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   LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11   

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https://dejure.org/2011,8378
LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11 (https://dejure.org/2011,8378)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.06.2011 - L 1 SO 19/11 (https://dejure.org/2011,8378)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - L 1 SO 19/11 (https://dejure.org/2011,8378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 114 S 1 ZPO, § 115 Abs 1 ZPO, § 1360a Abs 4 BGB, § 42 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - fehlende Bedürftigkeit - Anspruch auf Gewährung eines Prozesskostenvorschusses durch den Ehegatten - Rechtsstreit auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB 12

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 16 SO 43/07
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1969
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 R 887/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2011 - L 13 R 887/10 -, Juris, RdNr. 6).
  • BFH, 11.09.1997 - X B 187/95
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
    Im Übrigen ist der Zeitpunkt der Eheschließung - der vorliegend nach dem im Berufungsverfahren streitigen Zeitraum liegt - ohne Bedeutung für den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, da es im Rahmen des anhängigen Berufungsverfahrens darum geht, inwieweit die Klägerin derzeit in der Lage ist, die damit verbundenen Kosten zu tragen, also um ihre gegenwärtige Vermögenssituation und deren Beeinflussung durch einen jetzt gegebenen und realisierbaren Unterhaltsanspruch eigener Art (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 11.09.1997 - X B 187/95 -, Juris, RdNr. 18).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
    Die Leistung dient mithin nicht allein der Befriedigung eines aktuellen, sondern auch eines zukünftigen und vergangenen Bedarfs, wobei der Eintritt bzw. der Zeitpunkt des Eintritts dieses Bedarfs ungewiss ist (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 11 RdNr. 19).
  • VG Sigmaringen, 04.02.2003 - 2 K 236/02

    Prozesskostenhilfe: Rückforderung von Sozialhilfe und Prozesskostenvorschuss

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
    Ein Rechtsstreit, der die Rückforderung von Sozialhilfeleistungen betrifft, stellt demgegenüber keine persönliche Angelegenheit dar (Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen, Beschluss vom 04.02.2004 - 2 K 236/02 -, Juris).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
    Zu den persönlichen Angelegenheiten zählen neben den die Person berührenden nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten auch auf vermögensrechtliche Leistungen gerichtete Ansprüche insbesondere dann, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 25.11.2009 - XII ZB 46/09 -, NJW 2010, 372).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.2009 - 2 Ta 25/09
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
    Wird die eheliche Lebensgemeinschaft lediglich mittelbar berührt, schließt dies die Annahme persönlicher Angelegenheiten aus (vgl. Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.03.2009 - 2 Ta 25/09 -, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2010 - L 11 SB 288/09

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; Ehegatten;

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2011 - L 1 SO 19/11
    Bei sozialgerichtlichen Verfahren, die die Zahlung einer Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit oder die Altersrente betreffen, ist von persönlichen Angelegenheiten auszugehen (vgl. BGH a.a.O., RdNr. 6), ebenso bei einem Begehren auf Zuerkennung eines höheren Grades der Behinderung (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.10.2010 - L 11 SB 288/09 B -, Juris).
  • VerfGH Bayern, 29.06.2016 - 42-VI-15

    Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick

    Hierzu gehört auch der unterhaltsrechtliche Anspruch auf Gewährung eines Prozesskostenvorschusses nach § 1360 a Abs. 4 BGB (LSG Rheinland-Pfalz vom 9.6.2011 FamRZ 2011, 1969; Sächsisches LSG vom 14.5.2012 - L 3 AS 1139/11 B - juris Rn. 3).

    Zwar zählen zu den persönlichen Angelegenheiten neben den die Person berührenden nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten auch auf vermögensrechtliche Leistungen gerichtete Ansprüche insbesondere dann, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift (BGH vom 25.11.2009 NJW 2010, 372/373; LSG Rheinland-Pfalz FamRZ 2011, 1969; Brudermüller in Palandt, BGB, § 1360 a Rn. 14 m. w. N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2017 - L 13 AS 4/16
    Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Dritten ist eine persönliche Angelegenheit nur dann zu bejahen, wenn der Rechtsstreit eine genügend enge Verbindung zur Person des betroffenen Ehegatten aufweist, mithin eine personenbezogene Funktion hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - XII ZB 46/09; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11).

    Im Bereich der Sozialhilfe ist bei Klagen, die sich auf die Gewährung höherer Leistungen richten, eine persönliche Angelegenheit anerkannt worden (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. April 2005 - 12 C 05.64), nicht dagegen für Rechtsstreitigkeiten, die eine Rückforderung von Sozialhilfeleistungen betreffen (vgl. Verwaltungsgericht [VG] Sigmaringen, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 2 K 236/02).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.09.2013 - L 8 SO 10/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

    Darüber hinaus entspricht eine Prozesskostenvorschusspflicht dann nicht der Billigkeit, wenn der Inanspruchgenommene seinerseits Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe hätte, würde er den Prozess in gleicher Weise als eigenen führen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. März. 2011 - L 13 R 887/10 - juris, RdNr. 6, LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 9. Juni 2011 - L 1 SO 19/11- juris, Rn. 6).
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