auf Freistellung von Taxikosten unterliegt

    Eine hohe Behandlungsfrequenz ist schließlich nach der Rechtsprechung zwar noch bei wöchentlicher Behandlung anzunehmen (so BSG vom 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R, Juris), nicht aber bei nur monatlicher Behandlung (LSG Hamburg vom 30. Juli 2008 - L 1 KR 17/08, Juris; Hessisches LSG vom 26. Juni 2008 - L 7 SO 43/08 B ER, SAR 2008, 99).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2022 - L 10 KR 421/21

    Erstattung von Fahrkosten zur ambulanten Behandlung in der gesetzlichen

    Als unzureichend werden auch langwierige psychiatrische Behandlung im Abstand von 3-4 Wochen angesehen (vgl LSG Hamburg, Urteil vom 30.07.2008 - L 1 KR 17/08; vergleiche zusammenfassend zum Stand in der Rechtsprechung LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.04.2015 - L 6 KR 49/14 - in juris Rn 43 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2009 - L 10 KR 64/07
    Als unzureichend beurteilt wurden langwierige psychiatrische Behandlungen im Abstand von drei bis vier Wochen (LSG Hamburg v. 30. Juli 2008 - L 1 KR 17/08, Ju-ris), eine monatliche Nachkontrolle (Hessisches LSG v. 26. Juni 2008 - L 7 SO 43/08 B ER, SAR 2008, 99), Kontrolluntersuchungen nach Herztransplantation alle acht Wochen (LSG Rheinland-Pfalz v. 17. August 2006 - L 5 KR 65/06, Juris) sowie Kontrolluntersuchungen nach Nierentransplantation alle zwei Monate (LSG Berlin-Brandenburg v. 13. Oktober 2006 - L 1 KR 1010/05, Juris).
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