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   LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06   

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https://dejure.org/2008,13260
LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06 (https://dejure.org/2008,13260)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.06.2008 - L 1 U 104/06 (https://dejure.org/2008,13260)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06 (https://dejure.org/2008,13260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall aufgrund des Bestehens eines Zusammenhangs zwischen der Heimfahrt von der Montage und der versicherten Tätigkeit als Heizungsmonteur und Sanitätsmonteur; Berücksichtigung der Volltrunkenheit i.R.e. ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückfahrt von Montagetätigkeit als Beifahrer im Firmenwagen - alkoholbedingter Leistungsabfall - Betriebsweg - keine Lösung von versicherter Tätigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 405
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Darüber hinaus ist für die Verrichtungen eines Unternehmens entscheidend, ob sich die jeweilige Tätigkeit im Rahmen des Unternehmens hält (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 548 Nr. 41).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Entscheidend ist der objektive Erklärungswert, d. h. ein Antrag muss so ausgelegt werden, wie der Empfänger ihn bei Berücksichtigung aller Umstände verstehen konnte (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, a.a.O., vor § 60, Rn. 11a; BSGE 63, 93).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 11/90

    Alkoholgenuß bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Das wäre nur dann der Fall, wenn der Kläger entweder zum Unfallzeitpunkt derart betrunken gewesen wäre, dass er alkoholbedingt einen kompletten Leistungsausfall erlitten hätte (BSGE 45, 176, 78; 48, 224, 226) oder es müsste feststehen, dass ein alkoholbedingter Leistungsabfall die wesentliche Unfallursache gewesen wäre (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nr. 9).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Die Klägerin ist gemäß § 109 SGB VII berechtigt, die Feststellungen nach § 108 SGB VII zu beantragen und das Verfahren nach dem SGG zu betreiben (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 2 RU 26/96; Krasney, Sozialgerichtsbarkeit 2004, S. 74), da sie als Kfz-Haftpflichtversicherer der Frau Barbara W. und des Fahrers des Unfallfahrzeuges Herrn Ricardo Sa. vom Beigeladenen auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Für die Rückfahrt am 15. Januar 2004 gilt nichts Anderes (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 18/99 R -).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Bei Betriebswegen geht der Versicherungsschutz durch eine eingeschobene private Verrichtung im Regelfall nicht endgültig verloren, sondern lebt nach deren Beendigung mit der Fortsetzung des angefangenen Weges wieder auf (BSGE 91, 293).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Ob der Betriebsweg durch die private Verrichtung lediglich unterbrochen oder aber endgültig beendet wurde, beurteilt sich danach, wie sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitdauer und aller sonstigen Umstände die Bedeutung des Weges zu der Bedeutung der unversicherten privaten Tätigkeit verhält (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 39/99 R

    Entschädigung - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Maschinenschlosser -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Er ist Teil der versicherten Tätigkeit und steht damit der Betriebsarbeit gleich; anders als der Weg nach dem Ort der Tätigkeit wird er in unmittelbarem Betriebsinteresse unternommen und geht nicht lediglich der versicherten Tätigkeit voran bzw. schließt sich ihr an(vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2000, NZS 2001, 432 ff.).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 30/92

    Streitgegenstand - Berufung - Grundurteil

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Vorliegend kann dahinstehen, ob der Erlass eines Grundurteils in den Fällen, in denen das Stammrecht eines Leistungsfalls streitig ist, überhaupt zulässig ist (vgl. Pawlak, SGG-Kommentar, Stand: 2002, § 130 SGG, Rn. 33 ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 RU 30/92 - Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 10. Mai 1967 - L 3 U 27/66 -).
  • BSG, 28.06.1979 - 8a RU 34/78

    Beschäftigter - Vollrausch am Arbeitsplatz - Versicherungsschutz des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06
    Das wäre nur dann der Fall, wenn der Kläger entweder zum Unfallzeitpunkt derart betrunken gewesen wäre, dass er alkoholbedingt einen kompletten Leistungsausfall erlitten hätte (BSGE 45, 176, 78; 48, 224, 226) oder es müsste feststehen, dass ein alkoholbedingter Leistungsabfall die wesentliche Unfallursache gewesen wäre (vgl. BSG in SozR 3-2200 § 548 Nr. 9).
  • LSG Niedersachsen, 10.05.1967 - L 3 U 27/66
  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
  • LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18

    Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz

    Ob der Betriebsweg durch die private Verrichtung lediglich unterbrochen oder aber endgültig beendet wurde, beurteilt sich danach, wie sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitdauer und aller sonstigen Umstände die Bedeutung des Weges zu der Bedeutung der unversicherten privaten Tätigkeit verhält (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R, Senatsentscheidung vom 20. Februar 2017 - L 9 U 59/16; LSG Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06).
  • SG Aachen, 17.03.2010 - S 8 U 34/09

    Unfall bei der Anlieferung von Holz - Wer kommt für die Schäden auf?

    Sie ist zulässig und insbesondere statthaft als Feststellungsklage (vgl. allgemein zu Klagen eines Kfz-Haftpflichtversicherers auf Feststellung eines Arbeitsunfalls LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.06.2008, L 1 U 104/06).

    Die Klägerin ist keine Versicherte oder Leistungsempfängerin i.S.d. § 183 Satz 1 SGG und macht auch nicht etwa als Prozessstandschafterin Ansprüche des Beigeladenen geltend (so im Ergebnis auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.06.2008, L 1 U 104/06).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 28/12

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unterbrechung

    Bei dieser Gewichtung ist auf das zeitliche Verhältnis (einerseits) der Dauer der gesamten Geschäftsreise und (andererseits) der privaten Unterbrechung abzustellen (vgl BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 19), sodass bei mehrtägigen Betriebs- oder Geschäftsreisen eine eigenwirtschaftliche Unterbrechung von einigen Stunden (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 50) oder sogar von mehr als einem Tag (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06 - juris) unschädlich sein kann (anders dagegen bei einer nur eintägigen Geschäftsreise und einem privaten Aufenthalt von zwei Tagen und zwei Nächten, vgl BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 19).
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