Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 02.02.2011 - L 1 KR 46/09   

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https://dejure.org/2011,17526
LSG Hamburg, 02.02.2011 - L 1 KR 46/09 (https://dejure.org/2011,17526)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02.02.2011 - L 1 KR 46/09 (https://dejure.org/2011,17526)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - L 1 KR 46/09 (https://dejure.org/2011,17526)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10

    Krankenversicherung - operative Eingriffe bei Transsexualismus - Anspruch auf

    Die grundsätzlich unterschiedliche Beurteilung des operativen Behandlungserfolgs bei Transsexualität begründet zwar im Einzelfall, wie hier, einen Anspruch auf eine operative Angleichung an die weiblichen Genitalien und ggf. den Aufbau einer fehlenden Brust (Amastie, Athelie), nicht aber einen Anspruch auf eine bestimmte - nachträgliche - Gestaltung dieser Körperteile (vgl. im Ergebnis auch LSG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011 - L 1 KR 46/09 -, veröffentlicht in Juris zur erneuten Brustkorrektur bei einem Transsexuellen Frau-zu-Mann).
  • LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
    Insbesondere die zur Erbschaftsteuer ergangene Entscheidung des BVerfG vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02 - juris) wirke sich vorliegend nicht aus, weil der Wert des forstwirtschaftlichen Vermögens der Klägerin nicht unterschiedlich, sondern auf dieselbe Weise ermittelt worden sei (Hinweis auf Sächsisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 5. Juni 2009 - L 1 KR 46/09 B ER - amtlicher Umdruck).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,116776
LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09 (https://dejure.org/2009,116776)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.10.2009 - L 1 KR 46/09 (https://dejure.org/2009,116776)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - L 1 KR 46/09 (https://dejure.org/2009,116776)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - und Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 9/05 R -) sind Vereinbarungen, die vom Prinzip der kostenfreien Dienst- und Sachleistungen außerhalb des Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 oder 4 SGB V abweichen, regelmäßig gemäß § 32 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) nichtig.

    Nach der Rechtsprechung des BSG, welcher der Senat aus eigener Überzeugung zustimmt, ist an Ausnahmen hiervon - also wirksamen privatrechtlichen Honorarvereinbarungen - allenfalls zu denken, wenn ein Versicherter vollständig über die Risiken aufgeklärt wurde und - soweit es um die Behandlung durch einen nicht zugelassenen Therapeuten geht - in dem Bewusstsein den Vertrag eingeht, dass er hier eine entsprechende Leistung gleicher Qualität auch ohne eigene Kosten bei einem zugelassenen behandelnden Vertragsarzt in Anspruch nehmen könnte (BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - Rdnr. 27; vgl. in diesem Sinne bereits Urteil des Senats vom 9. Januar 2009 - L 1 KR 475/07 -).

    Auch das würde die gesetzliche Regelung des Naturalleistungsprinzips unterlaufen (BSG, Urteil vom 18. Juli 2006, a.a.O. juris Rdnr. 13).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2009 - L 1 KR 475/07

    Krankenversicherung - Unwirksamkeit einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG, welcher der Senat aus eigener Überzeugung zustimmt, ist an Ausnahmen hiervon - also wirksamen privatrechtlichen Honorarvereinbarungen - allenfalls zu denken, wenn ein Versicherter vollständig über die Risiken aufgeklärt wurde und - soweit es um die Behandlung durch einen nicht zugelassenen Therapeuten geht - in dem Bewusstsein den Vertrag eingeht, dass er hier eine entsprechende Leistung gleicher Qualität auch ohne eigene Kosten bei einem zugelassenen behandelnden Vertragsarzt in Anspruch nehmen könnte (BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - Rdnr. 27; vgl. in diesem Sinne bereits Urteil des Senats vom 9. Januar 2009 - L 1 KR 475/07 -).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    Insoweit umfasst § 13 Abs. 3 SGB V auch einen Freistellungsanspruch (vgl. Urteil des BSG vom 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R - = SozR 3 - 2500 § 135 Nr. 14 Seite 61 m.w.N.).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R - und Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 9/05 R -) sind Vereinbarungen, die vom Prinzip der kostenfreien Dienst- und Sachleistungen außerhalb des Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 oder 4 SGB V abweichen, regelmäßig gemäß § 32 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) nichtig.
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    An Stelle von Honoraransprüchen kommen in solchen Situationen auch keine gesetzlichen Ansprüche - insbesondere auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 670, 683 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) - gegen den Versicherten in Betracht ( vgl. näher BSGE 89, 39, 43 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25 S 120 m.w.N).
  • LSG Brandenburg, 03.11.2004 - L 4 KR 45/03

    Kostenerstattungsanspruch für eine durchgeführte interstitielle Brachytherapie;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - L 1 KR 46/09
    Selbst wenn der formlos abgeschlossene Privatarztvertrag nicht unwirksam wäre, könnte die Klägerin den Honorarforderungen ihrer Ärztin zudem jedenfalls als dauerhafte Einrede deren Verstoß gegen den EKV-Ä entgegenhalten: Bei den zitierten Vertragsklauseln des EVK handelt es sich um einen im Interesse und zugunsten der Versicherten geschlossenen Vertrag entsprechend § 328 Abs. 1 BGB (so bereits LSG Brandenburg, Urteil vom 3. November 2004 - L 4 KR 45/03 - zur früheren entsprechenden Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte - BMV-Ä).
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