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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG   

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https://dejure.org/2010,4869
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG (https://dejure.org/2010,4869)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG (https://dejure.org/2010,4869)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - L 10 (6) B 8/09 VG (https://dejure.org/2010,4869)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines "Contergan-Geschädigten" auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Voraussetzungen eines vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriffs i.S.d. § 1 Abs. 1 OEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Opferentschädigung für Conterganopfer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Contergan-Geschädigte sind keine Gewaltopfer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Contergangeschädigte keine Gewaltopfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes - Vertrieb von Contergan kann nicht als vorsätzliche Gewalttat gewertet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R

    Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09
    Der Senat hat keine Bedenken, die Wertungen der großen Strafkammer zum Verschulden der Angeklagten zu übernehmen und urkundsbeweislich zu verwerten (zur Bezugnahme auf veröffentlichte Strafurteile des BGH im sog Holzschutzmittelprozess: BSG, Urteil vom 28.04.1999, B 9 VG 7/98 R in Juris Rn 18f).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09
    Als tätlicher Angriff im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen (BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 9 VG 3/02 R in SozR 4 /800 § 1 Nr. 5 mwN Juris Rn 13, ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: Urteile vom 21.05.2008, L 10 VG 6/07und vom 25.11.2009, L 10 VG 3/09).
  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09
    Daneben sind aber auch Begehungsweisen denkbar, bei denen kein derartiger Erfolg angestrebt wird (vgl BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 100 mwN, Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - L 10 VG 3/09

    Verweigerung von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) wegen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09
    Als tätlicher Angriff im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen (BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 9 VG 3/02 R in SozR 4 /800 § 1 Nr. 5 mwN Juris Rn 13, ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats: Urteile vom 21.05.2008, L 10 VG 6/07und vom 25.11.2009, L 10 VG 3/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2017 - L 13 VG 11/16

    Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz ;

    In der Literatur (vergleiche Dau, in: jurisPR-SozR 21/2015, Anm. 5, C.) wird zudem überzeugend darauf hingewiesen, dass es bei der während der Schwangerschaft Alkohol konsumierenden Mutter regelmäßig an der Rechtsfeindlichkeit bzw. der feindseligen Willensrichtung fehlt (zur Relevanz dieses Merkmals LSG NRW, Beschluss vom 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG, juris Rn 10 in einem Contergan-Fall), was sich daran zeigt, dass zivilrechtliche Zwangsmaßnahmen gegen einen Alkoholkonsum der Mutter des werdenden Kindes nicht möglich sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2023 - L 13 VG 69/21
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG - verneinte er die unmittelbare feindliche Ausrichtung gegenüber dem durch Contergan letztlich geschädigten Personenkreis.

    Hierzu hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 22.02.2010 zu Aktenzeichen L 10 (6) B 8/09 VG ausgeführt:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2021 - L 13 VG 76/20

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung nach dem OEG ; Anforderungen an den Beweis

    Erforderlich ist mithin auch bei der Prüfung des § 1 Abs. 2 Nr. 1 OEG, dass ein Verbrechen feststellbar ist, durch das zumindest fahrlässig eine Gefahrenlage für Dritte geschaffen wurde (LSG NRW, Beschluss v. 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG, juris Rn. 11).
  • SG Dortmund, 16.03.2011 - S 7 VG 471/09

    Conterganschädigung erfüllt nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1

    Bezogen auf den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 22.02.2010 - L 10 (6) B 8/09 VG - führt der Kläger weiter aus, der Amtsermittlungsgrundsatz sei verkannt worden.
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