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   LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16   

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https://dejure.org/2017,18807
LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16 (https://dejure.org/2017,18807)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2017 - L 1 KR 551/16 (https://dejure.org/2017,18807)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - L 1 KR 551/16 (https://dejure.org/2017,18807)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einer Pflegefachkraft; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Vorliegen eines Unternehmerrisikos

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungspflicht einer Pflegefachkraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Pflegefachkraft im Pflegeheim regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt

  • IWW (Kurzinformation)

    Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altenpfleger im Heim üblicherweise keine Selbstständige

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.07.2017)

    Altenpfleger im Heim ist kein Selbstständiger

  • datev.de (Kurzinformation)

    Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbständiger

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 136 (Kurzinformation)

    Pflegedienst: Sozialversicherungspflicht | Keine Selbständigkeit eines Altenpflegers in stationärer Pflegeeinrichtung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit einer Pflegefachkraft in Pflegeheim stellt sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar - Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Dies werde auch durch das Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 19.10.2012 (Az. L 4 R 761/11) so bestätigt: "Die Übergaben vom Tagesdienst und nach der Nachtwache wiederum an den Tagesdienst bekräftigten eine Einbindung in den Betrieb.".

    Insoweit verweist die Kammer auch auf die zutreffenden Ausführungen in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012 (Az. L 4 R 761/11).

    Insoweit nehme die Kammer Bezug auf die zutreffenden Ausführungen in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012 (Az. L 4 R 761/11).

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnisses könne nicht ausgeschlossen werden, wenn die objektiven Voraussetzungen einer abhängigen Beschäftigung vorlägen (vgl. jurisPraxiskommentar, 3. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 93; Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012, Az. L 4 R 761/11).

    Allerdings sei ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstünden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2013, Az. B 12 KR 17/11 R; Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012, Az. L 4 R 761/11; Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61; jurisPraxiskommentar, 2. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 117m.w.N.).

    Das Risiko, nicht durchgehend arbeiten zu können, sei zunächst ein Risiko, das auch jeden Arbeitnehmer treffe, der nur Zeitverträge bekomme oder auf Abruf arbeite und nach Stunden bezahlt werde (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2012, Az. L 4 R 761/11).

    Ergänzend verweise die Kammer auch insoweit auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Oktoer 10.2012 (Az. L 4 R 761/11):.

    Ebenso begründe der Umstand, dass den Kläger eine Haftung für schuldhaftes Verhalten habe treffen sollen, noch kein Unternehmerrisiko (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2012, Az. L 4 R 761/11, Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61 m.w.N.).

    Letztlich sei dies aber nicht entscheidend, sondern nur Ausdruck der unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2012, Az. L 4 R 761/11; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2011, Az. L 8 R 534/10).

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko auch dann nur Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, Az. B 12 KR 17/11 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 2012, Az. L 4 R 761/11; Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61; juris-Praxiskommentar, 2. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 117 m.w.N.).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Allerdings sei ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstünden (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Oktober 2013, Az. B 12 KR 17/11 R; Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19. Dezember 2012, Az. L 4 R 761/11; Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61; jurisPraxiskommentar, 2. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 117m.w.N.).

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko auch dann nur Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, Az. B 12 KR 17/11 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Dezember 2012, Az. L 4 R 761/11; Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61; juris-Praxiskommentar, 2. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 117 m.w.N.).

    Der Kläger nutzte auch nicht lediglich eine von der Beigeladenen zu 1.) bereitgestellte Infrastruktur (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 KR 17/11 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Denn einerseits könne es auch Arbeitnehmern möglich sein, konkrete Arbeitsangebote abzulehnen (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.7.2011, Az. L 8 R 534/10; Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10.12.2012, Az. L 2 R 13/09).

    Letztlich sei dies aber nicht entscheidend, sondern nur Ausdruck der unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. Oktober 2012, Az. L 4 R 761/11; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2011, Az. L 8 R 534/10).

  • LSG Bayern, 28.05.2013 - L 5 R 863/12

    Beschäftigungsverhältnis: Bei der Gesamtabwägung der für und gegen eine abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Darüber hinaus würden noch zahlreiche weitere Merkmale für eine abhängige Beschäftigung des Klägers sprechen: Die hier vereinbarte Vergütung nach Arbeitsstunden und nach festen Stundensätzen sei ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. jurisPraxiskommentar, 3. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 93; Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. November 1980, Az. 12 RK 76/79; Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28. Mai 2013, Az. L 5 R 863/12).

    Ebenso spreche der Umstand, dass der Kläger faktisch die Arbeitsleistungen höchstpersönlich erbracht habe, für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28.5.2013, Az. L 5 R 863/12; jurisPraxiskommentar, 2. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 116).

  • LSG Hamburg, 10.12.2012 - L 2 R 13/09

    Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit bei Pflegekräften

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Denn auch abhängig beschäftigten Pflegekräften verbleibe in ihren Tätigkeiten typischerweise eigene Entscheidungsspielräume, die sie nach eigenem Ermessen ausfüllen können (vgl. Urteil des Landessozialgericht Hamburg vom 10. Dezember 2012, Az. L 2 R 13/09).

    Denn einerseits könne es auch Arbeitnehmern möglich sein, konkrete Arbeitsangebote abzulehnen (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.7.2011, Az. L 8 R 534/10; Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10.12.2012, Az. L 2 R 13/09).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    In der Entscheidung vom 11. März 2009 habe das Bundessozialgericht (Az. B 12 KR 21/07 R) dazu ausdrücklich ausgeführt: "Das LSG hat nicht berücksichtigt, dass eine tatsächlich bestehende Eingliederung in den Betrieb des Dienstherrn nicht deshalb in ihrer Bedeutung zurücktritt, weil sie (auch) in der Eigenart der zu erbringenden Leistung begründet ist.".

    Die Befugnis, die Tätigkeit auf Dritte zu delegieren, ist allein kein entscheidendes Kriterium für eine selbstständige Tätigkeit, weil sie nichts darüber aussagt, inwieweit von ihr Gebrauch gemacht wird, realistischer Weise überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte (rechtliche Zulässigkeit) und sie damit die Tätigkeit tatsächlich prägt (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Der Kläger verwies zur Begründung auf verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts zu Familienhelfern bzw. Familienbetreuern (u.a. B 12 R 17/09 R).

    Soweit sich der Kläger auf Vergütungsrisiken wegen Schlechtleistungen berufe, stelle dies nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gerade kein Indiz für ein Unternehmerrisiko dar, weil eine "Haftung" für Schlechtleistungen, Arbeitnehmer gleichermaßen treffe (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 2011, Az. B 12 R 17/09 m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Ergänzend verweist die Beigeladene zu 1.) auf ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. April 2016 (L 11 R 2428/15).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Darüber hinaus würden noch zahlreiche weitere Merkmale für eine abhängige Beschäftigung des Klägers sprechen: Die hier vereinbarte Vergütung nach Arbeitsstunden und nach festen Stundensätzen sei ein Indiz für eine abhängige Beschäftigung (vgl. jurisPraxiskommentar, 3. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 93; Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. November 1980, Az. 12 RK 76/79; Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28. Mai 2013, Az. L 5 R 863/12).
  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 288/96

    Haftung einer Narkoseärztin, Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16
    Die volle Haftung muss er für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz übernehmen (BAG, Beschluss vom 27. September 1994, GS 1/89 (A), AP Nr. 103 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers und Urteil vom 25. September 1997, 8 AZR 288/96, AP N r. 111 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

  • LSG Sachsen, 17.05.2011 - L 5 R 368/09

    Versicherungspflicht in der Sozialversicherung als abhängig Beschäftigter im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

  • BSG, 25.08.2009 - B 3 KR 25/08 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - intramuskuläre Injektion eines

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2014 - L 11 R 3323/12

    Versicherungspflicht bei Erotik-Hotline

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.03.2014 - L 1 R 13/12

    Berücksichtigung in der DDR erzielter zusätzlicher Arbeitsverdienste bei der

  • LSG Hessen, 22.11.2012 - L 1 KR 93/11

    Sozialversicherungspflicht - Sozialversicherungsfreiheit - Vertriebsleiter in

  • LSG Hessen, 23.05.2013 - L 8 KR 162/11

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 102/12

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

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