Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009

Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09   

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https://dejure.org/2009,9333
LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09 (https://dejure.org/2009,9333)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.10.2009 - L 1 SF 21/09 (https://dejure.org/2009,9333)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - L 1 SF 21/09 (https://dejure.org/2009,9333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erörterungstermin nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als Verhandlung i.S.d. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO); Zeitpunkt der Geltendmachung von während einer Verhandlung entstehenden Ablehnungsgründen; Besorgnis der Befangenheit wegen Druckausübung auf Beteiligte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren, Geltendmachung der Ablehnungsgründe bis zum Ende der Sitzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besorgnis der Befangenheit im Erörterungstermin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brüllen im Erörterungstermin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn der Richter rumbrüllt und unbeherrscht ist...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Richters muss bis zum Ende des Termins geltend gemacht werden

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 6 AL 327/08
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09
    Ablehnungsgründe, die während einer Verhandlung entstehen, müssen bis zu deren Ende geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 05.02.2008 - VIII ZB 56/07 -, NJW-RR 2008, 800; BFH, a. a. O.; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 43 Rn. 7).
  • BFH, 13.03.1992 - IV B 172/90

    Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2009 - L 1 SF 21/09
    Ein Erörterungstermin nach § 106 Abs. 3 Nr. 7 SGG ist eine Verhandlung im Sinne des § 43 ZPO (vgl. BFH, Beschluss vom 13.03.1992 - IV B 172/90 -, juris, zu Erörterungsterminen nach § 79 Abs. 2 FGO).
  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 70/19 B

    Übernahme der Kosten für Behandlungen mittels Elektroakupunktur nach Dr. Voll

    Zum anderen würde eine Beratung im Anschluss an die mündliche Verhandlung unter Mitwirkung des (später) abgelehnten Richters ebenso wie eine andere Sachbearbeitung durch den abgelehnten Richter im Anschluss an die mündliche Verhandlung überflüssig werden, wenn ein Befangenheitsantrag noch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden könnte; dies soll durch den Verlust des Ablehnungsrechts nach § 43 ZPO iVm § 60 Abs. 1 SGG vermieden werden (vgl BGH vom 5.2.2008 - VIII ZB 56/07 - juris RdNr 5 = FamRZ 2008, 981 mwN; LSG Rheinland-Pfalz vom 5.10.2009 - L 1 SF 21/09 - juris RdNr 3) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2010 - L 12 SF 6/10
    Derartige Bedenken können beispielsweise bei Verstößen gegen das prozessuale Gleichbehandlungsgebot vorliegen, bei willkürlichen, dem Gebot des fairen Verfahrens widersprechenden Benachteiligungen oder Behinderungen eines Beteiligten in der Ausübung seiner Rechte und bei erheblicher Abweichung des Verfahrens von den anerkannten, insbesondere verfassungsrechtlichen Grundsätzen (vgl. BSG; Beschluss vom 8.1.2010, Az. B 1 KR 119/09 B sowie LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.10.2009, Az. L 1 SF 21/09; beide veröffentlicht in juris; Hüßtege in: Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, § 42 Rn 12).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009 - L 1 SF 21/09 AB (KR)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,116829
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009 - L 1 SF 21/09 AB (KR) (https://dejure.org/2009,116829)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.10.2009 - L 1 SF 21/09 AB (KR) (https://dejure.org/2009,116829)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - L 1 SF 21/09 AB (KR) (https://dejure.org/2009,116829)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Braunschweig - S 6 KR 190/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009 - L 1 SF 21/09 AB (KR)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009 - L 1 SF 21/09
    Mit Verfügung vom 25. September 2007 hat der Vorsitzenden der 6. Kammer die Klageerwiderung der Beklagten an den Prozessbevollmächtigten des Klägers übersandt und auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. September 2006 - B 1 KR 3/06 R unter www.bundessozialgericht.de hingewiesen.

    Unverzüglich nach Eingang der Berufungserwiderung der Beklagten am 24. September 2007 hat Richter am SG G. den Prozessbevollmächtigten des Klägers auf das Urteil des BSG vom 26. September 2006 - B 1 KR 3/06 R hingewiesen, in dem das BSG eine Kostenerstattung einer neuropsychologischen Therapie abgelehnt und u.a. ausführlich zum Kostenerstattungsanspruch für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, über die der Gemeinsame Bundessauschuss noch keine positive Empfehlung abgegeben hat, Stellung genommen hat.

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch behinderter Menschen auf Gewährung von Kosten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009 - L 1 SF 21/09
    Das BSG hat bereits mehrfach entschieden, dass bei einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage der Klageantrag konkret zu beziffern ist und die Instanzen darauf hinzuwirken haben (vgl BSG, Urteil vom 22. April 2008 - B 1 KR 22/07 KR Rdnr 13 mwN).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2009 - L 1 SF 21/09
    Ein im Rahmen gebotener richterlicher Verfahrensweise liegendes Verhalten kann keine Ablehnung begründen (BSG SozR 1500 § 60 Nr. 3; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2010 - L 1 SF 21/10
    Dem hingegen ist die Besorgnis der Befangenheit nicht gerechtfertigt bei sachlichen Meinungsäußerungen über die Aussicht der Klage oder über die Rechtslage (zum Ganzen siehe nur: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Aufl. 2008, § 60 Rdnote 8a m.w.N., LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 21. Januar 2009, L 1 B 100/08 KR sowie vom 13. Oktober 2009, L 1 SF 21/09 AB (KR).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2010 - L 1 SF 19/10
    Dem hingegen ist die Besorgnis der Befangenheit nicht gerechtfertigt bei sachlichen Meinungsäußerungen über die Aussicht der Klage oder über die Rechtslage (zum Ganzen siehe nur: Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Aufl. 2008, § 60 Rdnote 8a m.w.N., LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 21. Januar 2009, L 1 B 100/08 KR sowie vom 13. Oktober 2009, L 1 SF 21/09 AB (KR).
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