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   LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10   

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https://dejure.org/2012,20305
LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10 (https://dejure.org/2012,20305)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28.06.2012 - L 1 KR 347/10 (https://dejure.org/2012,20305)
LSG Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - L 1 KR 347/10 (https://dejure.org/2012,20305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz eines Verlegungsabschlages nach der Fallpauschalenvereinbarung 2008 bei einer Verlegung aus dem Ausland; Anwendbarkeit der Ausgleichsfunktion im Gesamtvergütungssystem für Krankenhäuser bei Beteiligung eines ausländischen Krankenhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen; Ansatz eines Verlegungsabschlages nach der Fallpauschalenvereinbarung 2008 bei einer Verlegung aus dem Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10
    22 Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bei der Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System der Fallpauschalenkatalog sowie der Operationen- und Prozedurenschlüssel streng nach ihrem Wortlaut und den Kodierrichtlinien auszulegen, um dem Ziel, Vergütungsregelungen für eine routinemäßige Abwicklung in zahlreichen Behandlungsfällen zu gewährleisten, gerecht zu werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. September 2008, B 3 KR 15/07 R in Fortführung von Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 1/01 R).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10
    Die Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gegen eine Krankenkasse ist ein Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 24/08 R m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2000 - II ZR 250/99

    Klageänderung bei Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10
    Es bedarf zusätzlich des Sachverhalts, um die eingeklagte Rechtsfolge der Zahlung von gleichartigen zu unterscheiden, die nicht Streitgegenstand sind, weshalb ein zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff zu Grunde zu legen ist (vgl. u.a.: Vollkommer in: Zöller, ZPO, Kommentar, 29. Auflage 2010, Einl. Rdnr. 72; Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. März 2000, II ZR 250/99 -juris-).
  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkassen unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den bei ihr versicherten Patienten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Absatz 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 25. November 2010, B 3 KR 4/10 R).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 1/01 R

    Vergütung - Krankenhausleistung - Anwendung - Fallpauschalen- und

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10
    22 Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bei der Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System der Fallpauschalenkatalog sowie der Operationen- und Prozedurenschlüssel streng nach ihrem Wortlaut und den Kodierrichtlinien auszulegen, um dem Ziel, Vergütungsregelungen für eine routinemäßige Abwicklung in zahlreichen Behandlungsfällen zu gewährleisten, gerecht zu werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. September 2008, B 3 KR 15/07 R in Fortführung von Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2001, B 3 KR 1/01 R).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R

    Krankenversicherung - Abrechnungsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 347/10
    Wie das Bundessozialgericht (Urteil vom 20. November 2008, B 3 KN 4/08 KR R -juris-) zu einer Parallelkonstellation ausgeführt hat, "ist die ursprüngliche Forderung der Klägerin in vollem Umfang erfüllt worden und erloschen; auf etwaige Einwendungen der Beklagten dagegen kann es nicht mehr ankommen.
  • LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 166/15

    Vergütung für Krankenhausbehandlung; Fallpauschale; High-Flow-Nasenbrille

    Insoweit liegt auch keine Klageänderung gemäß § 99 SGG vor, da Aufrechnung und Sammelrechnung von der Klägerin bereits im erstinstanzlichen Verfahren ausdrücklich benannt wurden (vgl. zur andersgelagerten Sachverhaltskonstellation: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2012, L 1 KR 347/10 - juris -).
  • SG Wiesbaden, 14.08.2018 - S 18 KR 226/16
    Der Sinn und Zweck der Regelung über den Verlegungsabschlag besteht nach der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts darin, fehlsteuernde Anreize, die zu einer zu frühen Verlegung des Patienten führen könnten, weitgehend auszuschließen und strategischen Überlegungen mit ausschließlich ökonomisch motiviertem Hintergrund entgegenzutreten (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.06.2012 - L 1 KR 347/10 m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - L 1 KR 346/09
    Ein Anspruch auf Kran-kengeld hätte nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V nicht bestanden: Der Krankengeldanspruch muss bereits zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem die Mitgliedschaft noch besteht (so bereits Beschluss des Senats vom 11.03.2011 - L 1 KR 347/10): Ob Versicherte Krankengeld beanspruchen können, bestimmt sich nach dem Versicherungs-verhältnis, das zum Zeitpunkt des jeweils in Betracht kommenden Entstehungstatbestandes für Krankengeld vorliegt (Bundessozialgericht, U. v. 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R -).
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