Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 443/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50011
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 443/11 (https://dejure.org/2012,50011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.10.2012 - L 1 KR 443/11 (https://dejure.org/2012,50011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - L 1 KR 443/11 (https://dejure.org/2012,50011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Laserepikationsbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Laserbehandlung gegen übermäßigen Haarwuchs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bremen - Krankenkasse muss keine Haarentfernung per Laser zahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf eine Laserepilationsbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Haarentfernung durch Laserbehandlung - Polyzystischen Ovar-Syndrom (PCO-Syndrom) mit Hirsutismus Grad III sowie einer Adipositas und Insulinresistenz - damit zusammenhängender übermäßiger Haarwuchs, insbesondere im Gesicht.

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Laserepilationsbehandlung nicht auf Kassenkosten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Laserbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Laserbehandlung bei übermäßigem Haarwuchs - Nadelepilation wirksamere Behandlungsmethode

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 443/11
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R - Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R - jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 443/11
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 19/07 R - Urteil vom 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R - jeweils zitiert nach Juris).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 443/11
    In den Richtlinien in Verbindung mit § 135 Abs. 1 SGB V wird nicht nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen erbringen und abrechnen dürfen; vielmehr wird durch diese Richtlinien auch der Umfang der den Versicherten von den Krankenkassen geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 1 KR 11/08 R - m.z.w.N.; zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 443/11
    Zutreffend hat das SG auch ausgeführt, dass sich ein Leistungsanspruch auch nicht unter den Gesichtspunkten des Systemversagens oder der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Entscheidung vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - aufgeführten Grundsätze ergibt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 KR 226/15

    Krankenkasse zahlt nicht für Haarentfernung bei Frauen

    Dass es sich um ein Verfahren handele, das mit hohem Zeitaufwand und möglicherweise auch mit zeitweiligen Schmerzen der behandelten Stellen verbunden sein könnte, schließe die Behandlung grundsätzlich nicht aus (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen 17.10.2012 - L 1 KR 443/11, juris Rn. 23).

    Die Epilation durch Elektrokoagulation ist nach wie vor im EBM Ä enthalten und damit vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst (im Ergebnis ebenso Sächsisches LSG 23.07.2015 - L 1 KR 108/11, juris; LSG Niedersachsen-Bremen 17.10.2012 - L 1 KR 443/11, juris).

  • LSG Sachsen, 23.07.2015 - L 1 KR 108/11

    Krankenversicherung - EBM-Ä; Elektroepilation; Gemeinsamer Bundesausschuss;

    Die Beklagte trägt vor, der Argumentation des SG - die bislang noch nicht erfolgte Bewertung der Lasertherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss führe zu einem Systemmangel, der einen Leistungsanspruch der Klägerin zur Folge habe - sei nicht zu folgen (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 1 KR 443/11).

    Nach alledem finden sich keinerlei Anhaltspunkte, die es rechtfertigen, ein Systemversagen anzunehmen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 1 KR 443/11 - juris Rn. 22).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2019 - L 4 KR 457/16

    Übernahme der Kosten für eine Haarentfernung durch eine IPL-Epilation; Nicht

    Es finden sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, die es rechtfertigen, ein Systemversagen anzunehmen (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen, 1. Senat, Urteil vom 17. Oktober 2012, L 1 KR 443/11, zitiert nach juris; erkennender Senat, L 4 KR 640/16 B, abl. Beschluss vom 20. Januar 2017).
  • SG Berlin, 03.05.2017 - S 89 KR 3924/15

    Krankenversicherung - Nadel-Epilation zur Behandlung von männlichem Bartwuchs bei

    Den dabei auftretenden Schmerzen könnte erforderlichenfalls durch eine lokale Betäubung vorgebeugt werden (dazu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 1 KR 443/11 -, Rn. 23, juris).
  • SG Mainz, 09.10.2015 - S 14 KR 367/14

    Krankenversicherung - ambulante Laser-Epilation ist keine Kassenleistung bei

    Sie verweist auf die Verwaltungsakte und auf das Urteil des LSG Bremen-niedersachsen vom 17. Oktober 2012 (Az. L 1 KR 443/11).

    Dass es sich um ein langwieriges Verfahren handelt, das mit hohem Zeitaufwand und möglicherweise auch mit zeitweiligen Schmerzen der behandelten Stellen verbunden sein könnte, schließt die Behandlung grundsätzlich nicht aus (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2012 - L 1 KR 443/11, juris Rn. 23).

  • SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18

    Haarentfernung im Bereich des Rückens, des Bauchs und der Brust mittels

    Insoweit besteht kein Grund, Versicherten mit Transidentität zur dauerhaften Haarentfernung an diesen Körperregionen leistungsrechtlichen Zugang zur Laserepilation zu gewähren, der anderen Versicherten, die an Hirsutismus leiden und die insoweit auf die Elektrokoagulation verwiesen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012, Az.: L 1 KR 443/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 23.07.2015, Az.: L 1 KR 108/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2016, Az.: L 5 KR 226/15), von vornherein verwehrt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2014 - L 11 KR 2933/14
    Im Übrigen ist auch die Behandlung mittels Laserepilation nicht völlig schmerzfrei (LSG Niedersachsen-Bremen 17.10.2012, L 1 KR 443/11).
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