Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32090
LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12 (https://dejure.org/2013,32090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.09.2013 - L 1 SV 2/12 (https://dejure.org/2013,32090)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. September 2013 - L 1 SV 2/12 (https://dejure.org/2013,32090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 16 B 9/09

    Verwaltungsrechtsweg oder Sozialrechtsweg bei einer Klage eines

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12
    Eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17a Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist nämlich nur dann zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d.h. für das Rechtsschutzbegehren mit allen in Betracht kommenden Gründen, unzulässig ist (HessVGH, a.a..), wobei freilich geltend gemachte, aber offensichtlich nicht gegebene Ansprüche außer Betracht bleiben (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2010, L 16 B 9/09 SV m.w.N.).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12
    Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Abweisung als unzulässig erfolgt, weil der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet ist (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010, Az. B 13 R 63/10 R, in juris).
  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2013 - L 1 SV 2/12
    Streitigkeiten über den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Informationsanspruch fallen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausschließlich in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2011, Az. 6 B 1926/11, m.w.N.; vgl. auch § 9 Abs. 4 S. 2 IFG).
  • LSG Hessen, 07.11.2014 - L 6 AS 722/14

    Es ist regelmäßig unzulässig, die Kenntnisnahme von ermessenslenkenden

    Vor diesem Hintergrund stellte sich die streitige Frage nach dem zulässigen Rechtsweg, wenn unabhängig von einem konkreten Verwaltungsverfahren Einsicht in Verwaltungsvorschriften auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) bzw. - da dieses im Verhältnis der Beteiligten nicht anwendbar ist, weil der Antragsgegner keine Behörde des Bundes ist (§ 1 Abs. 1 S. 1 IFG) - nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen über die Kenntnisgabe von Verwaltungsvorschriften verlangt wird, im hiesigen Verfahren nicht (zum Rechtsweg bei Streitigkeiten nach dem IFG vgl. Bay. LSG, Urtl. v. 30.09.2013 - L 1 SV 2/12; zu den allg. Grds. über die Bekanntgabe von Verwaltungsvorschriften vgl. die von Antragstellerseite angeführte Entscheidung des BVerwG, Urtl. v. 05.06.1984 - 5 C 73/82 - BVerwGE 69, 278 m.w.Nw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 18 AS 732/16

    Unzulässigkeit der Untätigkeitsklage bei fehlendem Antrag auf Vornahme eines

    Solches kommt allerdings von vornherein nicht in Betracht, wenn sich diese - wie hier die Kläger - mit einem entsprechenden Begehren auf Vornahme eines Verwaltungsakts nicht zuvor an die - gegebenenfalls auch unzuständige (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) - Behörde gewandt haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. April 2011 - L 5 SB 203/10 - juris Rn. 28; LSG Bayern, Urteil vom 30. September 2013 - L 1 SV 2/12 - juris Rn. 33; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 88 Rn. 2f.; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG 2. Auflage 2014, § 88 Rn. 2).
  • LSG Bayern, 19.12.2016 - L 7 AS 750/15

    Zuständige Behörde für die Meldung von Rentenversicherungszeiten bei SGB II-Bezug

    Ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis setzt voraus, dass die Kläger ihr Klageziel nicht auf einfachere Weise, insbesondere nicht ihr Recht außerprozessual durchsetzen können (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, Kommentar, 11. Auflage 2014, vor § 51 Rn 16; Bay. LSG vom 30.9.2013, L 1 SV 2/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2017 - L 5 SV 26/16
    Anderenfalls entscheidet das angegangene Gericht des zulässigen Rechtsweges den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden - ggf. also auch für ihn rechtswegfremden - rechtlichen Gesichtspunkten (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 30.09.2013 - L 1 SV 2/12 -, Rdn. 24; BSG, Beschluss vom 04.04.2012 - B 12 SF 1/10 R -, Rdn. 7, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2015 - L 15 P 21/15
    Die Bejahung seiner Zuständigkeit durch das erstinstanzliche Gericht, die vorliegend allenfalls konkludent getroffen worden ist, entfaltet jedoch generell keine Bindungswirkung, wenn sie entgegen § 98 Abs. 1 S. 1 SGG i.V.m. § 17a Abs. 3 S. 2 GVG nicht "vorab", sondern erst im Rahmen der die Instanz abschließenden Entscheidung erfolgt (Lückemann in Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, Rn. 5 und 6; Leitherer in Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 98 Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 10.03.2015, Az. 2 L 2/14, Rn. 17 bei juris; Bayer. LSG, Urteil v. 30.09.2013, Az. L 1 SV 2/12, Rn. 25 bei juris; BSG, Beschluss v. 03.08.2011, Az. B 11 SF 1/10 R, Rn. 14 bei juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - L 18 AL 46/14
    Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Abweisung als unzulässig erfolgt, weil der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht eröffnet ist (vgl. BSG, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - B 13 R 63/10 R -, juris; BayLSG, Urteil vom 30. September 2013 - L 1 SV 2/12 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht