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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 103/03   

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https://dejure.org/2007,41129
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 103/03 (https://dejure.org/2007,41129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.01.2007 - L 1 RA 103/03 (https://dejure.org/2007,41129)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - L 1 RA 103/03 (https://dejure.org/2007,41129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der 4-Jahresfrist des § 44 Abs 4 SGB 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2003 - L 1 RA 261/01

    Nachzahlung der Rente über den gesetzlichen Zeitraum von vier Jahren hinaus;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 103/03
    Nach dem soeben Ausgeführten muss dies erst recht gelten, wenn im Jahre 1992 "nur" die Pflicht zur Aufklärung und Beratung verletzt wurde und die Leistungspflicht auf den Herstellungsanspruch gestützt wird (vgl. zunächst Senatsurteil vom 11. Dezember 2002, Az: L 1 RA 226/01; ausführlich zu § 44 Abs. 4 SGB X Senatsurteil vom 24. Juli 2003, Az: L 1 RA 261/01; zu der Kontroverse in der Rechtsprechung des 4. und 9. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - Steinwedel in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 44 SGB X Rdnr. 47; im Übrigen die entsprechende Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X auf den Herstellungsanspruch bejahend Schneider-Danwitz in: Gesamtkommentar Sozialversicherung, Band 4, § 44 SGB X Anm. 38 d), Rüfner in: Wannagat, Kommentar zum Sozialgesetzbuch, SGB X, § 44 SGB X/1 Rdnr. 62 m. w. N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung nachzuholender Sozialleistungen auf einen Zeitraum von 4 Jahren Vogelgesang in: Hauck/Noftz, Kommentar zum Sozialgesetzbuch, K § 44 SGB X Rdnr. 37 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 226/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 103/03
    Nach dem soeben Ausgeführten muss dies erst recht gelten, wenn im Jahre 1992 "nur" die Pflicht zur Aufklärung und Beratung verletzt wurde und die Leistungspflicht auf den Herstellungsanspruch gestützt wird (vgl. zunächst Senatsurteil vom 11. Dezember 2002, Az: L 1 RA 226/01; ausführlich zu § 44 Abs. 4 SGB X Senatsurteil vom 24. Juli 2003, Az: L 1 RA 261/01; zu der Kontroverse in der Rechtsprechung des 4. und 9. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - Steinwedel in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Band 2, § 44 SGB X Rdnr. 47; im Übrigen die entsprechende Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X auf den Herstellungsanspruch bejahend Schneider-Danwitz in: Gesamtkommentar Sozialversicherung, Band 4, § 44 SGB X Anm. 38 d), Rüfner in: Wannagat, Kommentar zum Sozialgesetzbuch, SGB X, § 44 SGB X/1 Rdnr. 62 m. w. N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung nachzuholender Sozialleistungen auf einen Zeitraum von 4 Jahren Vogelgesang in: Hauck/Noftz, Kommentar zum Sozialgesetzbuch, K § 44 SGB X Rdnr. 37 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 25.04.2001 - L 13 RA 149/99

    Anspruch auf Erziehungsrente durch sozialrechtlichen Herstellungsanspruch;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 1 RA 103/03
    Denn die Beantragung der Erziehungsrente stellt sich aus der Sicht eines die ihm zustehenden Rechte verfolgenden Versicherten als gerade auch ohne Beratungsbegehren zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeit dar, die offensichtlich zweckmäßig ist und auch von jedem anderen Versicherten mutmaßlich genutzt würde (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. April 2001, Az: L 13 RA 149/99 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, beispielhaft BSG SozR 1200 Nrn. 15 und 25 zu § 14 SGB I; SozR 3-1200 Nrn. 5 und 6 zu § 14 SGB I).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 R 298/12
    Das erkennende LSG (Niedersachsen-Bremen) ist in seinen früheren (dokumentierten) Entscheidungen der zuletzt skizzierten Rechtsprechung - vor allem des 13. Senats des BSG - gefolgt (vgl. Urt. v. 25.1.2007 - L 1 RA 103/03, Urt. v. 29.10.2004 - L 1 RA 38/03).

    Daneben steht die entsprechende Anwendung von § 44 Abs. 4 SGB X weitergehenden Schadenersatzmöglichkeiten des Berechtigten (etwa aus einem Amtshaftungsanspruch, Art. 34 GG, § 839 BGB) nicht entgegen, wenn sich die Pflichtverletzung, die zunächst für das Unterbleiben der Antragstellung verantwortlich war, etwa als bewusstes und vorsätzliches Fehlverhalten darstellen sollte; in diesem Zusammenhang findet § 44 Abs. 4 SGB X keine Anwendung (vgl. hierzu auch LSG Niedersachen-Bremen, Urt. v. 25.1.2007, a.a.O.).

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