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   LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 360/07   

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https://dejure.org/2008,23180
LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 360/07 (https://dejure.org/2008,23180)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.04.2008 - L 10 AL 360/07 (https://dejure.org/2008,23180)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. April 2008 - L 10 AL 360/07 (https://dejure.org/2008,23180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Höhe des Gründungszuschusses - Bemessung nach zuletzt bezogenem Arbeitslosengeld - Berücksichtigung der Verminderung des Arbeitslosengeldes durch Anrechnung von Nebeneinkommen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Abstellens auf ein fiktives Arbeitslosengeld bei der Ermittlung der Höhe eines Existenzgründungszuschusses; "Bezug" von Arbeitslosengeld als Fördervoraussetzung für einen Existenzgründungszuschuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R

    Überbrückungsgeldanspruch - enger zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 360/07
    Die Maßgeblichkeit des tatsächlichen Bezugs hat das Bundessozialgericht selbst für den Fall der Rechtswidrigkeit betont (BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R -).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Insofern geht die Argumentation des LSG, es dürfe nicht auf ein "fiktives" Alg abgestellt werden (vgl hierzu Bayerisches LSG, Urteil vom 30.4.2008, L 10 AL 360/07, juris RdNr 15) , an der eigentlichen Problematik vorbei.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/08

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Berechnung des Gründungszuschusses nach dem Leistungssatz des Alg in Höhe von 43, 86 Euro täglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2008, L 10 AL 360/07 - juris, Petzold in Hauck/Noftz, § 58 SGB 3 Rn. 5) .
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2009 - L 13 AL 2074/0826.2.2008
    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Berechnung des Gründungszuschusses nach dem Leistungssatz des Alg in Höhe von 43, 86 Euro täglich (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. April 2008, L 10 AL 360/07 - juris, Petzold in Hauck/Noftz, § 58 SGB 3 Rn. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2009 - L 19 AL 71/08

    Arbeitslosenversicherung

    Zum Ersten kann damit das tatsächlich ausgezahlte Arbeitslosengeld gemeint sein (so Bayr. LSG Urt. v. 30.04.2008 - L 10 AL 360/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 12 AL 34/10
    Während die vom SG in dem angefochtenen Beschluss aufgeführte Rechtsprechung (LSG Baden-Württemberg v. 16.7.2009 - L 13 AL 2074/08; LSG Bayern v. 30.4.2008 - L 10 AL 360/07; und wohl auch Petzold, (in: Hauck/Noftz, SGB III, § 58 Rn. 5) vor allem gestützt auf den Wortlaut des § 58 Abs. 1 SGB III davon ausgehen, dass nur das zuletzt tatsächlich bezogene Arbeitslosengeld (neben der Pauschale zur sozialen Absicherung) für die Höhe des Gründungszuschusses maßgeblich ist, gelangt die von der Klägerin zur Beschwerdebegründung angeführte Rechtsprechung (teilweise unter weiterem Bezug auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) v. 30.10.2007 - B 14 AS 30/07 R) zu dem Ergebnis, dass der Gründungszuschuss nach Gesetzessinn und -zweck nach der Höhe des zuvor bewilligten Arbeitslosengeld-Stammrechts, mithin ohne Berücksichtigung einer etwaigen Minderung wegen Nebeneinkünften, zu bemessen sei.
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