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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - L 1 KR 5/09   

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https://dejure.org/2009,25169
LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - L 1 KR 5/09 (https://dejure.org/2009,25169)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2009 - L 1 KR 5/09 (https://dejure.org/2009,25169)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - L 1 KR 5/09 (https://dejure.org/2009,25169)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - L 1 KR 5/09
    Denn, so das BSG (a. a. O.), zu den Geldleistungen gemäß § 44 SGB I rechneten grundsätzlich alle an Leistungsberechtigte erbrachten Sozialleistungen in Geld, mit denen soziale Rechte im Sinne der §§ 1 - 10, 18 ff., 38 ff. SGB I erfüllt würden (Hinweis auf BSGE 50, 40, 44 = SozR 2100 § 27 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 44 Nr. 9).
  • BSG, 25.06.1985 - 9a RV 23/83

    Zuschuß - Krankenhausbehandlung - Verzinsliche Geldleistung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - L 1 KR 5/09
    Schließlich hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 1985 - 9 a RV 23/83 (SozR 1200 § 44 Nr. 13) - dargelegt, dass eine versorgungsberechtigte Kriegswitwe, die Zuschüsse zu den Kosten notwendiger Krankenhausbehandlungen, also einer Sachleistung, erhält, einen Verzinsungsanspruch hat.
  • LSG Hessen, 09.11.2017 - L 1 KR 211/15

    Krankenkasse muss Kosten für Genium-Kniegelenk tragen

    Die Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs entspricht auch dem Zweck des § 44 Abs. 1 SGB I, die Nachteile verspäteter Zahlung auszugleichen und die Rechtsstellung des Einzelnen zu stärken, indem sie die sozialrechtlichen Ansprüche weitgehend den schuldrechtlichen Ansprüchen angleicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Dezember 2009, Az. L 1 KR 5/09 - juris - Rolfs in: Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch I, Kommentar, Stand: 7/14, § 44 Rdnr. 8; Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 2. Aufl. 2011, § 44 SGB I, Rdnr. 14).
  • SG Dresden, 27.03.2013 - S 18 KR 532/10

    Verpflichtung zur Erstattung der Kosten eines Feuerwehreinsatzes bei

    Die Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs entspricht auch dem Zweck des § 44 Abs. 1 SGB I, die Nachteile verspäteter Zahlung auszugleichen und die Rechtsstellung des einzelnen zu stärken, indem sie die sozialrechtlichen Ansprüche weitgehend den schuldrechtlichen Ansprüchen angleicht (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2009, Az. L 1 KR 5/09).
  • SG Konstanz, 07.12.2020 - S 7 KR 1028/20

    Gesetzliche Krankenversicherung: Leistungserbringung im

    Vielmehr geht das Gericht davon aus, dass der Kostenerstattungsanspruch - wie im Fall des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 SGB V (vgl. Sozialgericht Bremen, Urteil vom 16.11.2012 - S 4 KR 238/08; vgl. auch zu der ebenfalls an die Fälligkeit anknüpfenden Regelung des § 44 SGB I Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2009 - L 1 KR 5/09) - bereits mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten fällig wird.
  • SG Bremen, 16.11.2012 - S 4 KR 238/08
    der Auffassung des LSG B-Stadt-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2009, Az. L 1 KR 5/09 ausdrücklich an, dass ein Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V dem Anwendungsbereich von § 44 SGB I unterfällt.
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