Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42903
LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11 (https://dejure.org/2013,42903)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2013 - L 1 KR 261/11 (https://dejure.org/2013,42903)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 (https://dejure.org/2013,42903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 16).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche die Beigeladenen zu 1) mit der Klägerin verabredet hatte (vgl. BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17).

    Insoweit musste sich der mit der Beigeladenen zu 1) geschlossene Rahmenvertrag nicht qualitativ von den Arbeitsverträgen unterscheiden, welche die Klägerin mit ihren "festen Mitarbeitern" vereinbart hatte (vgl zur Bedeutung dieses Merkmals BSG, Urt v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 30).

    Dafür reicht nicht aus, dass bei der Ausübung einer Dienstleistung bestimmte öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten sind (BSG Urt v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 19).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11
    Manche Dienstleistungen, insbesondere solche, deren Gegenstand die persönlich geprägte Betreuung ist, können sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (BSG, a.a.O.; BSG Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche die Beigeladenen zu 1) mit der Klägerin verabredet hatte (vgl. BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17).

  • SG Detmold, 17.11.2009 - S 8 (2) R 219/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11
    Diese Fragen bleiben vielmehr dem Fachwissen der Beigeladenen zu 1) überlassen, die insoweit tatsächlich mit einem Notarzt zu vergleichen ist (vgl zu letzteren SG Detmold, Urteil v. 17. November 2009 - S 8 (2) R 219/06 - juris Rn 47).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11
    In der Rechtsprechung des BSG ist etwa für die rechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten anerkannt, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. BSG Urt v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris Rn 29 ).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2739/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesamtkoordinatorin für den

    Hinzu kommt, dass die Beigeladene zu 3 für die Klägerin auch Arbeiten verrichtete, die typischerweise dem Bereich einer abhängigen Beschäftigung zuzuordnen sind (vgl. zu diesem Kriterium LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - juris, Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin -

    Hinzu kommt, dass die Klägerin neben dem dominierenden Coaching sowie der Schulungs- und Gutachtertätigkeit für den Beigeladenen zu 1 auch noch eine Reihe anderer Arbeiten verrichtete, die typischerweise dem Bereich einer abhängigen Beschäftigung zuzuordnen sind (vgl. zu diesem Kriterium LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - juris, Rn. 22).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13

    Abhängige Beschäftigung - Kameramann - Regiekameramann

    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 57/12

    Abhängige Beschäftigung - Selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Maskenbildnerin -

    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - L 1 KR 336/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei von Leistungserbringern beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12

    Versicherungspflicht - Aufsicht - therapeutische Wohngemeinschaft - Betreuerin

    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit den zitierten Tätigkeiten oder mit den Tätigkeiten, die den bisherigen Entscheidungen des Senats in ähnlichen Fällen (Urteile vom 13. Dezember 2013- L 1 KR 261/11-, Tätigkeit im Bereich der psychologischen Krisenberatung für den Berliner Krisendienst und vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 137/13 -, Tätigkeit auf dem Gebiet der ambulanten Eingliederungshilfe und - L 1 KR 175/12 -, Tätigkeit als Einzelfallhelferin) zugrunde lagen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2014 - L 1 KR 501/12
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei von Leistungserbringern beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 466/12
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei von im Rahmen des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht