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   LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21 B   

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LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21 B (https://dejure.org/2022,8111)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.02.2022 - L 1 KR 326/21 B (https://dejure.org/2022,8111)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - L 1 KR 326/21 B (https://dejure.org/2022,8111)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.10.2021 - IX B 15/21

    Ablehnung eines "coronabedingten" Terminsverlegungsantrags

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Soweit die Beklagte auf das Risiko einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln verweist, bestanden (und bestehen) auch im dortigen Bereich entsprechende Schutzvorkehrungen, wobei es den Verfahrensbeteiligten obliegt, die Schutzvorgaben und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts in öffentlichen Verkehrsmitteln einzuhalten oder sich ggf. um ein alternatives Beförderungsmittel zu bemühen (LSG Baden-Württemberg a.a.O.; Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 14).

    Dies gilt insbesondere, wenn, wie hier, angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie ein Betroffener davon ausgeht, wegen seiner gesundheitlichen Situation Termine generell nicht wahrnehmen zu können (vgl. für einen prozessbevollmächtigen Rechtsanwalt: BFH, Beschluss vom 22.10.2021 - IX B 15/21 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Bei der Entscheidung, ob gerichtliche Verhandlungen trotz der Infektionslage durchgeführt werden können, kommt den Gerichten ein erheblicher Einschätzungsspielraum zu (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20 - juris Rn. 58).

    Eine Pflicht, jedwedes Risiko auszuschließen, besteht vor diesem Hintergrund nicht (BVerfG, Beschluss vom 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20 - juris Rn. 62 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erörterungstermin - Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Zudem fand der Termin im September 2021 statt, also zu einer Zeit mit niedrigen Inzidenzen und frei verfügbaren Impfmöglichkeiten, mithin einem verringerten Infektionsrisiko (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20 - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 - juris Rn. 3).
  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 13 R 201/20

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Zudem fand der Termin im September 2021 statt, also zu einer Zeit mit niedrigen Inzidenzen und frei verfügbaren Impfmöglichkeiten, mithin einem verringerten Infektionsrisiko (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2021 - L 8 SB 3672/20 - juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.06.2021 - L 13 R 201/20 - juris Rn. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 6 VU 3716/19
    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Das insoweit bestehende Infektionsrisiko ist angesichts der im Gerichtssaal vorherrschenden Schutzvorkehrungen (Mindestabstände, Plexiglasscheiben, Maskenpflicht, Vorhalten von Desinfektionsmitteln, Zugangssteuerung etc. - vgl. Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2020 - L 6 VU 3716/19 ZVW - juris Rn. 27) überschaubar.
  • BSG, 14.06.2021 - B 4 AS 86/21 B

    Ablehnung von mit der Corona-Pandemie begründeten Verlegungsanträgen

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Entsprechendes gilt für den Verweis auf "die allgemeine Infektionslage" (BSG, Beschluss vom 14.06.2021 - B 4 AS 86/21 B - juris Rn. 9).
  • LSG Hessen, 07.09.2010 - L 8 KR 231/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung des persönlichen Erscheinens des

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten nicht allein zur Förderung der Sachaufklärung zulässig ist, sondern auch erfolgen kann, um mit den Beteiligten ein Rechtsgespräch mit dem Ziel zu führen, eine konsensuale Lösung zu erreichen (Hessisches LSG, Beschluss vom 07.09.2010 - L 8 KR 231/09 B - juris Rn. 10).
  • BSG, 01.07.2021 - B 9 SB 73/20 B

    Absenkung eines Grades der Behinderung; Antrag auf Terminsverlegung wegen Lage

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    aa) Der pauschale Verweis auf "die Covid-19-Pandemie" bzw. "das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" genügt insoweit nicht (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 01.07.2021 - B 9 SB 73/20 B - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.02.2022 - L 1 KR 326/21
    Dies gilt umso mehr, als ein gewisses Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko gehört, von dem auch die Beteiligten eines Gerichtsverfahrens nicht vollständig ausgenommen werden können (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19.05.2020 - 2 BvR 483/20 - juris Rn. 9).
  • LSG Sachsen, 14.09.2022 - L 3 AS 245/22
    Dabei muss der Verhinderungsgrund so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob er vorliegt (vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 21. Februar 2022 - L 1 KR 326/21 B - juris Rdnr. 17 f.; Bay. LSG, Beschluss vom 25. April 2022 - L 2 AL 62/22 B - juris Rdnr. 29).
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