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   LSG Hessen, 27.06.2003 - L 10 AL 472/00   

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https://dejure.org/2003,22824
LSG Hessen, 27.06.2003 - L 10 AL 472/00 (https://dejure.org/2003,22824)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.06.2003 - L 10 AL 472/00 (https://dejure.org/2003,22824)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - L 10 AL 472/00 (https://dejure.org/2003,22824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 137 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 3, § 330 Abs 1 SGB 3
    Rücknahme der Arbeitslosengeldbewilligung im Zugunstenverfahren für die Vergangenheit - Änderung der ständigen Rechtsprechung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne - Zweckmäßigkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Rücknahme der Arbeitslosengeldbewilligung im Zugunstenverfahren für die Vergangenheit - Änderung der ständigen Rechtsprechung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - Verhältnis der monatlichen Arbeitslöhne - Zweckmäßigkeitsprüfung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 27.06.2003 - L 10 AL 472/00
    Hingewiesen auf die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Steuerklassenwechsel unter Ehegatten trägt die Beklagte nunmehr vor, dass nach dem Urteil des BSG vom 4. September 2001 (B 7 AL 84/00 R) zwar ein zweckmäßiger Lohnsteuerklassenwechsel im Sinne des § 137 Abs. 4 Nr. 1 SGB III auch dann vorliege, wenn die neu gewählte Lohnsteuerklassenkombination nicht zum geringsten, aber zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führe.
  • SG Karlsruhe, 11.06.2018 - S 5 AL 352/18

    Überprüfungsverfahren - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Abschluss

    Die Regelung findet hingegen keine Anwendung, wenn es bei Erlass des rechtswidrigen Bescheids noch keine ständige Rechtsprechung gab, auf die die Agentur für Arbeit ihre Auslegung der Norm stützen konnte (so wohl auch BSG, Urteil vom 9.12.2003, B 7 AL 22/03 R, Rdnr. 32 - nach Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 27.6.2003, L 10 AL 472/00, Rdnr. 18 - nach Juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2013, L 10 AS 1654/13 B PKH, Rdnr. 4 - nach Juris; Düe in: Brand , SGB 111, 7. Aufl., § 330 Rdnr. 6).
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