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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2009 - L 1 SF 1/08   

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https://dejure.org/2009,20952
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2009 - L 1 SF 1/08 (https://dejure.org/2009,20952)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.12.2009 - L 1 SF 1/08 (https://dejure.org/2009,20952)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - L 1 SF 1/08 (https://dejure.org/2009,20952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Gebührenpflichtigkeit einer öffentlichen Anstalt im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 GKG; § 2 Abs. 3 S. 2 GKG; § 197a Abs. 1 SGG; § 1 Abs. 1 NHG; § 2 Abs. 1 Nr. 8 NHG; § 49 NHG; § 26 Abs. 1 LHO-Nds
    Befreiung einer öffentlichen Einrichtung von Gerichtskosten bei Pflicht zum Tragen des Aufwandes für die Errichtung und Unterhaltung der Gerichtsorganisation als Träger der Justizhoheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung einer öffentlichen Einrichtung von Gerichtskosten bei Pflicht zum Tragen des Aufwandes für die Errichtung und Unterhaltung der Gerichtsorganisation als Träger der Justizhoheit

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Hannover, 01.06.2007 - S 34 SF 8/07

    Befreiung eines nach kaufmännischen Grundsätzen auf Grundlage eines eigenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2009 - L 1 SF 1/08
    Die MHH unterfällt daher nicht der Kostenfreiheit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG (ebenso und ebenfalls die MHH betreffend: SG Hannover, Beschluss vom 1. Juni 2007, S 34 SF 8/07).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2011 - 8 LA 73/10

    Eine Hochschule in Trägerschaft des Staates ist auch als staatliche Einrichtung

    Damit erscheinen lediglich die wirtschaftlichen Ergebnisse der Hochschule als staatlicher Einrichtung im Landeshaushaltsplan; ihre Einnahmen und Ausgaben werden dagegen nicht unmittelbar im Landeshaushaltsplan geführt und die Kassenkreise des Landes Niedersachsen und der Hochschule als staatlicher Einrichtung sind getrennt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 3 C 43.09 -, LKV 2011, 134, 135; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 21.12.2009 - L 1 SF 1/08 -, juris Rn. 25 f. (zur Kostenbefreiung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG)).
  • AG Kiel, 30.05.2011 - 108 C 31/10

    Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein ist nicht im Sinne

    Diese lediglich informatorische Aufnahme der Einnahmen und Ausgabenübersicht in Form eines Wirtschaftsplanes als Anlage zum Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein beinhaltet aber noch keine Verwaltung des Landesbetriebes im Sinne von § 2 Abs. 1 GKG nach diesem Haushaltsplan (vgl. in diesem Zusammenhang auch: BGH RPfleger 1981, 81; BGH VIZ 1997, 310; OLG Hamm BeckRS 2009, 6023; LSG Niedersachsen-Bremen BeckRS 2010, 67246; vgl. auch BGH MDR 1997, 503 ).
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