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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15   

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https://dejure.org/2017,9214
LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15 (https://dejure.org/2017,9214)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2017 - L 1 KR 275/15 (https://dejure.org/2017,9214)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2017 - L 1 KR 275/15 (https://dejure.org/2017,9214)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 27 Abs 3 SGB 8
    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familientherapeutin im Rahmen der ambulanten Erziehungshilfe - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 4
    Beschäftigung - Familientherapeut

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Familientherapeut; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Statusfeststellungsverfahren; Familientherapeut; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7
    Sozialversicherungsbeitragspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 28. November 2011 -B 12 R 17/09 R juris-Rdnr. 16 und vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 16).

    Aus leistungsrechtlicher Sicht des SGB VIII können Leistungen etwa der Familienhilfe sowohl durch abhängig Beschäftigte als auch durch selbständig Tätige erbracht werden (so für Leistungen nach dem SGB VIII bereits ausdrücklich BSG, Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 18ff).

    Dafür reicht nicht aus, dass bei der Ausübung einer Dienstleistung bestimmte öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten sind (Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 19).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 28. November 2011 -B 12 R 17/09 R juris-Rdnr. 16 und vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris-Rdnr. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.03.2014 - L 1 KR 336/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Zum anderen gilt im Übrigen, dass Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit bereits dann gemäß § 14 Abs. 1 SGB IV der Beitragspflicht zu unterwerfen sind, wenn sie nur im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis erzielt worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 2014 - L 1 KR 336/12, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 1 KR 88/09 juris-Rdnr. 26 ff. unter Bezugnahme auf BSGE 20, 6).
  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit" ist nämlich mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar und nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R -, Rdnr. 35 mit Bezugnahme u. a. auf BSGE 111, 257).
  • BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59

    Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Zum anderen gilt im Übrigen, dass Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit bereits dann gemäß § 14 Abs. 1 SGB IV der Beitragspflicht zu unterwerfen sind, wenn sie nur im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis erzielt worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 2014 - L 1 KR 336/12, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 1 KR 88/09 juris-Rdnr. 26 ff. unter Bezugnahme auf BSGE 20, 6).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit" ist nämlich mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar und nicht anzuerkennen (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 12 KR 9/14 R -, Rdnr. 35 mit Bezugnahme u. a. auf BSGE 111, 257).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 137/13

    Versicherungspflicht - Einzelfallhilfe - gemeinnütziger Verein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehört die Tätigkeit als Familienhelfer zu den durch die Persönlichkeit des Dienstleisters bestimmten Tätigkeiten, die sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 137/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2011 - L 1 KR 88/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    Zum anderen gilt im Übrigen, dass Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit bereits dann gemäß § 14 Abs. 1 SGB IV der Beitragspflicht zu unterwerfen sind, wenn sie nur im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis erzielt worden sind (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 2014 - L 1 KR 336/12, Urteil vom 25. Februar 2011 - L 1 KR 88/09 juris-Rdnr. 26 ff. unter Bezugnahme auf BSGE 20, 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 88/14

    Familienhelfer - Einzelfallhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. November 2015 - L 1 KR 88/14 -, Rdnr. 40, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - L 1 KR 498/14

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familientherapeutin im Rahmen der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 1 KR 275/15
    In dem den Beteiligten bekannten Parallelverfahren L 1 KR 498/14 hat die dortige Therapeutin in der mündlichen Verhandlung beim SG selbst ausgeführt, die Familientherapeuten hätten als Kollegium beraten, ob ein Fall inhaltlich und fachlich passe und welches Team ihn übernehmen könne.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 BA 7/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gästeführer bzw Tour-Guide bei

    Des Weiteren geht der Senat bei seiner Würdigung der Einzelaufträge davon aus, dass die Tätigkeit eines "Gästeführers bzw. Tour-Guides bei Stadtrundfahrten" zu den maßgeblich durch persönliche Zuwendung und die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen des Dienstleisters geprägten Tätigkeiten gehört, die grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2015 - L 1 KR 275/15 - juris Rn. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2023 - L 4 BA 2739/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesamtkoordinatorin für den

    Grundsätzlich geht der Senat davon aus, dass die durch die Beigeladene zu 3 erbrachten Dienstleistungen sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris, Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2015 - L 1 KR 275/15 - juris, Rn. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 BA 4153/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - (sport-)psychologischen Beraterin -

    (2) Des Weiteren geht der Senat bei seiner Würdigung der Einzelaufträge davon aus, dass der Beruf einer (sport-)psychologischen Beraterin zu den maßgeblich durch persönliche Zuwendung und die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen des Dienstleisters geprägten Tätigkeiten gehört, die grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris, Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2015 - L 1 KR 275/15 - juris, Rn. 36) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2022 - L 1 KR 497/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Des Weiteren geht der Senat bei seiner Würdigung der Einzelaufträge davon aus, dass die Tätigkeit eines "Eventmanagers" zu den maßgeblich durch persönliche Zuwendung und die individuellen Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen des Dienstleisters geprägten Tätigkeiten gehört, die grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2015 - L 1 KR 275/15 - juris Rn. 36).
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