Rechtsprechung
   LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 285/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5766
LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 285/15 (https://dejure.org/2017,5766)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2017 - L 10 AL 285/15 (https://dejure.org/2017,5766)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 285/15 (https://dejure.org/2017,5766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Werkstudententätigkeit an einer Tankstelle ist versicherungsfrei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkstudent; Arbeitslosengeld; zeitliche Inanspruchnahme; Beschäftigungsverhältnis; duales Studium; innerer Zusammenhang; Lebensunterhalt; untergeordnete Bedeutung; Versicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    SGB III § 137 ; SGB III § 27 Abs. 4
    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 285/15
    Die Beschäftigung von Studenten ist versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird und ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist (BSG, Urteil vom 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R - SozR 3-2500 § 6 Nr. 16).

    Allein das Erreichen oder Überschreiten dieser Stundenzahl begründet aber keine Versicherungspflicht (BSG, Urteil vom 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R - SozR 3-2500 § 6 Nr. 16).

    In diesen Fällen wird während des Studiums die früher verrichtete Beschäftigung weiter ausgeübt oder das Beschäftigungsverhältnis dauert jedenfalls fort und das Erscheinungsbild eines Beschäftigten besteht weiterhin (zum Ganzen und mit weiteren Nachweisen: BSG, Urteil vom 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R - SozR 3-2500 § 6 Nr. 16).

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 285/15
    Der Senat vermag sich nicht davon zu überzeugen, dass - hierfür liegt die Feststellungslast bei der Klägerin, die sich auf eine Ausnahme von der Versicherungsfreiheit nach § 27 Abs. 4 SGB III beruft - die während des Studiums ausgeübte Beschäftigung an den beiden Tankstellen so umfassend gewesen ist, dass sie gegenüber dem Studium den Schwerpunkt gebildet und ihnen damit eine prägende Bedeutung zugekommen wären (vgl dazu BSG, Urteil vom 22.02.1980 - 12 RK 34/79 - SozR 2200 § 172 Nr. 14; Timme in Hauck/Noftz, SGB III, Stand: 07/2013, § 27 Rn 63), die eine Ausnahme zu § 27 Abs. 4 SGB III rechtfertigen könnte.

    Dies gilt auch bei höheren Arbeitszeitanteilen, wenn diese an das Studium angepasst sind (vgl dazu insgesamt: BSG, Urteil vom 22.02.1980 - 12 RK 34/79 - SozR 2200 § 172 Nr. 14; Timme in Hauck/Noftz, SGB III, Stand: 07/2013, § 27 Rn 63).

  • LSG Bayern, 16.04.2014 - L 16 R 698/13

    Erfolgt die Vermittlung der beruflichen Grundbildung in der Form des

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 285/15
    Auch Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen (sog. Werkstudenten), sind versicherungsfrei, wenn das Studium den Schwerpunkt der Tätigkeit ausmacht (BayLSG, Urteil vom 16.04.2014 - L 16 R 698/13).
  • LSG Bayern, 23.01.2019 - L 10 AL 238/17

    Arbeitslosenversicherung: Zur Frage der Verfügbarkeit eines Studierenden bei

    Allerdings wird bei einem längeren Ausschöpfen der 20-Stunden-Grenze im Semester und einer vollschichtigen Beschäftigung in den Semesterferien das Erscheinungsbild eines Arbeitnehmers bestehen, weil dann insgesamt eine weit mehr als halbschichtige Beschäftigung ausgeübt wird (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 12 KR 24/03 R - m.w.N.; Urteil des Senats vom 15.02.2017 - L 10 AL 285/15 - m.w.N., alle nach juris; Brand in Brand, SGB 111, 8. Aufl., § 27, Rn. 26 ff.; Wehrhahn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, Stand 27. März 2018, § 27, Rn. 36 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2018 - L 13 AL 2433/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Auch Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten des Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen, sind versicherungsfrei, wenn das Studium den Schwerpunkt des Arbeitsaufwands ausmacht (vergleiche Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 15. Februar 2017 - L 10 AL 285/15 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht