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   LSG Hessen, 10.03.2011 - L 1 KR 24/11   

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https://dejure.org/2011,17468
LSG Hessen, 10.03.2011 - L 1 KR 24/11 (https://dejure.org/2011,17468)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.03.2011 - L 1 KR 24/11 (https://dejure.org/2011,17468)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. März 2011 - L 1 KR 24/11 (https://dejure.org/2011,17468)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.10.2014 - L 4 KR 2887/14
    Ergänzend verwies sie zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Zusatzbeitrags auch bei Beziehern von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. März 2011 (L 1 KR 24/11, in juris).

    Die Obergrenze von EUR 8, 00 und die Möglichkeit, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die einen niedrigeren oder keinen Zusatzbeitrag erhebe, stelle einen ausreichenden Schutzmechanismus zu Gunsten der Versicherten dar, um diese vor individuellen sozialen Härten zu schützen (Verweis auf SG Stralsund, Urteil vom 28. Oktober 2011 - S 3 KR 58/10 -, a.a.O. und Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. März 2011 - L 1 KR 24/11 - a.a.O.).

    Die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Zusatzbeitrags sei auch von Leistungsbeziehern nach dem SGB II durch verschiedene Urteile bestätigt worden (u.a. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. März 2011 - L 1 KR 24/11 -, Sozialgericht Stralsund, Urteil vom 28. Oktober 2011 - S 3 KR 58/10 -, jeweils a.a.O. und Sozialgericht Berlin, Urteil vom 28. April 2014 - S 166 KR 1767/11 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 11 KR 3607/10

    Krankenversicherung - Erhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags - Hinnahme

    Hinzu kommt, dass für bestimmte wirtschaftlich schwächer gestellte Personen (vgl § 26 Abs. 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch in der ab 01.04.2011 geltenden Fassung) eine Übernahme des Zusatzbeitrages durch die Leistungsträger möglich ist (siehe hierzu auch Hessisches LSG, 10.03.2011, L 1 KR 24/11, juris).
  • SG Hildesheim, 15.03.2013 - S 2 KR 102/10
    Aus der ersichtlichen obergerichtlichen Rechtsprechung ergeben sich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Pauschalbemessung des Zusatzbeitrags ohne Differenzierung nach den Einnahmen (vgl.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - L 1 KR 231/11 - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. März 2011 - L 1 KR 24/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 KR 282/14
    Aus der ersichtlichen obergerichtlichen Rechtsprechung ergäben sich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Pauschalbemessung des Zusatzbeitrages ohne Differenzierung nach den Einnahmen (Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. April 2012 - L 1 KR 231/11 - Hessisches LSG, Urteil vom 10. März 2011 - L 1 KR 24/11 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2013 - L 1 KR 1/13
    So wird er nur unter den Voraussetzungen des § 242 Abs. 4 Satz 1 SGB V von einem Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhoben und aus den Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nach § 271 Abs. 2 SGB V aufgebracht (§ 251 Abs. 6 Satz 2 SGB V - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2012 - L 1 KR 221/11 -, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Februar 2012 - L 19 AS 230/11 B -, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. März 2011 - L 1 KR 24/11 - sowie die von der Beklagten mit Schriftsatz vom 27. Februar 2012 zitierten Beschlüsse verschiedener Landessozialgerichte).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2013 - L 11 KR 2656/11
    Hinzu kommt, dass für bestimmte wirtschaftlich schwächer gestellte Personen (vgl § 26 Abs. 3 SGB II) eine Übernahme des Zusatzbeitrages durch die Leistungsträger möglich ist (siehe hierzu auch Hessisches LSG, 10.03.2011, L 1 KR 24/11, juris).
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