Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03   

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https://dejure.org/2004,20077
LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03 (https://dejure.org/2004,20077)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.03.2004 - L 1 RA 38/03 (https://dejure.org/2004,20077)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. März 2004 - L 1 RA 38/03 (https://dejure.org/2004,20077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurücküberweisung einer Geldleistung durch ein Geldinstitut nach dem Tode des Versicherten; Bereicherungsanspruch der Erben des Versicherten auf Herausgabe des Geleisteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03
    Ebenso ist ein verschuldensunabhängiger Folgenbeseitigungsanspruch bekannt, der auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. ständige Rechtsprechung, BVerwGE 69, 366 (370 f.), BVerwGE 80, 178 (179), BVerwGE 82, 76 (95), BVerwGE 94, 100 (119) und vom 21.09.2000 - BVerwG 2 C 5.99 - ).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03
    Ebenso ist ein verschuldensunabhängiger Folgenbeseitigungsanspruch bekannt, der auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. ständige Rechtsprechung, BVerwGE 69, 366 (370 f.), BVerwGE 80, 178 (179), BVerwGE 82, 76 (95), BVerwGE 94, 100 (119) und vom 21.09.2000 - BVerwG 2 C 5.99 - ).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03
    Ebenso ist ein verschuldensunabhängiger Folgenbeseitigungsanspruch bekannt, der auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. ständige Rechtsprechung, BVerwGE 69, 366 (370 f.), BVerwGE 80, 178 (179), BVerwGE 82, 76 (95), BVerwGE 94, 100 (119) und vom 21.09.2000 - BVerwG 2 C 5.99 - ).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03
    Ebenso ist ein verschuldensunabhängiger Folgenbeseitigungsanspruch bekannt, der auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. ständige Rechtsprechung, BVerwGE 69, 366 (370 f.), BVerwGE 80, 178 (179), BVerwGE 82, 76 (95), BVerwGE 94, 100 (119) und vom 21.09.2000 - BVerwG 2 C 5.99 - ).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus LSG Bayern, 10.03.2004 - L 1 RA 38/03
    Ebenso ist ein verschuldensunabhängiger Folgenbeseitigungsanspruch bekannt, der auf die Wiederherstellung des durch einen rechtswidrigen hoheitlichen Eingriff veränderten rechtmäßigen Zustandes gerichtet ist, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestanden hat (vgl. ständige Rechtsprechung, BVerwGE 69, 366 (370 f.), BVerwGE 80, 178 (179), BVerwGE 82, 76 (95), BVerwGE 94, 100 (119) und vom 21.09.2000 - BVerwG 2 C 5.99 - ).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03   

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https://dejure.org/2004,70683
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03 (https://dejure.org/2004,70683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.10.2004 - L 1 RA 38/03 (https://dejure.org/2004,70683)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - L 1 RA 38/03 (https://dejure.org/2004,70683)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 226/01
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Auch der erkennende Senat wendet in ständiger Rechtsprechung bei laufenden Leistungen, die nachträglich aufgrund eines Herstellungsanspruchs zuzuerkennen sind, § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X analog an (Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, Az.: L 1 RA 226/01).

    Diese Frist von 12 Kalendermonaten ist also - als bereits ausnahmsweise Vergünstigung - vor dem Hintergrund zu sehen, dass Rentenzahlungen grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen sollen und dass sie bei Renten aus eigener Versicherung und verspätetem Antrag auf den Beginn des Kalendermonats der Antragstellung begrenzt sind (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Dezember 2002, Az.: L 1 RA 226/01).

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 28/85

    Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Es komme weder darauf an, ob nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ein "fehlerhaftes Verwaltungshandeln" zu heilen sei, noch ob eine Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht bestehe (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 1991, Az.: 9b RAr 7/90; Urteil vom 21. Januar 1997, Az.: L 1 RA 27/86; Urteil vom 9. September 1986, Az.: 11a RA 28/85).

    Dies hat ensprechend zu gelten, wenn die Beklagte nicht die Hauptpflicht zur Leistung, sondern wie hier lediglich die Nebenpflicht einer Beratung nicht erfüllt hat (vgl. dazu auch ständige Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 V 9/00 R, BSGE 87, 280 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 31; Beschluss vom 28. Januar 1999, Az.: B 14 EG 6//98 B, SozR 3-1300 § 44 Nr. 25; Urteil vom 9. September 1996, Az.: 11 a RA 28/95, BSGE 60, 245 = SozR 1300 § 44 Nr. 24; überwiegende Ansicht in der Literatur: vgl. dazu Fußnote 30 in: Heidemann, Zur Anwendbarkeit der Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, Deutsche Rentenversicherung 2004, Seite 532, 356).

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Danach gilt § 45 SGB I, wo § 44 Abs. 4 und § 48 Abs. 4 SGB X "tatbestandsmäßig nicht hinreichen" (BSG a.a.O. m.w.N.) Hierzu stellt der 9. Senat des BSG in seinem Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 V 9/00 R (a.a.O.) zwar fest, dass sich der 4. Senat in seiner Entscheidung vom 2. August 2000 nur in der Begründung, ob § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X bei Leistungen, die aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zu gewähren seien, entsprechend anwendbar sind, nicht aber im Ergebnis distanziert hat.

    Dies hat ensprechend zu gelten, wenn die Beklagte nicht die Hauptpflicht zur Leistung, sondern wie hier lediglich die Nebenpflicht einer Beratung nicht erfüllt hat (vgl. dazu auch ständige Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 V 9/00 R, BSGE 87, 280 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 31; Beschluss vom 28. Januar 1999, Az.: B 14 EG 6//98 B, SozR 3-1300 § 44 Nr. 25; Urteil vom 9. September 1996, Az.: 11 a RA 28/95, BSGE 60, 245 = SozR 1300 § 44 Nr. 24; überwiegende Ansicht in der Literatur: vgl. dazu Fußnote 30 in: Heidemann, Zur Anwendbarkeit der Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, Deutsche Rentenversicherung 2004, Seite 532, 356).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Ein Mitverschulden der Rentenberechtigten, das hier vorliege, könne folglich nicht außer Betracht bleiben (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996, Az.: 13 RJ 17/96).
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Zwar verkennt der Senat nicht, dass der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 2. April 2000 (Az.: B 4 RA 54/99 R, SozR 3-2600 § 99 Nr. 5) die früher von den für die Angestelltenversicherung zuständigen Senaten (der 1. und der 11a-Senat) entwickelte Rechtsprechung aufgegeben hat, soweit § 44 Abs. 4 Satz 1 SGB X auf Fallgruppen entsprechend angewandt wurde, bei denen aufgrund eines Herstellunganspruchs Beiträge zulässig nachentrichtet und deshalb (höhere) Einzelansprüche für zugrunde liegende Leistungszeiträume - vermeintlich - "rückwirkend" entstanden waren.
  • BSG, 06.03.1991 - 9b RAr 7/90

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit unanfechtbarer belastender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Es komme weder darauf an, ob nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ein "fehlerhaftes Verwaltungshandeln" zu heilen sei, noch ob eine Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht bestehe (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 1991, Az.: 9b RAr 7/90; Urteil vom 21. Januar 1997, Az.: L 1 RA 27/86; Urteil vom 9. September 1986, Az.: 11a RA 28/85).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Dies gelte selbst dann, wenn die entscheidende Behörde an der materiellen Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes ein Verschulden treffe (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 15. Dezember 1995, Az.: 10 RKg 11/92).
  • BSG, 28.01.1999 - B 14 EG 6/98 B

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei Fehlverhalten der Verwaltung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Dies hat ensprechend zu gelten, wenn die Beklagte nicht die Hauptpflicht zur Leistung, sondern wie hier lediglich die Nebenpflicht einer Beratung nicht erfüllt hat (vgl. dazu auch ständige Rechtsprechung des BSG: Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 V 9/00 R, BSGE 87, 280 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 31; Beschluss vom 28. Januar 1999, Az.: B 14 EG 6//98 B, SozR 3-1300 § 44 Nr. 25; Urteil vom 9. September 1996, Az.: 11 a RA 28/95, BSGE 60, 245 = SozR 1300 § 44 Nr. 24; überwiegende Ansicht in der Literatur: vgl. dazu Fußnote 30 in: Heidemann, Zur Anwendbarkeit der Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, Deutsche Rentenversicherung 2004, Seite 532, 356).
  • BSG, 21.01.1987 - 1 RA 27/86

    Rückwirkung - Gewährung vorenthaltener Leistungen - Sozialrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Es komme weder darauf an, ob nach den Grundsätzen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ein "fehlerhaftes Verwaltungshandeln" zu heilen sei, noch ob eine Verletzung der Auskunfts- und Beratungspflicht bestehe (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 1991, Az.: 9b RAr 7/90; Urteil vom 21. Januar 1997, Az.: L 1 RA 27/86; Urteil vom 9. September 1986, Az.: 11a RA 28/85).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2004 - L 1 RA 38/03
    Verjährungsfristen könnten nur abgelaufen sein, soweit sich durch den Antragszeitraum der Rentenbeginn nach § 99 SGB VI bestimme, weil davon auszugehen sei, dass der sozialrechtliche Herstellungsanspruch aufgrund der Verletzung der Hinweispflicht gemäß § 115 Abs. 6 SGB VI den Berechtigten nur vor den Nachteilen des ab 1. Januar 1992 für Renten wegen Todes eingeführten und mit einer Zwölfmonatsfrist gekoppelten Antragsprinzips bewahren solle (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 22. Oktober 1999, Az: 13 RJ 23/95, SozR 3-2600 § 115 Nr. 1).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - L 14 R 432/12
    Der erkennende Senat befindet sich damit auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte, die sich in ihren Urteilen ebenfalls der herrschenden Auffassung des BSG angeschlossen und insofern die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 44 Absatz 4 SGB X auch bei Erstfeststellung einer Sozialleistung aufgrund sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs angewandt haben (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil (mit Revisionszulassung) vom 29.10.2004, L 1 RA 38/03, Rdnr. 32, in juris (ein Revisionsverfahren ist nicht bekannt); LSG Baden-Württemberg, Urteil (mit Revisionszulassung) vom 18.10.2007, L 6 U 148/07, Rdnr. 34, in juris (die Aufhebung dieses Urteils durch das Revisionsurteil B 2 U 34/07 R erfolgte, weil das BSG einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch verneinte); LSG Berlin-Brandenburg, Urteil (ohne Revisionszulassung) vom 28.05.2009, L 27 R 1569/05, Rdnr. 16, 20 f.; in juris (eine Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht bekannt); LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.06.2012 (ohne Revisionszulassung), L 1 R 348/11, Rdnr. 19, in juris (eine Nichtzulassungsbeschwerde wurde nach Auskunft des LSG Sachsen- Anhalt nicht eingelegt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 12 R 298/12
    Das erkennende LSG (Niedersachsen-Bremen) ist in seinen früheren (dokumentierten) Entscheidungen der zuletzt skizzierten Rechtsprechung - vor allem des 13. Senats des BSG - gefolgt (vgl. Urt. v. 25.1.2007 - L 1 RA 103/03, Urt. v. 29.10.2004 - L 1 RA 38/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2005 - L 1 RA 234/04
    Der Senat macht sich die weitergehende Begründung des SG und dessen Hinweis auf einen etwaigen Amtshaftungsanspruch zu eigen und verweist zur Vermeidung nicht gebotener Wiederholungen darauf (§ 153 Abs. 2 SGG; vgl. im Übrigen zur Nebenpflichtverletzung und den denkbaren Rechtsfolgen i.R. des Herstellungsanspruchs Urteil des Senats vom 29. Oktober 2004, L 1 RA 38/03 sowie BSG-Urteil vom 1. April 2004, Az: B 7 AL 52/03 R).
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