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   LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,26906
LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14 B ER (https://dejure.org/2014,26906)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14 B ER (https://dejure.org/2014,26906)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - L 10 AS 1695/14 B ER (https://dejure.org/2014,26906)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14
    § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG ist jedoch auch im Fall einer behördlichen Vollzugsanordnung heranzuziehen, denn aus der ausdrücklichen Erwähnung einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung in § 86b Abs. 2 Satz 3 SGG ergibt sich, dass der Gesetzgeber auch bei Sofortvollzugsanordnungen einstweiligen Rechtsschutz durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einräumen wollte (unstreitig, statt vieler Meßling, aaO, Stand der Einzelkommentierung Dezember 2012, RdNr 11 zu § 86b).Das am 30. Januar 2014 (Schriftsatz vom 29. Januar 2014) an das SG Potsdam herangetragene einstweilige Rechtsschutzbegehren des Antragstellers in der durch den Senat vorgenommenen Auslegung (§ 123 SGG), die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 14. Januar 2014 wiederherzustellen (anzuordnen), war auch noch nach Erlass des den Widerspruch des Antragstellers zurückweisenden Widerspruchsbescheides vom 15. April 2014 und auch noch nach der am 25. April 2014 vor dem SG Potsdam gegen den Bescheid vom 09. Januar 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. April 2014 erhobenen Klage (S 27 AS 1003/14) der sachgerechte Rechtsbehelf.Denn die Wirkung der gerichtlich angeordneten Wiederherstellung (Anordnung) der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs tritt rückwirkend ab Erlass des mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakts ein und endet - vorbehaltlich einer abweichenden gesetzlichen Regelung, die im vorliegenden Fall nicht existiert (vgl aber für die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit: § 80b Abs. 1 Satz 1 2. Alt VwGO), - erst mit der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts, anders gewendet mit dessen Bestandskraft, und umfasst in diesem Sinne die aufschiebende Wirkung der Klage (Bundesverwaltungsgericht vom 27. Oktober 1987 - 1 C 19/85, juris RdNr 43ff = BVerwGE 78, 192, 209f vor Inkrafttreten der Neuregelung in § 80b VwGO; zustimmend Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl 2010, RdNr 16 zu § 80 und Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: September 2011, RdNr 119 zu § 80).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2008 - L 23 B 170/08

    Behördliche Vollziehungsanordnung; Nachschieben von Gründen; Umdeutung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14
    Ob die Rechtsauffassung zutreffend ist, auf diese zusätzlichen Ausführungen könne (ergänzend) nicht abgehoben werden, weil eine formell mangelhafte Begründung der Sofortvollzugsanordnung im Eilverfahren nicht nachgeholt werden könne, da eine solche Heilungsmöglichkeit gesetzlich nicht vorgesehen sei und sie überdies die Warnfunktion des Begründungserfordernisses nach § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG vollständig entwerte (Meßling, aaO, RdNr 63; Keller, aaO, RdNr 21c, Binder in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, RdNr 21 zu § 86a; Schoch, aaO, RdNr 249, jeweils mwN; aA etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. September 2008 - L 23 B 170/08 SO ER, juris RdNr 15; Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl 2008, RdNr 750), kann der Senat hier offen lassen.
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14
    Der Senat war nicht gehindert, entsprechende Nebenentscheidungen auch für das erstinstanzliche Verfahren vor dem SG zu treffen (vgl BSG, Urteil vom 05. Oktober 2006 - B 10 LW 5/05 R, juris RdNr 20 und 23, jeweils mwN).
  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14
    Weder der Antragsteller noch der Antragsgegner sind in kostenrechtlicher Hinsicht nach Maßgabe des § 183 SGG privilegiert(vgl Bundessozialgericht , Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 2/09 R, juris RdNr 30).
  • BSG, 29.08.2011 - B 6 KA 18/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14
    Seine Bemessung auf ein Viertel des in der Hauptsache streitigen Betrages entspricht der sonstigen gerichtlichen Handhabung bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl BSG, Beschluss vom 29. August 2011 - B 6 KA 18/11 R, juris RdNr 21).
  • OVG Saarland, 25.06.2012 - 1 B 128/12

    Pferdehaltungsverbot; Erlass des Widerspruchsbescheides während eines Verfahrens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14
    Der Widerspruch bleibt daher weiterhin "Träger" des möglichen Suspensiveffekts (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 1 B 128/12, juris RdNr 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Erweisen sich die von der Behörde in der Begründung angeführten Gründe als nicht tragfähig, um das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen zu können, liegt kein formeller Begründungsmangel i.S.d. § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG vor, sondern ein Verstoß gegen die materiellen Voraussetzungen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG (Senatsbeschluss, a.a.O.; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2014 - L 10 AS 1695/14 B ER - juris Rdnrn. 4 ff.).
  • SG Kassel, 21.02.2017 - S 12 SO 8/17

    Sozialhilfe, EU-Bürger, EU-Ausländer, Bulgarien

    Erschöpft sich die Begründung in einer Wiedergabe der Interessen der Behörde und lässt diese jeglichen Bezug zu den konkreten Interessen des Betroffenen vermissen, so führt allein dies zur formellen Rechtswidrigkeit der Vollziehungsanordnung, wobei ein pauschales Argumentationsmuster, das sich beliebig auf viele Fallgestaltungen anwenden lässt, nicht den Mindestanforderungen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG hinsichtlich der Begründungspflicht der Vollziehungsanordnung genügt (vgl. hierzu ausführlich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2914, L 10 AS 1695/14 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2014 - L 10 AS 2254/14

    Aufforderung - Rentenantrag - vorzeitige Altersrente - Abschläge -

    Auch nach Erlass des Widerspruchsbescheides vom 07. November 2014 bleibt der Widerspruch Träger des möglichen Suspensiveffekts, denn die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann bis zur Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes angeordnet werden (ständige Beschlusspraxis des Senats, vgl nur Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - L 10 AS 1695/14 B ER, juris RdNr 2 mwN; im Ergebnis ebenso Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2013 - L 20 AS 578/13 B ER, juris RdNr 1) und diese ist bisher nicht eingetreten, weil hier die Klagefrist des § 87 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGG noch nicht verstrichen ist.
  • SG Kassel, 18.04.2018 - S 12 SO 53/17
    Erschöpft sich die Begründung in einer Wiedergabe der Interessen der Behörde und lässt diese jeglichen Bezug zu den konkreten Interessen des Betroffenen vermissen, so führt allein dies zur formellen Rechtswidrigkeit der Vollziehungsanordnung, wobei ein pauschales Argumentationsmuster, das sich beliebig auf viele Fallgestaltungen anwenden lässt, nicht den Mindestanforderungen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG hinsichtlich der Begründungspflicht der Vollziehungsanordnung genügt (vgl. hierzu ausführlich Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2914, L 10 AS 1695/14 B ER).
  • VG Magdeburg, 27.03.2018 - 6 A 292/16

    Bindungswirkung des Integrationsamts an vollziehbare Entscheidungen der

    Ohnehin würde eine aufschiebende Wirkung nach § 86a und § 86b SGG erst mit der Unanfechtbarkeit der Bescheide enden, da die sozialgerichtlichen Vorschriften insoweit auch an die Rechtsprechung anknüpfen, die der Klarstellung der Rechtslage durch § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO vorausging (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2014 - L 10 AS 1695/14 B ER -, juris, Rn. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.01.2005 - L 2 B 9/03 KR ER -, juris, Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Erweisen sich die von der Behörde in der Begründung angeführten Gründe als nicht tragfähig, um das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen zu können, liegt kein formeller Begründungsmangel i.S. des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG vor, sondern ein Verstoß gegen die materiellen Voraussetzungen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2014 - L 10 AS 1695/14 B ER - juris Rdnrn. 4 ff.).
  • SG Kassel, 18.11.2021 - S 2 AS 97/21
    Erweisen sich die von der Behörde in der Begründung angeführten Gründe als nicht tragfähig, um das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen zu können, liegt kein formeller Begründungsmangel i.S.d. § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG vor, sondern ein Verstoß gegen die materiellen Voraussetzungen des § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. November 2016 Az.: L 7 SO 3546/16 ER-B - juris Rn. 11; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2014, Az.: L 10 AS 1695/14 B ER - juris Rn. 4 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 2 R 467/15
    Mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2014 trat die - anwaltlich vertretene - Antragstellerin der Auffassung einer Erledigung des Eilverfahrens durch den Erlass des Widerspruchsbescheides gestützt auf einen Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2014 (L 10 AS 1695/14 B ER) entgegen.
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