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   LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05   

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LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 (https://dejure.org/2009,22325)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 (https://dejure.org/2009,22325)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - L 10 AL 395/05 (https://dejure.org/2009,22325)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - Auslandswohnsitz - fehlende Grenzgängereigenschaft - Verfügbarkeit - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthaltsortes im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches; Reichweite der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach E 101 über den Anschluss an ein System der sozialen Sicherung; Anforderungen an das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei grenznahem Auslandsaufenthalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 1/93

    Arbeitsplatzwechsel - Europa - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Dadurch soll die Freizügigkeit von Arbeitnehmern in der Europäischen Union gewährleistet werden (vgl. BSG, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5 S. 36) und für den Arbeitslosen kein Druck dahingehend aufgebaut werden, nach Deutschland zu ziehen um Alg beziehen zu können.

    Im Rahmen dieser, der deutschen Arbeitsverwaltung zustehenden Kontrollmöglichkeiten, ist auch die Verfügbarkeit des Arbeitslosen nach § 119 SGB III notwendig (vgl. BayLSG, Urteil vom 28.08.2009 L 10 AL 201/08; BSG, Urteil vom 25.03.2003 B 7 AL 204/02 B - veröffentlicht in juris, BSG, Urteil vom 09.02.1994 SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5).

    Für die Verfügbarkeit ist es aber auch notwendig, dass sich der Kläger im Nahbereich einer deutschen Agentur für Arbeit aufhält (vgl. BayLSG, Urteil vom 28.08.2009 L 10 AL 201/08; BSG, Urteil vom 25.03.2003 B 7 AL 204/02 B - veröffentlicht in juris ; BSG, Urteil vom 09.02.1994, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5).

  • LSG Bayern, 28.08.2009 - L 10 AL 201/08

    Arbeitslosengeldanspruch - deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Im Rahmen dieser, der deutschen Arbeitsverwaltung zustehenden Kontrollmöglichkeiten, ist auch die Verfügbarkeit des Arbeitslosen nach § 119 SGB III notwendig (vgl. BayLSG, Urteil vom 28.08.2009 L 10 AL 201/08; BSG, Urteil vom 25.03.2003 B 7 AL 204/02 B - veröffentlicht in juris, BSG, Urteil vom 09.02.1994 SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5).

    Für die Verfügbarkeit ist es aber auch notwendig, dass sich der Kläger im Nahbereich einer deutschen Agentur für Arbeit aufhält (vgl. BayLSG, Urteil vom 28.08.2009 L 10 AL 201/08; BSG, Urteil vom 25.03.2003 B 7 AL 204/02 B - veröffentlicht in juris ; BSG, Urteil vom 09.02.1994, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5).

  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 204/02 B

    Verfügbarkeit unechter Grenzgänger für den Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Im Rahmen dieser, der deutschen Arbeitsverwaltung zustehenden Kontrollmöglichkeiten, ist auch die Verfügbarkeit des Arbeitslosen nach § 119 SGB III notwendig (vgl. BayLSG, Urteil vom 28.08.2009 L 10 AL 201/08; BSG, Urteil vom 25.03.2003 B 7 AL 204/02 B - veröffentlicht in juris, BSG, Urteil vom 09.02.1994 SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5).

    Für die Verfügbarkeit ist es aber auch notwendig, dass sich der Kläger im Nahbereich einer deutschen Agentur für Arbeit aufhält (vgl. BayLSG, Urteil vom 28.08.2009 L 10 AL 201/08; BSG, Urteil vom 25.03.2003 B 7 AL 204/02 B - veröffentlicht in juris ; BSG, Urteil vom 09.02.1994, SozR 3-6050 Art. 71 Nr. 5).

  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Personen mit grenznahem Auslandsaufenthalt haben somit bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf Alg nach deutschem Recht (vgl. BVerfG SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).

    34 Der Kläger wird durch das Nichtbestehen eines Anspruchs auch nicht in seinem Grundrecht aus Art. 3 Grundgesetz (GG) verletzt, ein Anspruch des Klägers ergibt sich auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 30.12.1999, SozR 3-1200 § 30 Nr. 20) nicht.

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Es kommt darauf an, dass der Arbeitslose sowohl in zeitlicher Hinsicht, als auch in Bezug auf seinen Aufenthalt jederzeit in der Lage ist, einen potentiellen neuen Arbeitgeber aufzusuchen, einen Vorstellungs- oder Beratungstermin wahrzunehmen, an einer Maßnahme zur Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen oder einem sonstigen Vorschlag der Agentur für Arbeit Folge zu leisten (vgl. BT-Drucks. 13/4941 S. 176).
  • EuGH, 01.02.1996 - C-308/94

    Office national de l'emploi / Naruschawicus

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    "Zur Verfügung stellen" bei der Arbeitsverwaltung des zuständigen Staates i.S.d. Vorschrift setzt nach dem Urteil des EuGH vom 01.02.1996 (SozR 3-6050 Art. 13 Nr. 10) voraus, dass der Arbeitslose sich bei der Beklagten als Arbeitssuchender meldet und sich der Kontrolle der Beklagten unterwirft.
  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Allein die polizeiliche Meldung in B-Stadt ohne objektive, tatsächliche Anhaltspunkte eines dortigen andauernden Verweilens ist ohne Belang (vgl. BSGE 53, 49, 52).
  • EuGH, 12.06.1986 - 1/85

    Miethe / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 12.06.1986 - 1/85 - (Miethe) bestünde keine Möglichkeit, deutsches Alg zu gewähren, da keine beruflichen und persönlichen Bindungen zum Raum A. vorlägen.
  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

    Auszug aus LSG Bayern, 15.12.2009 - L 10 AL 395/05
    Nach dem Urteil des EuGH 10.02.2000 (SozR 3-6055 Art. 11 Nr. 1) erklärt der zuständige Träger des Mitgliedsstaats, in dem der Arbeitgeber seine Betriebsstätte hat, in dieser Bescheinigung, dass sein eigenes System der sozialen Sicherung auf entsandte Arbeitnehmer während der Entsendung anwendbar bleibt.
  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 175/12

    Arbeitslosengeld, Auslandswohnsitz, Ereichbarkeit, zeit und ortsnaher Bereich

    Um die berufliche Eingliederung des Klägers in den deutschen Arbeitsmarkt zu gewährleisten, ist nicht nur vorauszusetzen, dass er ohne (wesentliche) Zeitverzögerung auf Arbeitsplatzangebote unverzüglich reagieren und Vorstellungsgespräche wahrnehmen kann, sondern es ist von ihm auch zu fordern, dass er an Maßnahmen des Trägers der Arbeitslosenversicherung teilnimmt, um seine Integrationschancen in den (deutschen) Arbeitsmarkt zu erhöhen (vgl BT-Drs 13/4941 Seite 176; Urteil den Senats vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - Juris; Beschluss des Senates vom 22.12.2011 - L 10 AL 340/11 B ER).

    In Anlehnung an die Vorschrift des § 140 Abs. 4 SGB III idF des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 - BGBl I 2854 (§ 121 Abs. 4 SGB III aF) kann der Nahbereich mit einer Entfernung von 75 Minuten für die einfache Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zur nächstgelegenen Agentur für Arbeit bestimmt werden (vgl Urteil des Senats vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - mwN; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013 - L 9 AL 77/12; BayLSG, Urteil vom 16.01.2013 - L 11 AS 583/10 - alle zitiert nach Juris; Brand in Brand, SGB 111, 6. Aufl, § 138 Rn 84; Geiger, info also 2013, 147).

    Der Gesetzgeber kann den Wohn- und Aufenthaltsort als Kriterium wählen, nach dem sich neben anderen Voraussetzungen die Gewährung von Leistungen bestimmt (so bereits auch Urteil des Senats vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - juris).

    Vielmehr ergibt sich bei beiden die Möglichkeit der Gewährung unter den allgemeinen Leistungsvoraussetzungen des SGB III (Urteil des Senats vom 15.12.2009 - aaO).

  • LSG Bayern, 16.01.2013 - L 11 AS 583/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    In Anlehnung an die Vorschrift des § 140 Abs. 4 SGB III idF des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 - BGBl I 2854 (§ 121 Abs. 4 SGB III aF) kann der Nahbereich mit einer Entfernung von 75 Minuten für die einfache Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zum Beklagten bestimmt werden (vgl BayLSG, Urteil vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - juris - mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 77/12
    Konkretisiert man den Begriff des zumutbaren Aufwands dahingehend, dass an die in § 121 Abs. 4 SGB III a.F. bzw. § 140 Abs. 4 SGB III n.F. normierten zumutbaren Pendelzeiten zwischen Auslandswohnsitz und zuständiger Agentur für Arbeit angeknüpft wird (so BayLSG, Urteil v. 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - Juris-Rdnr. 32; ebenso Geiger, info also 2013, 147, 148), ist maßgeblich, ob der oder die Arbeitslose die einfache Strecke zwischen Wohnung und zuständiger, d.h. grenznächster (s. hierzu BSG, Urteil vom 09.02.1994 - 11 RAr 1/93 - Juris) Agentur für Arbeit mit den ihm oder ihr zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln in maximal 75 Minuten bewältigen kann (s. BayLSG, Urteil vom 16.01.2013 - L 11 AS 583/10 - Juris-Rdnr. 24; Geiger, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 11 AS 393/14

    58er Regelung, Arbeitslosengeld II, Auslandsaufenthalt

    Die maximale Entfernung beträgt dabei 75 Minuten für die Reisezeit mit den dem Leistungsberechtigten zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln auf der einfachen Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zum Beklagten (vgl Urteil des Senats vom 16.01.2013 - L 11 AS 583/10; BayLSG, Urteil vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - juris - mwN).
  • LSG Bayern, 13.10.2015 - L 11 AS 382/15

    Leistungsausschluss bei ungenehmigter Ortsabwesenheit.

    Die maximale Entfernung beträgt dabei 75 Minuten für die Reisezeit mit den dem Leistungsberechtigten zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln auf der einfachen Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zum Beklagten (vgl Urteil des Senats vom 16.01.2013 - L 11 AS 583/10; BayLSG, Urteil vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - juris - mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.09.2015 - L 12 AS 2546/15
    Die maximale Entfernung beträgt dabei 75 Minuten für die Reisezeit mit den dem Leistungsberechtigten zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln auf der einfachen Strecke vom vorübergehenden Aufenthaltsort bis zum Antragsgegner (vgl; Bayerisches LSG, Urteile vom 26.02.2015 - L 11 AS 393/14 -, juris, Rn. 17, und vom 15.12.2009 - L 10 AL 395/05 - juris, mwN; Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 7, Rn. 268).
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