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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3482
LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10 (https://dejure.org/2010,3482)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2010 - L 1 KR 187/10 (https://dejure.org/2010,3482)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - L 1 KR 187/10 (https://dejure.org/2010,3482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse hat 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten // Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kosten für Behandlungspflege trägt die Kasse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse hat 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten // Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rund um die Uhr - Pflege: wer zahlt was?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 342 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Die Notwendigkeit der ständigen Beobachtung eines Versicherten durch eine Fachkraft, um jederzeit medizinisch-pflegerisch eingreifen zu können, wenn es zu Verschlechterungen der Atmungsfunktion und zu Krampfanfällen kommt (lebensbedrohliche Komplikationen von Erkrankungen), ist als behandlungspflichtige Maßnahme zu betrachten (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. November 2005, B 3 KR 38/04 R - juris -).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die oben ausgeführten Grundsätze auch für den nicht streitgegenständlichen Zeitraum vom 1. Oktober 2007 bis zum 14. Juli 2008 bei einem gleichbleibenden medizinischen Bedarf und dem Vorliegen von weiteren ärztlichen Verordnungen Geltung beanspruchen (vgl. auch: Bundessozialgericht, Urteil vom 10. November 2005, B 3 KR 38/04 R zur Frage der zukünftigen Leistungsgewährung).

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Dies bestätige auch die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 17. Juni 2010 (B 3 KR 7/09 R).

    Die Parallelität und Gleichrangigkeit der Ansprüche gegen die Krankenkasse und die Pflegekasse kommt auch in der Vorschrift des § 13 Abs. 2 SGB XI zum Ausdruck, wonach die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V unberührt bleiben (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juni 2010, B 3 KR 7/09 R - juris -).

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Dieses habe bereits in dem so genannten "Drachenfliegerurteil" (Urteil vom 28. Januar 1999, B 3 KR 4/98 R) die Grundsätze aufgestellt, nach denen die Kosten der häuslichen Pflege zwischen der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Versicherten abzugrenzen und aufzuteilen seien.

    Soweit sich diese zur Begründung auf das so genannte "Drachenfliegerurteil" des Bundessozialgerichtes vom 28. Januar 1999 (B 3 KR 4/98 R) bezieht, ist dieses für die Zeit ab dem 1. Januar 2004 vom Bundessozialgericht als durch die Rechtsentwicklung überholt angesehen und aufgegeben worden.

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2925/07

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.11.2008 - L 5 B 476/08

    Leistungspflicht der Pflegekasse beim Anspruch auf häusliche Krankenpflege und

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 11 KR 3761/07

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung der Kosten zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Zur Bestätigung ihres Vorbringens hat sie eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2007 (L 11 KR 3761/07) vorgelegt.
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Nach Sinn und Zweck der Anspruchsnormen des Krankenversicherungsrechts, insbesondere § 27 SGB V, ist der Anspruch auf den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung zu beziehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. März 2003 - B 1 KR 17/01 R - juris -).
  • LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 51/05

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel in

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Die Kläger haben indes ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte in dem hier streitigen Zeitraum zur Versorgung bzw. zur endgültigen Kostenübernahme verpflichtet gewesen ist, da sie ansonsten aufgrund der nur vorläufigen Leistung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einem Schadensersatzanspruch der Beklagten ausgesetzt sein könnten (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 945 Zivilprozessordnung - ZPO - vgl. auch: Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 9. Auflage, YV. 2008, § 86b Rdnr. 49a; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Januar 2009, L 1 KR 51/05 - juris -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 332/07
    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 187/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Hessen, 29.06.2011 - L 6 SO 57/11

    Sozialhilfe - Nachrangigkeit - Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe nach SGB

    Dies gilt insbesondere auch für eine aus medizinischen Gründen notwendige Beobachtung der Atmung, soweit dies durch Angehörige oder Lehrer nicht oder nicht in hinreichend medizinisch qualifizierter Art und Weise erfolgen kann (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 9. Dezember 2010 - L 1 KR 187/10 - m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2011 - VIII B 135/10

    Ambulanter Pflegedienst grundsätzlich keine selbständige Arbeit

    Im Übrigen gilt für die Streitjahre, dass die pflegerische Tätigkeit der Klägerin gewerblicher Natur ist und weder als Tätigkeit eines Heil- oder Heilhilfsberufs anzusehen ist (vgl. etwa Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2010 L 1 KR 187/10, juris) noch als sonstige selbständige Arbeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wie aus den gesetzlichen Regelbeispielen hinreichend klar ersichtlich, die jeweils Verwaltungstätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftskreis Dritter zum Gegenstand haben, von denen sich die pflegerischen Arbeiten der Klägerin grundlegend unterscheiden.
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15648
LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10 (https://dejure.org/2010,15648)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2010 - L 1 KR 189/10 (https://dejure.org/2010,15648)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - L 1 KR 189/10 (https://dejure.org/2010,15648)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse hat 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten // Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kosten für Behandlungspflege trägt die Kasse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenkasse hat 24-stündige Pflege schwerstkranker Kinder zu leisten // Eltern müssen bei Behandlungspflege keine Kürzung hinnehmen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Die Notwendigkeit der ständigen Beobachtung eines Versicherten durch eine Fachkraft, um jederzeit medizinisch-pflegerisch eingreifen zu können, wenn es zu Verschlechterungen der Atmungsfunktion und zu Krampfanfällen kommt (lebensbedrohliche Komplikationen von Erkrankungen), ist als behandlungspflichtige Maßnahme zu betrachten (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. November 2005, B 3 KR 38/04 R - juris -).

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die oben dargestellten Grundsätze auch für den nicht streitgegenständlichen Zeitraum ab dem 1. Oktober 2007 bei einem gleichbleibenden medizinischen Bedarf und dem Vorliegen von weiteren ärztlichen Verordnungen Geltung beanspruchen (vgl. auch: Bundessozialgericht, Urteil vom 10. November 2005, B 3 KR 38/04 R zur Frage der zukünftigen Leistungsgewährung).

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Dies bestätige auch die Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 17. Juni 2010 (B 3 KR 7/09 R).

    Die Parallelität und Gleichrangigkeit der Ansprüche gegen die Krankenkasse und die Pflegekasse kommt auch in der Vorschrift des § 13 Abs. 2 SGB XI zum Ausdruck, wonach die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V unberührt bleiben (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Juni 2010, B 3 KR 7/09 R - juris -).

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Dieses habe bereits in dem so genannten Drachenfliegerurteil (Urteil vom 28. Januar 1999, B 3 KR 4/98 R) die Grundsätze aufgestellt, nach denen die Kosten der häuslichen Pflege zwischen der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Versicherten abzugrenzen und aufzuteilen seien.

    Soweit sich diese zur Begründung auf das so genannte Drachenfliegerurteil des Bundessozialgerichtes vom 28. Januar 1999 (B 3 KR 4/98 R) bezieht, ist dieses für die Zeit ab dem 1. Januar 2004 vom Bundessozialgericht als durch die Rechtsentwicklung überholt angesehen und aufgegeben worden.

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2925/07

    Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.11.2008 - L 5 B 476/08

    Leistungspflicht der Pflegekasse beim Anspruch auf häusliche Krankenpflege und

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 332/07
    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Scheidet dies aus, weil die Maßnahmen von zwei Personen ausgeübt werden, stehen beide Ansprüche (§ 37 Abs. 2 SGB V einerseits bzw. im vorliegenden Fall § 37 SGB XI andererseits) nach Leistungserbringung und Zuständigkeit getrennt uneingeschränkt nebeneinander (Bundessozialgericht, a.a.O.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2925/07; so auch im Ergebnis: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. November 2008, L 5 B 476/08 KR ER; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Januar 2010, L 4 KR 332/07 - juris -).
  • LSG Hessen, 15.01.2009 - L 1 KR 51/05

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel in

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Die Eltern der Klägerin haben indes ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass die Beklagte in dem hier streitigen Zeitraum zur Versorgung bzw. zur endgültigen Kostenübernahme verpflichtet gewesen ist, da sie ansonsten aufgrund der nur vorläufigen Leistung im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einem Schadensersatzanspruch der Beklagten ausgesetzt sein könnten (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 945 Zivilprozessordnung - ZPO - vgl. auch: Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 9. Auflage, München 2008, § 86b Rdnr. 49a; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Januar 2009, L 1 KR 51/05 - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2007 - L 11 KR 3761/07

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung der Kosten zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Zur Bestätigung ihres Vorbringens hat sie eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 4. Dezember 2007 (L 11 KR 3761/07) vorgelegt.
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 17/01 R

    Krankenversicherung - kieferorthopädische Behandlung - Altersgrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2010 - L 1 KR 189/10
    Nach Sinn und Zweck der Anspruchsnormen des Krankenversicherungsrechts, insbesondere § 27 SGB V, ist der Anspruch auf den Zeitpunkt der Erbringung der Leistung zu beziehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. März 2003 - B 1 KR 17/01 R - juris -).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40640
LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10 (https://dejure.org/2012,40640)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.12.2012 - L 1 KR 189/10 (https://dejure.org/2012,40640)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - L 1 KR 189/10 (https://dejure.org/2012,40640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgung mit einer Brems- und Schiebehilfe nebst Zubehör für einen Multifunktionsrollstuhl - Ausstattungspflicht des Pflegeheims

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Brems- und Schiebehilfe für einen übergewichtigen Rollstuhlfahrer als Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Kosten für eine Brems- und Schiebehilfe für einen übergewichtigen Rollstuhlfahrer als Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Das BSG habe unter anderem in seinem Urteil vom 10.02.2000 (B 3 KR 26/99 R - juris) klargestellt, dass ein Versicherter sich nicht darauf verweisen lassen müsse, sich nur im Heimgelände aufzuhalten.

    Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) bezieht sich nur auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im häuslichen Bereich, nicht aber auf diejenige im hier maßgeblichen stationären Bereich (BSG, Urteil vom 10.02.2000 B 3 KR 26/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 37 S. 213 f.) und schließt einen Anspruch auf Hilfsmittel nach § 33 SGB V nicht grundsätzlich aus.

    Schließlich wird der Versorgungsanspruch nach § 33 SGB V auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Kläger in einem Pflegeheim befindet und dort vollstationär gepflegt wird (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 37 S. 214; Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 4 Rn. 6).

    Der Heimträger hat lediglich für die Versorgung mit üblichen Hilfsmitteln im Pflegeheim einschließlich der Heimsphäre einzustehen (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R - juris Rn. 21, und BSG, Urteil vom 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R - juris Rn. 17).

    Hilfsmittel, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses außerhalb des Pflegeheimes dienen, sind von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen, weil sie nicht dem Bereich der vollstationären Pflege zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 37 S. 216).

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind nach der Rechtsprechung des BSG zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Organfunktionen dienen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 16/95 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 20; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 38/94 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).

    Denn der Behinderungsausgleich im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst auch Hilfsmittel, welche die direkten und indirekten Folgen der Behinderung ausgleichen, wenn ihr Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R - BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7).

    Zu derartigen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 Rn. 14; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Zum körperlichen Freiraum gehört - im Sinne eines Basisausgleichs der eingeschränkten Bewegungsfreiheit - die Fähigkeit, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind, nicht aber die Bewegung außerhalb dieses Nahbereichs (BSG, Urteil vom 17.10.2010 - B 3 KR 13/09 - juris Rn. 18).

    Dies gilt im vorliegenden Fall aufgrund des fortzubewegenden Gesamtgewichts für jedwede Person und unabhängig von den konkreten tatsächlichen Verhältnissen im Nahbereich (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - juris Rn. 24).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind nach der Rechtsprechung des BSG zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Organfunktionen dienen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 16/95 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 20; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 38/94 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs im Sinne der dritten Variante des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V sind nach der Rechtsprechung des BSG zunächst solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Organfunktionen dienen (BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 16/95 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 20; Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 38/94 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Wird eine Organfunktion durch ein Hilfsmittel nicht für alle Lebensbereiche, sondern nur noch für bestimmte Lebensbereiche weitergehend ausgeglichen, so kommt es nur dann zu einer weiteren Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung, wenn es sich um Lebensbereiche handelt, die zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählen (BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34; Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Wird eine Organfunktion durch ein Hilfsmittel nicht für alle Lebensbereiche, sondern nur noch für bestimmte Lebensbereiche weitergehend ausgeglichen, so kommt es nur dann zu einer weiteren Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung, wenn es sich um Lebensbereiche handelt, die zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählen (BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34; Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zustimmungserklärung zur Einlegung der

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Der Heimträger hat lediglich für die Versorgung mit üblichen Hilfsmitteln im Pflegeheim einschließlich der Heimsphäre einzustehen (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R - juris Rn. 21, und BSG, Urteil vom 06.06.2002 - B 3 KR 67/01 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Zu derartigen Grundbedürfnissen gehören die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfasst (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R - juris Rn. 12; Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 10 Rn. 14; Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 46).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Pflegeheim - stationäre Pflege -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
    Schließlich wird der Versorgungsanspruch nach § 33 SGB V auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Kläger in einem Pflegeheim befindet und dort vollstationär gepflegt wird (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 37 S. 214; Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 30/02 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 4 Rn. 6).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit

  • LSG Sachsen, 06.06.2013 - L 1 KR 149/12

    Erforderlichkeit einer elektrischen Brems- und Schiebehilfe für Rollstuhlfahrer

    Hierfür bedarf er nicht der Hilfe einer abstrakten durchschnittlich kräftigen Pflegeperson, sondern der Hilfe seines Vaters (vgl. insoweit schon Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 2012 - L 1 KR 189/10 - juris Rn. 33).
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