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   LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12 B ER   

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LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12 B ER (https://dejure.org/2012,14250)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14.06.2012 - L 1 KR 71/12 B ER (https://dejure.org/2012,14250)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - L 1 KR 71/12 B ER (https://dejure.org/2012,14250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de

    Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 904 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    Hierbei dürfen die Entscheidungen der Gerichte grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806; Kammerbeschluss vom 27.05.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217, 218).

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 - NZS 2008, 365, 366; Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806 f.).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    In solchen Fällen sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten, die Sach- und Rechtslage eingehend zu prüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - NZS 2004, 527, 528).

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 - NZS 2008, 365, 366; Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806 f.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14; Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14; Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    Dies bedeutet auch, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen muss, wenn dazu Anlass besteht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 - NVwZ 1997, 479, 480).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    Hierbei dürfen die Entscheidungen der Gerichte grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung als auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806; Kammerbeschluss vom 27.05.1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217, 218).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    In solchen Fällen sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten, die Sach- und Rechtslage eingehend zu prüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - NZS 2004, 527, 528).
  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus LSG Sachsen, 14.06.2012 - L 1 KR 71/12
    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 - NZS 2008, 365, 366; Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806 f.).
  • SG Düsseldorf, 13.02.2014 - S 8 KR 1061/12

    Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund

    Ginge man demgegenüber davon aus, dass bei der Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen Drohung oder Täuschung der Versicherungsnehmer nachträglich als unversichert gälte und vor diesem Hintergrund Versicherungspflicht in der GKV einträte, wären die Vorgaben der §§ 12 Abs. 1b Satz 4 VAG, 193 Abs. 5 Satz 4 VVG letztlich ohne Anwendungsbereich und liefen ins Leere (so auch SG Dresden, Beschluss v. 14.06.2012, a.a.O.; Sächsisches LSG, Beschluss v. 14.06.2012 - L 1 KR 71/12 B ER).

    Entsprechende Entscheidungen hat das Thüringer Landessozialgericht (Beschluss vom 30.7.2012 - L 6 KR 462/12 B ER -), das Sozialgericht Schwerin (Beschluss vom 8.8.2011 - S 8 KR 115/11 ER-, rechtskräftig), das Sozialgericht Dresden (Beschluss vom 12.3.2012 - S 18 KR 156/12 ER - diesen bestätigend das Sächsische Landessozialgericht - Beschluss vom 14.6.2012 - L 1 KR 71/12 ER -) getroffen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 16 KR 735/13

    Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

    Auch der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung gebietet keine andere Betrachtung (im Ergebnis ebenso LSG NRW a.a.O; Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.6.2012, L 1 KR 71/12 B ER; SG Schwerin, Beschluss vom 08.08.2011, S 8 KR 115/11 ER; offengelassen von Thüringer LSG, Beschluss vom 30.07.2012, L 6 KR 462/12 B ER; a. A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.4.2013, L 1 KR 1/13 B ER, alle unter juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 11 KR 4414/14

    Krankenversicherung - rückwirkende Aufhebung eines privaten

    Anderenfalls wären die gesetzlichen Regelungen der §§ 12 Abs. 1b S 4 VAG, 193 Abs. 5 S 4 VVG letztlich ohne Anwendungsbereich und liefen ins Leere (LSG Nordrhein-Westfalen aaO; Sächsisches LSG 14.06.2012, L 1 KR 71/12 B ER, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - L 5 KR 258/12

    Krankenversicherung

    Ginge man demgegenüber davon aus, dass bei der Anfechtung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen Drohung oder Täuschung der Versicherungsnehmer nachträglich als unversichert gälte und vor diesem Hintergrund Versicherungspflicht in der GKV einträte, wären die Vorgaben der §§ 12 Abs. 1b Satz 4 VAG, 193 Abs. 5 Satz 4 VVG letztlich ohne Anwendungsbereich und liefen ins Leere (so auch SG Dresden, Beschluss v. 14.06.2012, a.a.O.; Sächsisches LSG, Beschluss v. 14.06.2012 - L 1 KR 71/12 B ER).
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   LSG Hamburg, 04.09.2014 - L 1 KR 71/12   

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LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2014 - L 1 KR 71/12 (https://dejure.org/2014,39105)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2014 - L 1 KR 71/12 (https://dejure.org/2014,39105)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R

    Anspruch auf Krankengeld - mißglückter Arbeitsversuch - versicherungspflichtige

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.09.2014 - L 1 KR 71/12
    In Fällen dieser Art ist vielmehr zu prüfen, ob die tatsächlichen Verhältnisse insgesamt den Schluss auf die ernstliche Absicht rechtfertigen, die mit einer Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis verbundenen gegenseitigen rechtlichen Verpflichtungen einzugehen (BSG, Urteil vom 29.09.1998 - B 1 KR 10/96 R m.w.N.).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.09.2014 - L 1 KR 71/12
    Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV. Nach der Rechtsprechung des BSG ist für eine Beschäftigung zu fordern, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei in Bezug auf die Zeit, die Dauer, den Ort und die Art der Ausführung einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSG, Urteil vom 25 1.2006, B 12 KR 12/05 R, juris).
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