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   LSG Hessen, 09.10.2017 - L 1 KR 338/17 B ER   

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LSG Hessen, 09.10.2017 - L 1 KR 338/17 B ER (https://dejure.org/2017,74226)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.10.2017 - L 1 KR 338/17 B ER (https://dejure.org/2017,74226)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - L 1 KR 338/17 B ER (https://dejure.org/2017,74226)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 17.03.2022 - L 1 KR 429/20

    Krankenkasse bekommt recht: Kein Cannabis bei Alkoholsucht

    Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. In diesem Zusammenhang habe bereits das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 09.10.2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 B ER ausgeführt: "Ein Anspruch auf die geltend gemachte Versorgung folgt nicht aus einer fiktiven Genehmigung gemäß § 13 Abs. 3a SGB V. Diese Norm ist zwar auch hinsichtlich § 31 Abs. 6 SGB V anwendbar (so ausdrücklich BT-Drucks. 18/8965 S. 25; ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2017, L 5 KR 140/17 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2017, L 1 KR 305/17 B ER; SG Trier, Beschluss vom 4. September 2017, S 3 KR 143717 ER).

    Hierzu habe das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 09.10.2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 ER ausgeführt: "Mit dem o.g. Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. schwerwiegend erkrankte Schmerzpatienten, s. BT-Drucks. 18/8965 S. 13) nach entsprechender Indikationsstellung und bei fehlenden Therapiealternativen ermöglicht werden, die entsprechenden Arzneimittel zu therapeutischen Zwecken in standardisierter Qualität durch Abgabe in Apotheken zu erhalten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 4 KR 230/19

    Cannabis - schwerwiegende Erkrankung - Standardtherapie - Genehmigungsfiktion -

    Denn hierdurch wird das Behandlungsziel noch nicht klar genug bestimmt (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2017, Aktenzeichen L 1 KR 338/17 B ER, Rn 37, zitiert nach JURIS, so auch Schifferdecker, a.a.O., Rn 118a).
  • SG Gießen, 23.09.2020 - S 11 KR 548/17
    Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus § 13 Abs. 3a SGB V. In diesem Zusammenhang hat bereits das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 B ER ausgeführt:.

    Hierzu hat das Hessische Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2017 zum Aktenzeichen L 1 KR 338/17 ER ausgeführt:.

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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 1 KR 338/17   

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https://dejure.org/2019,84892
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2019 - L 1 KR 338/17 (https://dejure.org/2019,84892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2019 - L 1 KR 338/17 (https://dejure.org/2019,84892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - L 1 KR 338/17 (https://dejure.org/2019,84892)
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