Rechtsprechung
LSG Thüringen, 08.01.2018 - L 1 U 900/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Zum Unfallversicherungsschutz bei Umwegen zur Arbeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Hinterbliebenenleistungen unter Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Wegeunfall; Abweichen vom direkten Weg; Innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Hinterbliebenenleistungen abgelehnt - Tod der Versicherten nicht infolge eines Versicherungsfalls - nicht auf direktem Weg - Einschlafen im Zug und Fahrt über Heimatbahnhof hinaus - Verbleiben im Zug führt zur Unterbrechung des versicherten Weges - nicht geringfügig - ...
- Justiz Thüringen
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Abweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Verpassen des Zughaltes - Einschlafen - objektive Beweislast: betrieblicher Grund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung - rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lto.de (Kurzinformation)
Wegeunfallschutz: Arbeitnehmer auf Abwegen nicht versichert
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Unfallversicherungsschutz auf Umweg für Arbeitnehmer in der Wegeunfallversicherung ...
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Tödlicher Wegeunfall - Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Unfallversicherungsschutz auf Umweg für Arbeitnehmer in der Wegeunfallversicherung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Unfallversicherungsschutz bei Abweichen von direkten Weg
- haerlein.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer sollten wissen, dass auf einem Um- bzw. Abweg kein gesetzlicher (Wege)Unfallversicherungsschutz besteht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Unfallschutz bei verpasstem Ausstieg am Heimatbahnhof
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Um- und Abwege auf dem Arbeitsweg - Versicherungsschutz endet unmittelbar beim Verlassen des direkten Weges
Verfahrensgang
- SG Gotha, 29.05.2017 - S 18 U 903/15
- LSG Thüringen, 08.01.2018 - L 1 U 900/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2018 - L 1 U 900/17
Erst wenn sich die Versicherte wieder auf dem direkten Weg befindet und der Abweg beendet ist, besteht erneut Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R, nach Juris).Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Abweg im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 -B 2 U 16/15 R, nach Juris).
Vielmehr sind auch die den Irrtum begründenden Umstände mit einzubeziehen, da ein Abweg grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen unter Versicherungsschutz steht (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2016 - B 2 U 16/15 R, nach Juris).
- BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Thüringen, 08.01.2018 - L 1 U 900/17
Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass die Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität, vgl. BSG vom 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R - nach Juris).