Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 10.03.2014

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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13   

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https://dejure.org/2014,12393
LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13 (https://dejure.org/2014,12393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2014 - L 1 KR 57/13 (https://dejure.org/2014,12393)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2014 - L 1 KR 57/13 (https://dejure.org/2014,12393)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13
    Manche Dienstleistungen, insbesondere solche, deren Gegenstand die persönlich geprägte Betreuung ist, können sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (BSG, a.a.O.; BSG Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr.17).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche die Beigeladene zu 1) mit dem Kläger verabredet hatte (vgl. BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr.16).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche die Beigeladene zu 1) mit dem Kläger verabredet hatte (vgl. BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13
    In der Rechtsprechung des BSG ist etwa für die rechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten anerkannt, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. BSG Urt. v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris RdNr. 29 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris RdNr. 171).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - L 1 KR 57/13
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rdnr. 17).
  • LSG Hamburg, 09.10.2023 - L 3 BA 22/19
    Die Tätigkeit bleibt auch dann frei, wenn der Akteur bei seiner Tätigkeit Anregungen und Wünsche von einer Redaktion oder der Produktionsleitung berücksichtigen muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.2.2020 - L 1 KR 311/16, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.4.2014 - L 1 KR 57/13, juris).
  • SG Frankfurt/Main, 12.10.2020 - S 20 R 364/16
    Das LSG Berlin-Brandenburg kam im Urteil vom 4. April 2014 (- L 1 KR 57/13 -, juris) zum Ergebnis, dass ein Diplom-Schnittmeister, der bei seiner Tätigkeit innerhalb der Post-Produktion von Filmen für ein Unternehmen keinerlei Weisungen unterliegt, er über seine Arbeitszeit frei verfügen kann und er von dem Auftraggeber eine pauschale Vergütung erhält, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub hat, so sprechen solche Umstände für die Annahme einer selbständigen Tätigkeit.

    Geht im Übrigen die Tätigkeit des Schnittmeisters über das einfache Schneiden eines Films weit hinaus, steht ihm vielmehr ein erheblicher künstlerisch-eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zu und unterliegt er damit einer inhaltlichen Einflussnahme seines Auftraggebers nicht, so liegt eine versicherungsfreie selbständige Tätigkeit vor; dies gilt erst recht dann, wenn er für mehrere Auftraggeber tätig ist (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2014 - L 1 KR 57/13 -, Rn.83 ff. - juris).

  • LSG Hessen, 26.08.2021 - L 8 BA 46/20

    Keine Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit als Filmeditor im Rahmen der

    Dann scheitert die Annahme von Selbständigkeit auch nicht daran, dass der Filmeditor bei seiner Tätigkeit Anregungen und Wünsche etwa von Redakteuren berücksichtigt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2014 - L 1 KR 57/13).
  • LSG Hamburg, 05.04.2019 - L 3 BA 22/19
    Die Tätigkeit bleibt auch dann frei, wenn der Akteur bei seiner Tätigkeit Anregungen und Wünsche von einer Redaktion oder der Produktionsleitung berücksichtigen muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.2.2020 - L 1 KR 311/16, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.4.2014 - L 1 KR 57/13, juris) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2018 - L 1 KR 467/17

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Hiermit setzt sich der erkennende Senat auch nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 4. April 2014 - L 1 KR 57/13 -, in dem er ebenfalls über den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Schnittmeisters zu entscheiden hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.02.2020 - L 1 KR 311/16

    Statusverfahren; Editor

    Unter diesen Voraussetzungen scheitert die Annahme von Selbständigkeit auch nicht daran, dass der Filmeditor bei seiner Tätigkeit Anregungen und Wünsche etwa von Redakteuren berücksichtigt hat (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 4. April 2014 - L 1 KR 57/13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2015 - L 1 KR 298/13

    Cutter - Editor - Bildgestalter

    Im Gegensatz zum Urteil des Senats vom 4. April 2014 (L 1 KR 57/13) erhielt die Klägerin zudem einen festen Tagessatz vergütet (acht Stunden für rund 250 Euro).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 465/12

    Requisiteur - Filmausstatter - Beschäftigung

    Ähnlich wie in dem vom Senat bereits entschiedenen Fall eines (Film-)Editors (Urt. v. 4. April 2014 -L 1 KR 57/13), ist für den vorliegenden Einzelfall davon auszugehen, dass aufgrund der spezifischen Tätigkeit der Klägerin speziell für die Beigeladene bei der Produktion überwiegend von Vsendungen die Merkmale, die für Selbstständigkeit sprechen, überwiegen:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 8 R 175/12
    Sie erschöpfte sich nicht in dem technischen Schnittvorgang, sondern er war maßgeblich für die künstlerische Gestaltung der von ihm bearbeiteten Sendereihe (mit-)verantwortlich (so auch jeweils für den Fall eines Cutters Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04. April 2014, Az. L 1 KR 57/13, sowie Bayerisches LSG, Urteil vom 08. November 2011, Az. L 5 R 858/09, beide dokumentiert in juris).
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   LSG Hessen, 10.03.2014 - L 1 KR 57/13   

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LSG Hessen, Entscheidung vom 10.03.2014 - L 1 KR 57/13 (https://dejure.org/2014,46972)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. März 2014 - L 1 KR 57/13 (https://dejure.org/2014,46972)
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