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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2016 - L 10 AS 2391/13   

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https://dejure.org/2016,74768
LSG Berlin-Brandenburg, 02.11.2016 - L 10 AS 2391/13 (https://dejure.org/2016,74768)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.11.2016 - L 10 AS 2391/13 (https://dejure.org/2016,74768)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. November 2016 - L 10 AS 2391/13 (https://dejure.org/2016,74768)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 15.05.2017 - B 14 AS 5/17 BH

    Pauschale Ablehnung aller Richter am BSG ; Missbräuchlichkeit eines

    LSG Berlin-Brandenburg 02.11.2016 - L 10 AS 2391/13.

    Das Gesuch des Antragstellers, alle mit dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. November 2016 - L 10 AS 2391/13 - befassten Richter am Bundessozialgericht wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2018 - L 10 AS 817/18

    Zulässigkeit der Berufung bei Feststellung der Rechtswidrigkeit einer

    6 Denn eine (Fortsetzungsfeststellungs-)Klage (§ 131 Abs. 1 Satz 3 SGG), die - wie hier - auf die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Meldeaufforderung abzielt, betrifft keine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt, so dass weder § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG (so aber das SG unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. August 2017 - L 18 AS 826/17, juris Orientierungssatz und RdNr 15) noch die (Rück-)Ausnahme nach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG Anwendung finden, sondern eine - nicht im Vollstreckungswege durchsetzbare und daher nur als Obliegenheit einzuordnende - Verpflichtung zum Erscheinen (so bereits Senatsurteil vom 02. November 2016 - L 10 AS 2391/13, unveröffentlicht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - L 37 SF 162/13

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die Annahme einer überlangen

    Hiergegen erhob dieser Berufung, die inzwischen beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen L 10 AS 2391/13 anhängig ist.
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