Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 21 Abs 6 SGB 2 vom 27.05.2010, § 73 SGB 12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf - Flug- und Übernachtungskosten für 4 Besuche im Jahr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind in den USA
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 21 Abs. 6; SGB XII § 73
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind in den USA - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Hartz-IV: Kosten des Umgangsrechts auch für Fahrten in die USA
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mutter und Kind zogen nach Kalifornien - Umgangsrecht: Träger der Grundsicherung muss USA-Reisen des Vaters finanzieren
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kosten des Umgangsrechts für ausgewandertes Kind
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Hartz-IV-Empfänger bekommt USA-Reisen zum Kind bezahlt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Träger der Grundsicherung muss Kosten des Umgangsrechts übernehmen - auch für Fahrten in die USA - Aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts sind Kosten in angemessenen Umfang zu übernehmen
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 29.09.2010 - S 12 SO 116/10
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1837
- NZS 2011, 630
- FamRZ 2011, 1098
Wird zitiert von ... (20)
- FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09
Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz …
Mit Schriftsatz vom 15. Juli 2011 wiesen die Kläger auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 24. November 2010 L 1 SO 133/10 B ER hin, in dem dem Fiskus wegen der großen Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts die Übernahme von Kosten zur Wahrung des Umgangsrechts in Höhe von 900,-- EUR/Quartal auferlegt worden sei.Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, dass nach dem Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 24. November 2010 L 1 SO 133/10 B ER (NJW 2011, 1837) ein "Hartz-IV"-Berechtigter gegenüber dem Träger von Grundsicherungsleistungen ggf. einen Sonderbedarf für die Kosten von Besuchsfahrten zu einem im Ausland lebenden Kind geltend machen kann.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12 Der Regelbedarf enthält zwar einen Anteil für Fahrkosten, diese betreffen allerdings nur die üblichen Fahrten im Alltag (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER).
Ferner handelt es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nicht um einen einmaligen Bedarf, denn sie dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Nähebeziehung zum Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, a.a.O.) und fallen vor diesem Hintergrund notwendigerweise in regelmäßigen Abständen an.
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12
Umgangsrecht mit Kindern in den USA durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen …
Nachdem die Kreisverwaltung M als Sozialhilfeträger es mehrfach abgelehnt hatte, dem Antragsteller die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn in K zu erstatten, wurde der Antragsgegner durch Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG) vom 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER, verpflichtet, für die Zeit bis zum 24.05.2011 vorläufig zweimal die notwendigen Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts für einen jeweils fünftägigen Aufenthalt in L zu übernehmen.
- SG Detmold, 23.02.2012 - S 23 AS 2830/10
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung …
Der Regebedarf enthält zwar einen Anteil für Fahrkosten, diese betreffen allerdings nur die üblichen Fahrten im Alltag (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, Az. L 1 SO 133/10 B ER).Ferner handelt es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nicht um einen einmaligen Bedarf, denn sie dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Nähebeziehung zum Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, a.a.O.) und fallen vor diesem Hintergrund notwendigerweise in regelmäßigen Abständen an.
- FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10
Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen …
Daher liegt - entgegen der Auffassung der Kläger - auch nicht deshalb eine Ungleichbehandlung vor, weil der Träger der Grundsicherung einem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen zumindest die notwendigen Kosten für vier Besuchsfahrten zu seiner in den USA lebenden Tochter zur Ausübung des Umgangsrechts nach dem Beschluss des Landesozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom 24. November 2010 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zugestanden hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, L 1 SO 133/10 B ER, NJW 2011, 1837). - LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 160/14 Hieraus rechtfertigt sich die vom SG in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene, zutreffende Auffassung, dass die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Sinne des zum 3. Juni 2010 eingeführten § 21 Abs. 6 SGB II nur dann einen im Einzelfall unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf darstellen, wenn sie sich der Höhe nach in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt, und dass es an der Unabweisbarkeit eines solchen besonderen Bedarfs fehlt, soweit ihn ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen vermeiden würde (LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rn. 11).
Andererseits kann mit Rücksicht darauf, dass der Leistungsanspruch des Antragstellers auf diejenigen Kosten begrenzt bleibt, die auch ein verständig handelnder Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen aufwenden würde (LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rn. 11), ein regelmäßiges unterjähriges Besuchsintervall angesichts der hierfür aufzuwendenden Geldmittel, die allenfalls ein umgangsberechtigtes Elternteil mit einem - am Bevölkerungsdurchschnitt gemessen - deutlich überdurchschnittlichen Einkommen oder erheblichem Vermögen aufwenden könnte, nicht als angemessen gelten.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Hieraus rechtfertigt sich die vom SG in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene, zutreffende Auffassung, dass die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Sinne des zum 3. Juni 2010 eingeführten § 21 Abs. 6 SGB II nur dann einen im Einzelfall unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf darstellen, wenn sie sich der Höhe nach in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt, und dass es an der Unabweisbarkeit eines solchen besonderen Bedarfs fehlt, soweit ihn ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen vermeiden würde (LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rdnr. 11). - SG Koblenz, 14.09.2011 - S 6 AS 722/11
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf …
Die entsprechenden Reisekosten sowie Übernachtungskosten waren seitens des Beklagten letztlich aufgrund eines Beschlusses des LSG Rheinland-Pfalz vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER - übernommen worden.Aufgrund der Entfernung zum aktuellen Wohnort des Sohnes und den dabei bezüglich der Reisewege anfallenden Flugkosten ist nach Überzeugung des Gerichts - losgelöst von der Frage, warum sich der Sohn mit seiner Mutter in den USA aufhält - trotz der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER - eine Rechtfertigungskontrolle anhand des Maßstabes der Sozialüblichkeit angezeigt.
- LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14 Dazu habe das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. L 1 SO 133/10 B ER) entschieden, dass grundsätzlich auch Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit im Ausland lebenden Kindern übernommen werden müssten.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Als Vergleichsmaßstab können die Kosten angesehen werden, die ein erwerbstätiger Umgangsverpflichteter ohne Bezug von Sozialleistungen einsetzen würde (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER Rn. 11). - LSG Baden-Württemberg, 29.07.2011 - L 12 AS 2796/11
- SG Konstanz, 16.08.2016 - S 11 AS 1021/16
Arbeitslosengeld II - Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem …
- SG Frankfurt/Main, 16.10.2014 - S 2 AS 148/12
- LSG Bayern, 22.12.2011 - L 11 AS 801/11
Wegen einstweiliger Anordnung
- SG Berlin, 21.08.2013 - S 201 AS 19424/13
Mit Hartz IV nach Australien? - Vom Recht auf Umgang mit seinen Kindern
- SG Stade, 11.04.2012 - S 28 AS 762/10
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 6 SGB 2 - Fahrkosten zur Ausübung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 15 AS 173/12
- SG Lübeck, 12.10.2011 - S 21 AS 942/11
Bewilligung von Leistungen zur Finanzierung von Fahrtkosten für die Ausübung des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2015 - L 15 AS 108/15
- SG Lüneburg, 20.10.2011 - S 46 AS 385/11