Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16469
LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14 B ER (https://dejure.org/2015,16469)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.03.2015 - L 1 R 425/14 B ER (https://dejure.org/2015,16469)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. März 2015 - L 1 R 425/14 B ER (https://dejure.org/2015,16469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verrechnung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge sowie aufgelaufener Säumniszuschläge im Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung - Aufrechnung; Insolvenzmasse; Zwangsvollstreckung; Insolvenzverfahren; Einzelzwangsvollstreckung; Gesamtvollstreckung; Insolvenztabelle; einstweiliger Rechtsschutz; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Verrechnung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge sowie aufgelaufener Säumniszuschläge im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2016, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • SG Fulda, 26.04.2011 - S 3 R 130/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfall der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14
    Daher hat die Anfechtungsklage gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG keine aufschiebende Wirkung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER - juris; für die Anwendung von § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG dagegen: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 5 R 17/11 B ER - juris; SG Fulda, Beschluss vom 26. April 2011 - S 3 R 130/11 ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07

    Sanktionsbescheid - sofortige Vollziehbarkeit - einstweiliger Rechtsschutz -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14
    Zudem ist ein Aussetzungsinteresse, mithin zumindest ein gewisses Maß an Eilbedürftigkeit, erforderlich, so dass dem Betroffenen das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.09.2010 - L 3 R 347/09

    Verrechnung einer bewilligten Regelaltersrente mit einer bestandskräftig

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14
    Daher hat die Anfechtungsklage gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG keine aufschiebende Wirkung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER - juris; für die Anwendung von § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG dagegen: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 5 R 17/11 B ER - juris; SG Fulda, Beschluss vom 26. April 2011 - S 3 R 130/11 ER - juris).
  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 31/08 R

    Erklärung der Verrechnung - Verwaltungakt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14
    Diese konnte die Verrechnung gegenüber dem Antragsteller durch Bescheid vornehmen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 5. Februar 2009 - B 13 R 31/08 R - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.02.2011 - L 5 R 17/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Entfallen der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14
    Daher hat die Anfechtungsklage gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 3 SGG keine aufschiebende Wirkung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER - juris; für die Anwendung von § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG dagegen: LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Februar 2011 - L 5 R 17/11 B ER - juris; SG Fulda, Beschluss vom 26. April 2011 - S 3 R 130/11 ER - juris).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2015 - L 1 R 425/14
    Sie muss Art und Umfang der Forderung so genau bezeichnen, dass der Ermächtigte als Empfänger der Willenserklärung ohne weiteres eine substantiierte Verrechnungserklärung abgeben kann (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R - SozR 4-1200 § 52 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Diese sind als Nebenforderung Teil der Beitragsforderung (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 35 m.w.N.).

    Eine Erwerbsminderungsrente unterfällt wie eine Altersrente nur mit dem pfändbaren Anteil dem Insolvenzverfahren (vgl. zur Altersente Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 6 R 163/13, juris Rnr. 31; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2013, L 20 R 819/09, Rnr. 20; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 39).

    Dies stellt eine gewisse Privilegierung der Sozialleistungsträger gegenüber "normalen" Gläubigern dar, die § 394 BGB zu beachten haben, die aber vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen so gewollt war (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 6 R 163/13, juris Rnr. 31; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 38).

  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 27/21 R

    Zulässigkeit der Fortsetzung der Verrechnung des unpfändbaren Teils von

    Aufrechnungen und Verrechnungen gegen den unpfändbaren Teil von Sozialleistungsansprüchen nach Maßgabe von §§ 51, 52 SGB I blieben vielmehr auch nach Verfahrenseröffnung über die zeitlichen Grenzen des § 114 InsO aF hinaus zulässig (vgl bereits BSG Beschluss vom 19.4.2012 - B 5 R 36/11 BH - nicht veröffentlicht; aus der landessozialgerichtlichen Rechtsprechung vgl LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.3.2015 - L 1 R 425/14 B ER - juris RdNr 39; Hessisches LSG Beschluss vom 3.8.2016 - L 5 R 123/15 - juris RdNr 38; LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 1.6.2017 - L 3 R 99/16 - juris RdNr 37).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2020 - L 1 R 99/17

    Zulässigkeit der Verrechnung des unpfändbaren Teils einer Altersrente mit

    Dies stellt eine Privilegierung der Sozialleistungsträger gegenüber "normalen" Gläubigern dar, die § 394 BGB zu beachten haben, die aber vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen so gewollt war (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013 aaO; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015 - L 1 R 425/14 B ER -, juris).
  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller

    Dies stellt eine gewisse Privilegierung der Sozialleistungsträger gegenüber "normalen" Gläubigern dar, die § 394 BGB zu beachten haben, die aber vom Gesetzgeber aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen so gewollt war (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Oktober 2013, L 6 R 163/13, juris Rnr. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER, juris Rnr. 38).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2018 - L 6 KR 30/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige

    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist dann, auch wenn die Einzel- oder Gesamtvollstreckung ausgeschlossen ist, immer noch eine Aufrechnung nach § 51 SGB I möglich, die Pfändungsfreigrenzen sind dabei nicht zu beachten (LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.03.2015, L 1 R 425/14 B ER, Leitsatz und Rn. 38, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. September 2010 - L 3 R 347/09 B ER -, Rn. 34, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2015 - L 3 U 561/13

    Zulässigkeit der Verrechnung einer dem Arbeitgeber gewährten Verletztenrente mit

    Hierbei können zulässigerweise auch die aufgelaufenen Säumniszuschläge und sonstigen Kosten bei der Geltendmachung von Beitragsansprüchen im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I berücksichtigt werden, da diese als Nebenforderung Teil der Beitragsforderung sind (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.3.2015 - L 1 R 425/14 B ER - veröffentlich in juris, dort Rn. 35; Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. 1, Stand April 2012, § 51 SGB I, Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 4256/13
    Die Regelung des § 51 Abs. 2 SGB I (i. V. m. § 52 SGB I) soll die Aufrechnung bzw. Verrechnung mit (systemerhaltenden) Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen erleichtern und den Sozialleistungsträger insoweit begünstigen (dazu: KassKomm/Seewald, SGB I § 51 Rdnr. 18, 19; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.03.2015, - L 1 R 425/14 ER-B sowie BSG, Urt. v. 07.02.2012, - B 13 R 85/09 R -, alle in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 3 R 321/15

    Zulässigkeit der Verrechnung von Beitragsforderungen mit Leistungen des

    Die Gerichtsakten des Hauptsacheverfahrens L 3 R 321/15 und des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes L 1 R 425/14 B ER sowie die Verwaltungsakten der Beklagten und der Beigeladenen haben vorgelegen und sind Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen.
  • LSG Hessen, 12.05.2017 - L 5 R 105/16
    Auch die bislang erhobenen Säumniszuschläge könnten bei der Geltendmachung von Beitragsansprüchen im Sinne des § 51 Abs. 2 SGB I berücksichtigt werden, weil sie als Nebenforderung Teil der Beitragsforderung seien (Hinweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. März 2015, L 1 R 425/14 B ER - juris Rdnr. 35 m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2017 - L 7 R 91/15

    Zulässigkeit der Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs des

    Die Regelung des § 51 Abs. 2 SGB I (i. V. m. § 52 SGB I) soll die Aufrechnung bzw. Verrechnung mit (systemerhaltenden) Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen aus sozialpolitischen und verwaltungstechnischen Gründen erleichtern und den Sozialleistungsträger insoweit begünstigen (KassKomm/Seewald, SGB I § 51 Rn. 18, 19; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 10.03.2015, - L 1 R 425/14 ER-B; BSG, Urteil vom 07.02.2012, - B 13 R 85/09 R -;  juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 R 815/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2016 - L 2 R 157/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht