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   LSG Bayern, 06.08.2003 - L 1 RA 48/01   

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https://dejure.org/2003,21881
LSG Bayern, 06.08.2003 - L 1 RA 48/01 (https://dejure.org/2003,21881)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06.08.2003 - L 1 RA 48/01 (https://dejure.org/2003,21881)
LSG Bayern, Entscheidung vom 06. August 2003 - L 1 RA 48/01 (https://dejure.org/2003,21881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufhebung und Neufeststellung einer Rentenfeststellung; Leistungsvernichtende Einwendungen bei der Gewährung einer Unfallrente; Nichtberücksichtigung eines Freibetrages bei der Anrechnung einer Verletztenrente; Bestimmung des maßgeblichen Grenzbetrages im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 118/95 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 1 RA 48/01
    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31.03.1998 (Az.: B 4 RA 118/95) beantragte der Kläger nach § 44 SGB X am 26.05.1998 die zusätzliche Berücksichtigung eines Freibetrages in Höhe der Grundrente.

    Die Revision ist zuzulassen, weil der Senat von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31.03.1998 (Az. B 4 RA 118/95 R) abweicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - L 13 RJ 85/99

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 1 RA 48/01
    Eine Bestätigung der bisherige Rechtspraxis der Beklagten ist im Übrigen auch durch das Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.05.2003 (Az.: L 13 RJ 85/99) erfolgt.
  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RA 1/97 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Unfallrente

    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 1 RA 48/01
    Diese sind in der Literatur (vgl. Langen, Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung des 4. Senats des BSG, DAngVers 1999, 128 ff, 139) aber auch schon von Rechtsprechung dargestellt worden (BSG Urteil vom 21.04.1999, Az.: B 5 RA 1/97 R).
  • BVerfG, 19.07.1984 - 1 BvR 1614/83
    Auszug aus LSG Bayern, 06.08.2003 - L 1 RA 48/01
    Die Bestandsrentner sind zwar, soweit nach hier vorgenommener Auslegung § 266 SGB VI mangels Neufeststellung keine Anwendung findet, von der Rechtsfolge des § 93 SGB VI mit einem Abschlag in Höhe der Grundrente nach dem BVG bei der anzusetzenden Verletztenrente ausgenommen, was aber nach früherem Rechtszustand als verfassungsgemäß angesehen wurde (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 19. Juli 1984 - 1 BvR 1614/83 - SozR 2200 § 1278 Nr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 11 R 504/23
    Das SG hat auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 06.08.2003 (L 1 RA 48/01) hingewiesen.

    Eine nachträgliche Korrektur - auch im Wege des Zugunstenverfahrens nach § 44 SGB X - scheidet aus (allgemeine Meinung; vgl. Bayerisches LSG 06.08.2003, 1 RA 48/01, juris; Diel in Hauck/Noftz SGB VI, § 70 Rn. 40; BeckOGK/Körner, Stand 01.08.2019, SGB VI, § 70 Rn. 9; Reinhardt/Silber, SGB VI, 5. Aufl. 2021, § 70 Rn. 6; Scharf in jurisPK-SGB VI, 3. Aufl. 2021, § 70 SGB VI , Rn. 80).

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