Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09   

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https://dejure.org/2011,11802
LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09 (https://dejure.org/2011,11802)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.02.2011 - L 1 KR 243/09 (https://dejure.org/2011,11802)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - L 1 KR 243/09 (https://dejure.org/2011,11802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Haben Transsexuelle Anspruch auf eine Brustvergrößerung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Er setzt voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R - juris - Rdnr. 9 mwN).

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt (ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R - juris - Rdnr. 11 mwN).

  • RG, 20.09.1907 - III 59/07

    Erfüllungsanspruch des Prinzipals gegen den Handlungsgehilfen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Mit Beschluss vom 7. September 2007 änderte das Amtsgericht Schöneberg (Geschäftsnummer: 70 III 59/07) im Verfahren auf Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz den Namen der Klägerin.
  • BSG, 17.10.2006 - B 1 KR 104/06 B

    Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung bei Implantation eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Für Operationen in ein funktionell intaktes Organ gilt, dass diese als mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung bedürfen und nur eine ultima ratio sein können (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - B 1 KR 104/06 B - m.w.N. zur Implantation eines Magenbandes; ebenso Urteil des Senats vom 14. Januar 2011 - L 1 KR 197/08 - für eine Brustverkleinerung zur beabsichtigten Linderung von Rückenschmerzen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - L 1 KR 197/08

    Mammareduktionsplastik; Osteochondrose

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Für Operationen in ein funktionell intaktes Organ gilt, dass diese als mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung bedürfen und nur eine ultima ratio sein können (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - B 1 KR 104/06 B - m.w.N. zur Implantation eines Magenbandes; ebenso Urteil des Senats vom 14. Januar 2011 - L 1 KR 197/08 - für eine Brustverkleinerung zur beabsichtigten Linderung von Rückenschmerzen).
  • BSG, 01.04.2010 - B 1 KR 114/09 B

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - vorherige Entscheidung der Krankenkasse

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Eine vorherige Entscheidung der Krankenkasse ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Ablehnung des Leistungsbegehrens - etwa aufgrund von Erfahrungen aus anderen Fällen - von vorn herein feststeht (vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 1. April 2010 - B 1 KR 114/09 B - mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BSG, 06.08.1987 - 3 RK 15/86

    Anspruch Krankenpflege - Transsexualität

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Zwar hat der 3. Senat des BSG im Urteil vom 6.08.1987 (3 RK 15/86 - BSGE 62, 83) die dort von der Vorinstanz vorgenommene Bewertung einer besonders tief greifenden Form der Transsexualität als behandlungsbedürftige Krankheit und als Grund für den Anspruch auf eine geschlechtsangleichende Operation nicht beanstandet.
  • LSG Sachsen, 03.02.1999 - L 1 KR 31/98

    Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Mamma-Augmentationsplastik; Operative

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine möglichst große Annäherung an ein vermeintliches Idealbild (vgl. ebenso LSG Dresden, U. v. 03.02.1999-L 1 KR 31/98- juris).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits wiederholt entschieden, ein Anspruch auf Kostenerstattung bestehe nur, wenn zwischen dem die Haftung der Krankenkasse begründenden Umstand (rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) ein Ursachenzusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 5/09 R- juris - Rdnr. 15 mwN).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2011 - L 1 KR 243/09
    Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in den dazu ergangenen Urteilen verwertet wurden, handelt es sich dort um eine komplexe, die gesamte Persönlichkeit erfassende tief greifende Störung mit sowohl seelischen als auch körperlichen Beeinträchtigungen (vgl. BSG, Urt. v. 19.10.2004 -B 1 KR 3/03 R juris Rdnr. 19 mit Bezugnahme auf Rechtsprechung u. a. des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10

    Krankenversicherung - operative Eingriffe bei Transsexualismus - Anspruch auf

    Ein Anspruch ausschließlich auf eine Operation zum Aufbau einer weiblichen Brust dürfte ohne - vorherige - Genitalangleichung ausgeschlossen (a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2011 - L 1 KR 243/09 -, veröffentlicht in Juris) dagegen ausgeschlossen sein, auch wenn unter den betroffenen Mann-zu-Frau Transsexuellen, die körperliche Veränderungen anstreben, als größter Wunsch nach körperlicher Veränderung die Entwicklung einer weiblichen Brust gilt und einige Betroffene ihren Penis akzeptieren können (vgl. BVerfG a.a.O. m.N.).
  • SG Wiesbaden, 14.12.2011 - S 1 KR 89/08

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine operative Hautmantelkorrektur der

    Soweit sich die Beklagte darüber hinaus auf Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Berlin-Brandenburg bezieht (Urteil vom 11.2.2011 L 1 KR 243/09 -juris-), in dem es ebenfalls um eine operative Brustvergrößerung bei Mann- zu- Frau- Transsexualität ging, führt dieses Gericht explizit aus, dass auch nach dortiger Auffassung ein Leistungsanspruch auf Durchführung der Brust- OP als Sachleistung bestanden hätte, wenn entweder nach Durchführung der geschlechtsanpassenden Operation und dem damit verbundenen Wegfall der Keimdrüsen eine akzeptable Brustgröße noch nicht erreicht worden wäre oder eine geschlechtsanpassende Operation in einem absehbaren Zeithorizont sicher nicht zu erwarten gewesen wäre.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 1 KR 58/12
    In dem auch von ihr zitierten Urteil des Senats vom 11.02.2011 (L 1 KR 243/09) ist der Senat davon ausgegangen, dass eine Brustaugmentation bei Mann-zu-Frau-Transsexualität nur dann geboten sein kann, wenn die geschlechtsangleichende Operation mit der damit verbundenen Hodenentfernung nicht zu einem adäquaten Wachsen der Brüste geführt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2011 - L 4 KR 146/11
    Vor diesem Hintergrund kann der Senat nur ergänzend auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2011 - L 1 KR 243/09 - verweisen, wonach eine operative Brustvergrößerung bei Mann-zu-Frau Transsexualität als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Betracht kommt, wenn entweder die geschlechtsangleichende Operation mit der Entfernung der männlichen Keimdrüsen nicht zu einem akzeptablen Wachstum der Brüste geführt hat oder eine geschlechtsangleichende Operation gar nicht durchgeführt werden soll.
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