Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,118428
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 (https://dejure.org/2009,118428)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 (https://dejure.org/2009,118428)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07 (https://dejure.org/2009,118428)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,118428) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (ständige Rechtsprechung des BSG - vgl. die zahlreichen Nachweise bei BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R).

    Entscheidend sind nämlich nicht allein die vertraglichen, in der Realität jedoch u.U. überhaupt nicht "gelebten" Vereinbarungen, sondern die tatsächlichen Verhältnisse (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R mwN).

    Diesen tatsächlichen Verhältnissen kommt bei der rechtlichen Beurteilung nach allgemeiner Meinung der Vorrang gegenüber den vertraglichen Regelungen zu (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R m.w.N.), so dass für den gesamten streitbefangenen Zeitraum eine selbstständige und damit sozialversicherungsfreie Tätigkeit festzustellen ist.

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
    Erst wenn unter Berücksichtigung sämtlicher (d.h. auch der tatsächlichen) Gesichtspunkte ebenso viele Gründe für eine Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen, ist dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Beteiligten bzw. seiner Bezeichnung (z.B. als Arbeitsvertrag) der Vorrang einzuräumen (BSG, Urteil vom 13. Juli 1978- 12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, Rn 22 - zitiert nach Juris BSG; Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R, Rn 23 - zitiert nach Juris).

    Es handelt sich vorliegend gerade nicht um einen Zweifelsfall, in dem bei einer Gesamtwürdigung ebenso viele Gesichtspunkte für wie gegen eine abhängige Beschäftigung sprechen und deshalb der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Beteiligten ausschlaggebend ist (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 13. Juli 1978, 18. Dezember 2001 und 12. Februar 2004, a.a.O.).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
    Erst wenn unter Berücksichtigung sämtlicher (d.h. auch der tatsächlichen) Gesichtspunkte ebenso viele Gründe für eine Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen, ist dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Beteiligten bzw. seiner Bezeichnung (z.B. als Arbeitsvertrag) der Vorrang einzuräumen (BSG, Urteil vom 13. Juli 1978- 12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, Rn 22 - zitiert nach Juris BSG; Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R, Rn 23 - zitiert nach Juris).
  • BSG, 13.07.1978 - 12 RK 14/78

    Abgrenzung sebständige - abhängige Beschäftigung: Unternehmerrisiko

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
    Erst wenn unter Berücksichtigung sämtlicher (d.h. auch der tatsächlichen) Gesichtspunkte ebenso viele Gründe für eine Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen, ist dem im Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Beteiligten bzw. seiner Bezeichnung (z.B. als Arbeitsvertrag) der Vorrang einzuräumen (BSG, Urteil vom 13. Juli 1978- 12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R, SozR 3-2400 § 7 Nr. 19, Rn 22 - zitiert nach Juris BSG; Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R, Rn 23 - zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 293/07
    Ein wichtiges Indiz bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit ist auch die steuerrechtliche Behandlung der erzielten Einkünfte (zum Ganzen: BSG, Urteil vom 30. März 2006 - B 10 KR 2/04 Rdnr 20: Kasseler-Kommentar/Seewald, § 7 SGB IV Rdnr.79 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 471/09

    Abhängigkeit der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und

    Der Senat verkennt bei seiner Entscheidung nicht, dass seit geraumer Zeit verstärkt Überprüfungsanträge gestellt werden, die sich - wie auch im vorliegenden Verfahren - auf viele Jahre in der Vergangenheit erstrecken (vgl. dazu auch Menthe, RV aktuell, 2006, 179, 186, LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07, 22. September 2010 - L 1 KR 41/09).

    Unabhängig davon ist zu prüfen, ob und ggf. welche Ansprüche bereits verjährt sind (Urteil des erkennenden Senats vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07).

  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    46 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen der Rechtsauffassung des Klägers und derjenigen, welche in den von seinem Prozessbevollmächtigten angeführten sozialgerichtlichen Entscheidungen (z.B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 - und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10 -) vertreten wird, das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Diesen tatsächlichen Verhältnissen kommt bei der rechtlichen Beurteilung jedoch ein Vorrang gegenüber den vertraglichen Regelungen zu (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R m.w.N.; auch Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07).
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 272/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Sohn -

    52 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen einer auch in der Rechtsprechung der Sozialgerichte häufiger vertretenen Rechtsauffassung (vgl. z.B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10) das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    37 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 - L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen einer auch in der Rechtsprechung der Sozialgerichte häufiger vertretenen Rechtsauffassung (vgl. z.B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10) das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 335/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    38 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin und derjenigen, welche in den von ihrem Prozessbevollmächtigten angeführten sozialgerichtlichen Entscheidungen (z. B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10) vertreten wird, das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 KR 31/09
    Bei der Kostenentscheidung nach § 193 SGG sind jedoch auch alle anderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, die für eine Verteilung der Kosten Bedeutung haben können (vgl. Urteil des erkennenden Senates vom 27. Mai 2009 - L 1 KR 293/07 sowie Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 193 Rdnr. 12b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht