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   LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19 B   

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LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19 B (https://dejure.org/2020,2560)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08.01.2020 - L 1 SV 307/19 B (https://dejure.org/2020,2560)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - L 1 SV 307/19 B (https://dejure.org/2020,2560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 17a GVG, § 14 Abs 1 RVG, § 56 RVG, § 133 BGB, § 1004 BGB
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Auslegung eines Begehrens auf Überprüfung einer Formulierung im Vergütungsfestsetzungsbeschluss als Erinnerung - Rechtsschutzziel - Rechtsweg - Abstellen auf das für den vorgetragenen Sachverhalt maßgebende ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19
    Das Beschwerdeverfahren erfordert grundsätzlich eine isolierte Kostenentscheidung nach § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl. BSG, Beschluss v. 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.06.1991 - RiZ(R) 3/91

    Überprüfung von Formulierungen in schriftlichen Urteilsgründen im Wege der

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19
    Dies hat zur Folge, dass der Argumentations- und Formulierungsspielraum des Richters in den schriftlichen Urteilsgründen und der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle im Rahmen einer Vergütungsfestsetzung nicht der Dienstaufsicht unterliegt (vgl. im Einzelnen BGH - Dienstgericht des Bundes, Beschluss vom 24. Juni 1991 - RiZ (R) 3/91, zitiert nach Juris).
  • BSG, 21.07.2016 - B 3 SF 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der Sozialgerichte für

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19
    Die in dieser Weise vorzunehmende Abgrenzung weist das Streitverhältnis in diejenige Verfahrensordnung, die ihm nach der gesetzgeberischen Wertung in der Sache am besten entspricht, und bewirkt zugleich, dass regelmäßig diejenigen Gerichte anzurufen sind, die durch ihre Sachkunde und Sachnähe zur Entscheidung über den in Frage stehenden Anspruch besonders geeignet sind (vgl. BSG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - B 3 SF 1/16 R, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 88.85

    Jugendwohlfahrt - Mitteilungsweitergabe - Zwischenbehördliche Zusammenarbeit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19
    Denn es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Februar 1988 - 5 C 88/85, zitiert nach Juris) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76, zitiert nach Juris) anerkannt, dass ein derartiges Begehren unter § 40 Abs. 1 VwGO fällt, wenn der Widerruf/die Unterlassung dienstlicher Äußerungen begehrt wird, die im - nicht durch Beziehungen bürgerlich-rechtlicher Gleichordnung geprägten - hoheitlichen Bereich gefallen sind.
  • VG München, 10.11.2010 - M 18 K 10.4837
    Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19
    Ein Widerruf dienstlicher Äußerungen im Rahmen eines Vergütungsfestsetzungsbeschlusses ist wie bei einer gerichtlichen Entscheidung im Wege der Dienstaufsicht nur möglich, wenn es um den Widerruf und die Unterlassung aus Sicht des Beschwerdeführers ehrverletzender Äußerungen geht, soweit diese im Zusammenhang mit der richterlichen Tätigkeit (hier der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle) gefallen sind und zugleich die Grenzen eines möglichen dienstaufsichtlichen Einschreitens beachtet werden (vgl. dazu VG München, Urteil vom 10. November 2010 - M 18 K 10.4837, zitiert nach Juris).
  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19
    Denn es ist in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Februar 1988 - 5 C 88/85, zitiert nach Juris) als auch des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. Februar 1978 - VI ZR 246/76, zitiert nach Juris) anerkannt, dass ein derartiges Begehren unter § 40 Abs. 1 VwGO fällt, wenn der Widerruf/die Unterlassung dienstlicher Äußerungen begehrt wird, die im - nicht durch Beziehungen bürgerlich-rechtlicher Gleichordnung geprägten - hoheitlichen Bereich gefallen sind.
  • BSG, 13.12.2018 - B 10 ÜG 4/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2020 - L 1 SV 307/19
    Das Gewollte, also das mit der Klage verfolgte Prozessziel, ist im Wege der Auslegung festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 ÜG 4/16 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 24.11.2022 - L 1 SF 342/21

    Sozialdatenschutz, Vorrang der den Sozialdatenschutz regelnden Normen, originäre

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 8. Januar 2020 in dem Verfahren L 1 SV 307/19 B verwiesen.
  • SG Nordhausen, 12.04.2021 - S 1 SV 52/20
    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senats vom 8. Januar 2020 in dem Verfahren L 1 SV 307/19 B verwiesen.
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