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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,7841
LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10 B ER (https://dejure.org/2010,7841)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.03.2010 - L 10 AS 216/10 B ER (https://dejure.org/2010,7841)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER (https://dejure.org/2010,7841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 2 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 2 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 54 Abs 1 S 2 SGG, § 54 Abs 4 SGG, § 55 Abs 1 Nr 1 SGG
    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - vorherige Zusicherung zum Umzug - fehlendes konkretes Wohnungsangebot - keine isolierte Feststellung der Erforderlichkeit des Auszugs - Verwaltungsübung - Unzulässigkeit der Elementenfeststellungsklage - Subsidiarität

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 2 S 1 SGB 2, § 22 Abs 2 S 2 SGB 2, § 54 Abs 1 S 2 SGG, § 54 Abs 4 SGG, § 55 Abs 1 Nr 1 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG
    (Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - vorherige Zusicherung zum Umzug - fehlendes konkretes Wohnungsangebot - keine isolierte Feststellung der Erforderlichkeit des Auszugs - Verwaltungsübung - Unzulässigkeit der Elementenfeststellungsklage - Subsidiarität)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Mutter auf Zusicherung der Erforderlichkeit des Einzuges in eine nicht benannte größere Wohnung wegen Geburt eines Kindes; Auslegung des § 22 Abs. 2 S. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; isolierte Feststellung der Erforderlichkeit eines Auszugs im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Ein Feststellungsinteresse ist regelmäßig zu verneinen, wenn bereits im Rahmen der genannten anderen Klagearten, hier der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, mit der ein Zusicherungsanspruch iS von § 22 Abs. 2 SGB II gerichtlich durchgesetzt werden kann, über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die der begehrten Feststellung zugrunde liegen(st Rspr.; vgl. nur BSG SozR 4 -2700 § 136 Nr. 3 RdNr 21 mwN)Obwohl der Subsidiaritätsgrundsatz allerdings nicht bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R, juris RdNr 17 mwN), gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 Seite 13 mwN).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Ein Feststellungsinteresse ist regelmäßig zu verneinen, wenn bereits im Rahmen der genannten anderen Klagearten, hier der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, mit der ein Zusicherungsanspruch iS von § 22 Abs. 2 SGB II gerichtlich durchgesetzt werden kann, über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die der begehrten Feststellung zugrunde liegen(st Rspr.; vgl. nur BSG SozR 4 -2700 § 136 Nr. 3 RdNr 21 mwN)Obwohl der Subsidiaritätsgrundsatz allerdings nicht bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R, juris RdNr 17 mwN), gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 Seite 13 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 13 AS 3036/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Wohnungswechsel - vorherige Zusicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II betrifft die Abgabe der Zusicherung zu den laufenden künftigen Aufwendungen ausdrücklich "die" neue Unterkunft und hängt inhaltlich davon ab, dass der Umzug in diese Unterkunft notwendig ist und die Aufwendungen für "die" neue Unterkunft angemessen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07, juris RdNr 25; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. April 2009 - L 28 B 2179/08 AS ER, aaO, S 2 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2009 - L 5 B 2097/08 AS ER, juris RdNr 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2009 - L 5 B 2097/08

    Keine isolierte Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Nach § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II betrifft die Abgabe der Zusicherung zu den laufenden künftigen Aufwendungen ausdrücklich "die" neue Unterkunft und hängt inhaltlich davon ab, dass der Umzug in diese Unterkunft notwendig ist und die Aufwendungen für "die" neue Unterkunft angemessen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07, juris RdNr 25; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. April 2009 - L 28 B 2179/08 AS ER, aaO, S 2 und LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2009 - L 5 B 2097/08 AS ER, juris RdNr 18).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Ein Feststellungsinteresse ist regelmäßig zu verneinen, wenn bereits im Rahmen der genannten anderen Klagearten, hier der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, mit der ein Zusicherungsanspruch iS von § 22 Abs. 2 SGB II gerichtlich durchgesetzt werden kann, über die Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden ist, die der begehrten Feststellung zugrunde liegen(st Rspr.; vgl. nur BSG SozR 4 -2700 § 136 Nr. 3 RdNr 21 mwN)Obwohl der Subsidiaritätsgrundsatz allerdings nicht bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt, weil angenommen werden kann, dass diese die Leistungsberechtigten angesichts ihrer in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil mit Vollstreckungsdruck befriedigen werden (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R, juris RdNr 17 mwN), gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (BSG SozR 3-3300 § 38 Nr. 2 Seite 13 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 5 B 1147/06

    Erforderlichkeit eines Umzuges Feststellung im Rahmen einer ausnahmsweise

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Soweit diese Voraussetzung in Fällen, in denen die Antragsgegnerin bereits die Umzugs- bzw Auszugsnotwendigkeit bestreitet, mit Rücksicht auf die Rechtsschutzgarantie bzw auf Praktikabilitätserwägungen für entbehrlich erachtet worden ist (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, juris RdNr 6), kann der Senat dieser Auffassung nicht beitreten.
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Das Verpflichtungsbegehren wäre nämlich mangels Klagebefugnis (§ 54 Abs. 1 Satz 2 SGG) unzulässig, weil schon die Möglichkeit eines solchen Anspruchs auf Elemententeilvorabentscheidung nicht besteht (vgl. Bundessozialgericht SozR 3-2600 § 149 Nr. 6; vgl auch Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. April 2009 - L 28 B 2179/08 AS ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de, S. 2).
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 10 AS 216/10
    Eine solche Klage wird nur für statthaft erachtet, falls der Streit zwischen den Beteiligten durch die gerichtliche Feststellung über ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses vollständig ausgeräumt werden kann (BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 58 mwN).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Die Zusicherung kann auch nicht im Wege einer analogen Anwendung des § 22 Abs. 2 SGB II erteilt werden."; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.11.2005 - L 19 B 88/05 AS ER, juris, Rn. 4; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.03.2010 - L 10 AS 216/10 B ER, juris, Rn. 7 - "Ein Anspruch auf Erlass eines Bescheides, mit dem die Erforderlichkeit eines Auszugs bindend festgestellt wird, stünde im Widerspruch zum Wortlaut und zum Sinn und Zweck der Vorschrift des § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II."; Piepenstock, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 22, Rn. 182, 190 - "Auch ein Anspruch auf eine isolierte Zusicherung der Angemessenheit der Unterkunftskosten der bereits bewohnten Unterkunft ergibt sich aus § 22 Abs. 4 (analog) SGB II nicht.").
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - L 19 AS 629/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zusicherung des kommunalen Trägers nach § 22

    Bereits dem Wortlaut der Vorschrift ("die" neue Unterkunft) ist zu entnehmen, dass sich die genannte Zusicherung nur auf eine neue - konkrete - Unterkunft beziehen kann und nur der Fall eines bevorstehenden Abschlusses über eine solche Unterkunft erfasst wird (vgl. dazu Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2010 - L 7 AS 6055/09 - und 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07 - m. w. N.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und 04. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH -, jeweils zitiert nach juris).

    Selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ist ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine konkret in Aussicht genommene neue Unterkunft angemessen sind, nicht auszuschließen (vgl. Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und vom 04. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH-; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07 - ; jeweils zitiert nach juris).

  • SG Kassel, 23.06.2010 - S 6 AS 144/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Für den Hilfsbedürftigen soll das Entstehen einer Notlage infolge einer nur teilweisen Übernahme der Unterkunftskosten vermieden werden (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.03.2010, L 10 AS 216/10 B ER, juris, Rn. 9).

    Es ist daher anerkannt, dass die Erteilung einer Zusicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden kann (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.03.2010, L 10 AS 216/10 B ER, juris, Rn. 14; SG Dresen, Beschluss v. 06.06.2006, S 23 AS 838/06 ER, juris, Rn. 54).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 10 AS 1386/21

    Zusicherung - Unterkunftskosten - Vorwegnahme der Hauptsache

    Die Antragsteller beziehen sich auch auf ein konkretes Wohnungsangebot (vgl zu diesem Erfordernis etwa Krauß, aaO, RdNr 296; vgl zur Vorgängervorschrift des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung: Beschluss des Senats vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER, juris RdNr 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2010 - L 12 AS 25/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ist eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage möglich, ist eine Elementenfeststellungsklage grundsätzlich unzulässig (vgl. Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG 9. Auflage 2008, § 55 Rdnr. 9 und 9 a; LSG Sachsen vom 31.03.2010 - L 9 AS 99/10 B KO - Rdnr. 62; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2010 - L 10 AS 216/10 B ER - Rdnr. 13 und Rdnr. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2010 - L 18 AS 1841/10

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Zusicherung zu den Unterkunftskosten;

    Aber auch soweit vereinzelt in der Rechtsprechung eine sog. Elementenfeststellungsklage ausnahmsweise für möglich gehalten wird, wäre eine solche hier nicht zulässig (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - juris - mwN).
  • SG Heilbronn, 15.10.2018 - S 15 AS 238/18

    Mietobergrenzen im Landkreis Ludwigsburg rechtmäßig - "schlüssiges Konzept" zur

    Vorrangig ist der Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft für die neue Unterkunft zu verfolgen (Bundessozialgericht, a. a. O. Rn. 15 und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.03.2010 - L 10 AS 216/10 B ER - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.11.2012 - L 5 R 165/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Beschwerde

    Die einstweilige Anordnung kann aber nicht über das hinausgehen, was mit der Klage zu erreichen wäre (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - L 14 AS 1363/12

    Zusicherung - Umzug

    Der gegenteiligen Auffassung des 5. Senats in dem von den Antragstellerinnen herangezogenen Beschluss vom 15. Dezember 2006 (L 5 B 1147/06 AS ER), von dem dieser Senat im Übrigen in einem späteren Beschluss (vom 25. Juni 2008 - L 5 B 1156/08 AS ER -) wieder abgerückt ist und der zudem nicht in Einklang mit der (allerdings späteren) Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen dürfte (vgl. Urteil vom 6. April 2011 - B 4 AS 5/10 R -), kann sich der beschließende Senat nicht anschließen (ebenso bereits 10. Senat dieses Gericht, Beschluss vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER -, der zu Recht darauf hinweist, dass das Risiko, dass während eines auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II gerichteten Eilverfahrens die in Aussicht genommene Unterkunft anderweitig vergeben wird, unausweichliche Folge der Konstruktion des Zusicherungsanspruchs und daher von den Hilfebedürftigen hinzunehmen ist).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2012 - L 7 AS 216/12
    Auch wenn der Kläger zur Untermauerung seines Begehrens wiederholt darauf abstellt, dass sich die vom Wohnungsamt vermittelten Wohnungen immer im Rahmen der Angemessenheit für Sozialleistungsempfänger hielten, ist dem mit dem SG entgegenzuhalten, dass damit selbst im Fall einer rechtskräftigen Feststellung der Auszugsnotwendigkeit ein weiterer Streit der Beteiligten darüber, ob die Aufwendungen für eine neue konkret in Aussicht genommene Unterkunft angemessen sind - etwa bezogen auf die Heizkosten oder die Größe -, nicht generell ausgeschlossen werden kann (vgl. auch BSG vom 6. April 2011, a. a. O.; Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 10. Mai 2011 - L 19 AS 629/11 B ER, vom 24. März 2010 - L 10 AS 216/10 B ER - und vom 4. Oktober 2010 - L 18 AS 1841/10 B PKH-; Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 16. Juni 2009 - L 13 AS 3036/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - L 18 AS 1208/10
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2010 - L 18 AS 1345/10
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