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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15   

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https://dejure.org/2016,64342
LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15 (https://dejure.org/2016,64342)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.10.2016 - L 1 R 47/15 (https://dejure.org/2016,64342)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - L 1 R 47/15 (https://dejure.org/2016,64342)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligungsbescheid über einen zukünftigen Anspruch auf Arbeitslosengeld hinsichtlich Rechtswidrigkeit des Bescheides über die Bewilligung der Rente ab demselben Zeitpunkt; Aufhebung der Rentenbewilligung wegen Hinzuverdienstes; Bewilligung von Rente wegen teilweiser ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung - Bewilligung von Arbeitslosengeld; Doppelleistung; Ermessen; atypischer Fall; rentenschädlicher Hinzuverdienst; Hinzuverdienst; meldepflichtige Tatsache; Einzelfallentscheidung; begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Rentenbewilligung; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit aufgrund des Bezugs von Arbeitslosgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Nach anderer Rechtsprechung des BSG zu § 96a SGB VI ist hingegen maßgeblich der tatsächliche Zufluss von Einkommen (vgl. Urteil vom 31. Januar 2008, B 13 R 23/07 R (18), juris).

    Es genügt z.B. nicht die Kenntnis der bloßen Tatsache des Arbeitslosengeldbezugs, sondern es kommt auf die Höhe des Bemessungsentgelts an (BSG, Urteil vom 31. Januar 2008, B 13 R 23/07(25), juris).

  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Denn nur insoweit hat der Kläger einen doppelten wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1995, 13 RJ 39/94 (47)).

    Die unbillige Härte liegt in diesen Fällen darin, dass der Betroffene die Sozialhilfeansprüche, die ihm bei rechtzeitiger Erklärung zugestanden hätten, für die Vergangenheit nicht mehr geltend machen kann (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995, 10 RKg 9/95, SozR 3-1300 § 48 Nr. 42 und Urteil vom 23. März 1995, 13 RJ 39/94, SozR 3-1300 § 48 Nr. 37).

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86

    Aufhebung eines unrichtig gewordenen Verwaltungsaktes - Atypischer Fall -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Vielmehr ist dies stets nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu bestimmen und hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 7 RAr 55/86, SozR 1300 § 48 Nr. 44, Urteil vom 29. November 1989, 7 Rar76/88, SozR 4100 § 138 Nr. 27; Urteil vom 26. August 1994, 13 RJ 29/93, juris).

    Die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, ist nicht im Wege der Ermessensausübung zu klären, sondern vielmehr als Rechtsvoraussetzung von den Gerichten uneingeschränkt zu überprüfen (BSG, Urteil vom 6. November 1985, a.a.O.; Urteil vom 11. Februar 1988, a.a.O.).

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Jedoch ist der Verwaltung in diesen Fällen - und auch nur in diesen Fällen - ein von ihr auszuübendes Ermessen eingeräumt, auch dann noch für die Vergangenheit aufzuheben (vgl. Schütze in von Wulffen, SGB X, 8. Auflage, 2014, § 48 Rdnr. 20; BSG, Urteil vom 6. November 1985, 10 RKg 3/84, SozR 1300 § 48 Nr. 19).

    Die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, ist nicht im Wege der Ermessensausübung zu klären, sondern vielmehr als Rechtsvoraussetzung von den Gerichten uneingeschränkt zu überprüfen (BSG, Urteil vom 6. November 1985, a.a.O.; Urteil vom 11. Februar 1988, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 17.01.2012 - L 2 R 524/10

    Erwerbsminderungsrente - Einkommensanrechnung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Da der Kläger selbst weder im Rahmen des Anhörungsverfahrens noch im Widerspruchsverfahren oder sonst besondere Umstände für eine eingetretene Sozialbedürftigkeit vorgetragen hat und solche auch sonst nicht ersichtlich waren, reichte die Feststellung der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 28. August 2012 aus, mangels eines atypischen Falls kein Ermessen ausgeübt zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 22. Februar 1995, 4 RA 44/94 (35); Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 16/92 (20, 21); Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Januar 2012, L 2 R 524/10 (55), jeweils juris).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Da der Kläger selbst weder im Rahmen des Anhörungsverfahrens noch im Widerspruchsverfahren oder sonst besondere Umstände für eine eingetretene Sozialbedürftigkeit vorgetragen hat und solche auch sonst nicht ersichtlich waren, reichte die Feststellung der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 28. August 2012 aus, mangels eines atypischen Falls kein Ermessen ausgeübt zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 22. Februar 1995, 4 RA 44/94 (35); Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 16/92 (20, 21); Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Januar 2012, L 2 R 524/10 (55), jeweils juris).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Da der Kläger selbst weder im Rahmen des Anhörungsverfahrens noch im Widerspruchsverfahren oder sonst besondere Umstände für eine eingetretene Sozialbedürftigkeit vorgetragen hat und solche auch sonst nicht ersichtlich waren, reichte die Feststellung der Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 28. August 2012 aus, mangels eines atypischen Falls kein Ermessen ausgeübt zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 22. Februar 1995, 4 RA 44/94 (35); Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 16/92 (20, 21); Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Januar 2012, L 2 R 524/10 (55), jeweils juris).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 97 Abs. 1 SGB VI im Hinblick auf das Zusammentreffen von Einkommen mit Witwen-, Witwerrente oder Erziehungsrente (vgl. Urteil vom 9. September 1998, B 13 RJ 41/97 R (28), juris) bzw. zu § 1283 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) im Hinblick auf das Zusammentreffen von Rente wegen Berufsunfähigkeit und Arbeitslosengeld (vgl. Urteil vom 9. April 1987, 5b RJ 36/86 (28), juris) kommt es für die Anrechnung von Einkommen grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses, sondern auf das gleichzeitige Bestehen von materiellen Ansprüchen auf Rente und Einkommen an.
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 97 Abs. 1 SGB VI im Hinblick auf das Zusammentreffen von Einkommen mit Witwen-, Witwerrente oder Erziehungsrente (vgl. Urteil vom 9. September 1998, B 13 RJ 41/97 R (28), juris) bzw. zu § 1283 Abs. 1 Satz 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) im Hinblick auf das Zusammentreffen von Rente wegen Berufsunfähigkeit und Arbeitslosengeld (vgl. Urteil vom 9. April 1987, 5b RJ 36/86 (28), juris) kommt es für die Anrechnung von Einkommen grundsätzlich nicht auf den Zeitpunkt des Zuflusses, sondern auf das gleichzeitige Bestehen von materiellen Ansprüchen auf Rente und Einkommen an.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - L 1 R 47/15
    Vielmehr ist dies stets nach dem Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zu bestimmen und hängt maßgebend von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1988, 7 RAr 55/86, SozR 1300 § 48 Nr. 44, Urteil vom 29. November 1989, 7 Rar76/88, SozR 4100 § 138 Nr. 27; Urteil vom 26. August 1994, 13 RJ 29/93, juris).
  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 9/95

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeld nach § 48 SGB X wegen Überschreitens der

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84

    Pflichtgemäßes Ermessen - Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes -

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Unterhalt,

  • LSG Bayern, 15.01.2019 - L 5 KR 244/18

    Krankengeld und Aufforderung zum Reha-Antrag

    Nachgeschoben könnte allenfalls eine Ermessensbegründung werden (allgM, vgl. etwa Überblick von Schneider-Danwitz in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 41 SGB X, LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.10.2016 - L 1 R 47/15).
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