Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14874
LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08 (https://dejure.org/2009,14874)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.10.2009 - L 1 KR 315/08 (https://dejure.org/2009,14874)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08 (https://dejure.org/2009,14874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängige Beschäftigung einer Reinigungskraft i.F. weitgehend freier Arbeitszeiteinteilung, Nichtbestehen näherer Weisungen und Möglichkeit einer Vertretung durch Dritte; Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht einer Reinigungskraft in der Sozialversicherung aufgrund einer abhängigen Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 5) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • BFH, 04.12.1975 - IV R 180/72

    Nebenberufliche Lehrtätigkeit ist nichtselbständig, wenn ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08
    Bereits der Umstand der geringen Arbeitszeiten spreche gegen die Einbindung in den Organisationsbereich der Kanzlei und damit gegen ein Arbeitsverhältnis (Bezugnahme auf Bundesfinanzhof BFHE 120, 465; 117, 550).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale nach dem Gesamtbild überwiegen (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08
    Ganz allgemein steht die Befugnis, Arbeiten an andere Arbeiter zu delegieren, nicht zwingend der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses entgegen (BSG Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1).
  • BFH, 10.09.1976 - VI R 80/74

    Grundsätze zur Arbeitnehmereigenschaft von nebenberuflich in Gaststätten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - L 1 KR 315/08
    Bereits der Umstand der geringen Arbeitszeiten spreche gegen die Einbindung in den Organisationsbereich der Kanzlei und damit gegen ein Arbeitsverhältnis (Bezugnahme auf Bundesfinanzhof BFHE 120, 465; 117, 550).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 1 BA 35/19

    Schönwetter-Selbständigkeit - Unternehmerrisiko

    Bei Reinigungsarbeiten handelt es sich um einfache Arbeiten, für die umfangreiche praktische Weisungen nicht erforderlich sind (so bereits Urteil des Senats vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08 - juris Rdnr. 50).

    Grundsätzlich haftet auch ein Arbeitnehmer bei schuldhafter Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht, das Eigentum des Arbeitgebers nicht zu verletzen (§ 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, §§ 280 Abs. 1, 619a BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag, so bereits Urteil des Senats vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08 - juris Rdnr. 45).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 358/12

    Sozialversicherungspflicht - Kurierfahrer - Zusteller - detaillierte Vorgaben

    Die Befugnis, die Arbeit durch andere erledigen zu lassen, steht nicht zwingend der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses entgegen (so bereits Urteil des Senats vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08 - juris Rdnr. 51 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2024 - L 9 BA 42/20

    Versicherungspflicht (bejaht) - Beschäftigung - Reinigungskraft in Apotheke mit

    Die Tätigkeit erfolgte auch nicht weisungsfrei im rechtlich zu verstehenden Sinne: Bei Reinigungsarbeiten handelt es sich um einfache Arbeiten, für die umfangreiche praktische Weisungen nicht erforderlich sind (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Oktober 2009, L 1 KR 315/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 50; rechtskräftig; im Nachgang: Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. August 2010, B 12 KR 100/09 B; s.a. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 7. September 2016, L 2 R 45/13, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22).
  • SG Konstanz, 25.11.2019 - S 4 R 2129/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

    Soweit man nach den vorstehenden Ausführungen den Indizien für eine abhängige Beschäftigung (vor allem das in § 4 Abs. (1) des Dirigentenvertrages geregelte erfolgsunabhängige Pauschalhonorar) noch ein eigenständiges Gewicht beimessen mag, ändert dies nichts an der Gesamtbeurteilung, da insoweit nicht das ausschließliche Vorliegen von Merkmalen für einen Status, sondern - lediglich - das überwiegende Vorliegen von Merkmalen für einen Status erforderlich ist (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08, Rn. 54).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2018 - L 1 KR 490/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Die Befugnis, die Arbeit durch andere erledigen zu lassen, steht der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses nicht zwingend entgegen (so bereits Urteil des Senats vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08 - juris Rdnr. 51 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1).
  • SG München, 05.01.2015 - S 31 R 2588/13

    Rentenversicherung

    Selbst, wenn Weisungsfreiheit ausdrücklich im Vertrag vereinbar worden wäre (wie hier nicht), gäbe dies nicht Veranlassung, von Selbstständigkeit auszugehen (vgl. hierzu Urteil des LSG Berlin- Brandenburg, L 1 KR 315/08, 30.10.2009).
  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 5 R 923/08

    Keine Elementenfeststellung im Antragsverfahren nach § 7a SGB IV

    Eigene Arbeitskräfte im Rahmen eines Arbeitverhältnisses mit Rechtsbindungswillen der Parteien hat der Beigeladene jedenfalls nicht beschäftigt (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.10.2009 - L 1 KR 315/08 zur abhängigen Beschäftigung einer Reinigungskraft bei gelegentlicher Vertretung durch Familienangehörige).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 1115/22
    Grundsätzlich haftet auch ein Arbeitnehmer bei schuldhafter Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht, das Eigentum des Arbeitgebers nicht zu verletzen (§ 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, §§ 280 Abs. 1, 619a BGB in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag, so bereits Urteil des Senats vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08 - juris Rdnr. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 118/09

    Beschäftigung - Regalauffüller

    Die Befugnis, Arbeiten an andere zu delegieren steht nicht zwingend der Annahme eine Beschäftigungsverhältnisses entgegen (Urteil des Senats vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08 - juris Rdnr. 51 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1).
  • LSG Hamburg, 07.09.2016 - L 2 R 45/13

    Nachforderung von Pauschalsozialversicherungsbeiträgen bei geringfügiger

    Grundsätzlich spricht schon angesichts der Art der Tätigkeit und der nicht erforderlichen Investitionen alles für eine abhängige Beschäftigung (vergleiche hierzu auch Landessozialgericht (LSG) Baden Württemberg, Urteil vom 18. Juli 2016 - L4R 903/15,, L LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Oktober 2009 - L 1 KR 315/08, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. April 2014 - L8R 981/12, SG München, Gerichtsbescheid vom 5. Januar 2015 - S 31 R2588/13; alle samt juris).
  • SG Darmstadt, 16.07.2016 - S 18 R 341/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - L 1 KR 315/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,115569
LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - L 1 KR 315/08 (https://dejure.org/2009,115569)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2009 - L 1 KR 315/08 (https://dejure.org/2009,115569)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - L 1 KR 315/08 (https://dejure.org/2009,115569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,115569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Saarland, 15.06.2005 - L 6 AL 12/04

    Zulässigkeit der Berichtigung des Tatbestandes im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - L 1 KR 315/08
    Deshalb kann ein Antrag nach § 139 SGG nur durchdringen, wenn im Tatbestand wesentliches tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten fehlt, falsch wiedergegeben oder widersprüchlich ist (so wörtlich LSG des Saarlands, Beschluss vom 15. Juni 2005 - L 6 AL 12/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht