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   LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20710
LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08 (https://dejure.org/2008,20710)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.08.2008 - L 1 U 1935/08 (https://dejure.org/2008,20710)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. August 2008 - L 1 U 1935/08 (https://dejure.org/2008,20710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verzinsung - Beginn - Geldleistung - Verletztenrente - Leistung von Amts wegen - vollständiger Leistungsantrag - rechtsfehlerhafte Beendigung des Rentenfeststellungsverfahrens durch den Unfallversicherungsträger - Verjährung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Zinsanspruchs wegen verspätet gewährter Rentenzahlungen; Rechtliche Ausgestaltung der Verzinsung von gesetzlichen Rentenansprüchen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verzinsung - Beginn der Verzinsung - Rente - unzutreffend beendetes früheres Verwaltungsverfahren - Neuantrag - erstmaliges Vorliegen des vollständigen Leistungsantrags für Verzinsung maßgebend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB I § 44 Abs. 1 § 44 Abs. 2
    Verzinsung bei verspäteter Verletztenrentengewährung, vollständiger Leistungsantrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82

    Unfallversicherung - Verzinsung von Ansprüchen - Leistungsantrag -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08
    Ein förmlicher Leistungsantrag ist dann entbehrlich (wie BSG SozR 1200 § 44 Nr. 7).

    Ein förmlicher Leistungsantrag ist dann entbehrlich (BSG SozR 1200 § 44 Nr. 7).

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 17/91

    Vollständiger Leistungsantrag bei Leistungsfeststellungen von Amts wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08
    Maßgebend für die Verzinsung ist nicht ein später gestellter Neuantrag (Anschluss an BSG, Urteil vom 24.01.1992, SozR 3-1200 § 44 Nr. 4).

    Stellt der Verletzte bei dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einen Antrag auf Verletztenrente, dann beziehen sich alle von Amts wegen zu berücksichtigenden Tatsachen und Faktoren auf den die Verletztenrente als Hauptleistung betreffenden Leistungsantrag, ohne dass es weiterer Leistungsanträge in Bezug auf leistungssteigernde Faktoren bedürfte (vgl. BSG, Urteil vom 24.01.1992, SozR 3-1200 § 44 Nr. 4).

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RV 26/81

    Verzinsung - vollständiger Leistungsantrag iS des § 44 Abs 2 SGB 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.08.2008 - L 1 U 1935/08
    Vielmehr ist der ursprüngliche Leistungsantrag immer dann entscheidend, wenn schon früher alle Leistungsvoraussetzungen vorlagen und dem Unfallversicherungsträger bekannt waren (BSG, a. a. O. mit Hinweis auf SozR 1200 § 44 Nr. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 3 U 6/19

    Gesetzliche Unfallversicherung - rückwirkende Gewährung bzw Wiedergewährung von

    Der Verweis auf § 44 Abs. 4 SGB X geht im Übrigen auch wertungsmäßig insoweit fehl, als Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen erbracht werden, wie aus § 19 S. 2 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) und §§ 1 Nr. 2 und 26 Abs. 1 Satz SGB VII zu folgern ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2008 - L 1 U 1935/08 -, zitiert nach juris Rn. 21), so dass es der Beklagten auch ohne (erneuernden) Antrag des Klägers beizeiten möglich war, das Verletztengeld rückwirkend zu zahlen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2016 - L 3 U 198/15

    Rückwirkende Gewährung, bzw. Wiedergewährung von Verletztengeld - Keine

    Der Verweis auf § 44 Abs. 4 SGB X geht im Übrigen auch wertungsmäßig insoweit fehl, als Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen erbracht werden, wie aus §§ 1 Nr. und 26 Abs. 1 Satz SGB VII zu folgern ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25. August 2008 - L 1 U 1935/08 -, zitiert nach juris Rn. 21), so dass es der Beklagten auch ohne (erneuernden) Antrag des Klägers beizeiten möglich war, das Verletztengeld zu zahlen, mithin auch die Grundvoraussetzung etwa für eine analoge Anwendung von § 44 Abs. 4 SGB X fehlt, die darin besteht, dass eine vergleichbare Interessenlage vorliegen muss.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2011 - L 8 U 670/10
    Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ein (L 1 U 1935/08).

    Die streitgegenständliche Zinsberechnung entspreche den gleichen Berechnungsgrundsätzen wie die Zinsberechnung vom 12.09.2006, die bereits Gegenstand eines Klage- und Berufungsverfahrens (S 6 U 4121/06 und L 1 U 1935/08) gewesen sei, ohne dass die Berechnung der Zinsen beanstandet worden sei.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die im vorliegenden Verfahren angefallenen Gerichtsakten erster und zweiter Instanz, die Gerichtsakten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg L 1 U 1278/05 und L 1 U 1935/08 sowie vier Band Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

  • SG Düsseldorf, 02.12.2014 - S 6 U 276/11

    Zahlung von Zinsen für die nachträglich gewährte Zahlung von Rente wegen der

    Diese Auffassung entspricht auch der vom Kläger angegebenen Rechtsprechung (BSG - 5ª RknU 5/82 - vom 11.08.1983 - juris Rn. 13 und 16; BSG - 9b RU 18/84 - vom 29.01.1986 - juris Rn. 12; BSG - 2 RU 25/85 - vom 26.06.1986 - juris Rn. 22; BSG - 2 RU 17/91 - vom 24.01.1992 - juris Rn. 18; LSG Baden-Württemberg - L 1 U 1935/08 - vom 25.08.2008 - juris Rn. 22 und 24; vgl. auch BSG - 9b/8 RU 6/81 - vom 23.06.1982 - juris Rn. 13; sowie BSG - 9b RU 36/82 - vom 16.05.1984 - juris Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2013 - L 20 SO 479/12
    Er ist - unter Bezugnahme auf weitere Rechtsprechung und Literatur (Waschull in LPK-SGB X, 2. Auflage 2007, § 44 Rn. 58 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2008 - L 1 U 1935/08 m.w.N.) - nach wie vor der Auffassung, bei einer Neufeststellung nach § 44 SGB X seien Zinsen nicht erst ab dem Antrag auf Neubescheidung, sondern seit Erlass des ursprünglichen Verwaltungsakts nachzuzahlen.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2013 - L 8 AL 1994/13
    Der streitige Zinsanspruch ist durch den Antrag des Klägers bei der Beklagten auf Gewährung von Überbrückungsgeld für die Zeit ab 25.04.2000 (bis 24.10.2000) entstanden (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2008 - L 1 U 1935/08 -, www.sozialge-richtsbarkeit.de).
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