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   LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B   

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LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B (https://dejure.org/2018,23075)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B (https://dejure.org/2018,23075)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 497/16 B (https://dejure.org/2018,23075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 56 Abs 2 S 1 RVG, § 56 Abs 1 S 1 RVG, § 33 Abs 3 S 1 RVG, § 55 Abs 1 S 1 RVG, § 59 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgerichts im Vergütungsfestsetzungsverfahren - Erinnerungsrecht der Staatskasse - Verwirkung - Voraussetzungen - Geltung im Kostenrecht - Verwirkungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach herrschender Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., Thüringer LSG, Beschluss vom 26. November 2014 - L 6 SF 1079/14 B m.w.N., nach juris).

    Abzustellen ist dabei auf die unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris).

  • LSG Bayern, 04.10.2012 - L 15 SF 131/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Der Senat kann offenlassen, ob das Zeitmoment bereits nach Ablauf eines Jahres ab Kostenfestsetzung (gegebenenfalls mit Auszahlung) vorliegt, denn entgegen der Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris) begründet allein der Zeitablauf nicht die Verwirkung.

    Dies ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzip, wonach Entscheidungen von Behörden und Gerichten innerhalb angemessener Zeit bestandskräftig bzw. rechtskräftig werden können und diejenigen Entscheidungen, die bestands- bzw. rechtskräftig geworden sind, grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden; dabei hat letztendlich eine Abwägung gegen das Prinzip der materiellen Richtigkeit zu erfolgen (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - L 15 SF 131/11 B E, nach juris).

  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 6 SF 1578/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Beim Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ist vor allem der zeitliche Aufwand im Verfahren zu berücksichtigen, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren (nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II) tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B m.w.N., nach juris).

    Dann ist der damit verbundene Synergieeffekt bei der Vergütungsfeststellung zu berücksichtigen (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B, nach juris).

  • LSG Thüringen, 14.02.2011 - L 6 SF 1376/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verzichtstatbestand der

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Thüringer LSG, Beschluss 14. Februar 2011 - L 6 SF 1376/10 B, nach juris); dann erfolgt eine Festsetzung - wie hier - auf nur in Höhe der angemessenen Gebühren.
  • LSG Thüringen, 22.11.2013 - L 6 SF 1313/13

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren über die Gewährung von Leistungen

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit liegt bei der Dauer des Termins von 4 Minuten für das Verfahren S 38 AS 4273/08 weit unter dem durchschnittlichen zeitlichen Ansatz von über 30 Minuten (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 22. November 2013 - L 6 SF 1313/13 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - erheblicher Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach herrschender Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., Thüringer LSG, Beschluss vom 26. November 2014 - L 6 SF 1079/14 B m.w.N., nach juris).
  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 1 KR 40/15 R m.w.N., Rn. 10, nach juris).
  • LSG Thüringen, 05.03.2018 - L 1 SF 1343/16

    Höhe der dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse in einem Verfahren der

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Zwar kann das Erinnerungsrecht der Staatskasse nicht "bis in alle Ewigkeit" bestehen bleiben (vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 2018 - L 1 SF 1343/16 B).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 187/08

    Beschwerdeberechtigung eines Insolvenzgläubigers nach Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Eine analoge Anwendung des § 20 Abs. 2 GKG, wonach die Nachforderung von Kosten bis zum Ablauf des nächsten Kalenderjahres nach Beendigung des Verfahrens möglich ist, wenn innerhalb der Frist des § 20 Abs. 1 GKG ein Rechtsbehelf in der Hauptsache oder wegen der Kosten eingelegt wurde, scheidet mangels planwidriger Regelungslücke aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2017 - I-10 W 35 - 37/17, nach juris unter Hinweis auf BGH in NJW-RR 2009, S. 770).
  • LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 SF 975/10
    Auszug aus LSG Thüringen, 23.07.2018 - L 1 SF 497/16
    Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (vgl. u.a. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15. März 2011 - L 6 SF 975/10 B) und zulässig.
  • LSG Thüringen, 08.10.2018 - L 1 SF 1394/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerungsrecht der

    Die Erinnerung der Staatskasse vom 27. April 2017 war zwar nicht verfristet, denn sie ist nach der gesetzgeberischen Wertung des § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG, der für die Erinnerung gerade nicht auf die Fristbestimmung des § 33 Abs. 3 RVG verweist, unbefristet (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 497/16 B -, Juris).

    Eine Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 497/16 B -, Juris) voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes die verspätete Geltendmachung des Rechts dem Verpflichteten gegenüber nach Treu und Glauben als illoyal erscheinen lassen.

    Die Verwirkung gilt in allen Rechtsgebieten, auch im Kostenrecht (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 497/16 B -, Juris).

  • LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 1 SF 389/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung der

    Die Erinnerung der Staatskasse vom 26. Februar 2016 ist nach der gesetzgeberischen Wertung des § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG, der für die Erinnerung gerade nicht auf die Fristbestimmung des § 33 Abs. 3 RVG verweist, unbefristet (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 497/16 B, zitiert nach Juris).

    Die Verwirkung gilt in allen Rechtsgebieten, auch im Kostenrecht (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 497/16 B -, Juris).

    Eine Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juli 2018 - L 1 SF 497/16 B -, Juris) voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes die verspätete Geltendmachung des Rechts dem Verpflichteten gegenüber nach Treu und Glauben als illoyal erscheinen lassen.

  • LSG Bayern, 15.09.2022 - L 12 SF 159/20

    Verfristung und Verwirkung des Erinnerungsrecht nach dem RVG bei PKH-Vergütung

    Unabhängig vom zeitlichen Moment bedarf die Annahme einer Verwirkung auch im Kostenrecht noch eines Umstandsmoments (vgl. Keller, in: jurisPR-SozR 8/2019, Anm. 3, E.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10.12.2018 - L 7 AS 4/17 B, juris Rn. 17; Thüringer LSG, Beschluss vom 23.07.2018 - L 1 SF 497/16 B, juris Rn. 18 ff.; LSG NRW, Beschluss vom 30.04.2018 - L 9 AL 223/16 B, juris Rn. 35 f.).
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