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   LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,122438
LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10 B ER (https://dejure.org/2010,122438)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2010 - L 10 AS 291/10 B ER (https://dejure.org/2010,122438)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2010 - L 10 AS 291/10 B ER (https://dejure.org/2010,122438)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - L 28 AS 848/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10
    Denn auch wenn man insofern die für die Antragsteller günstigere Rechtsprechung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteile vom 07. Mai 2009 - L 28 AS 848/08 - und vom 10. September 2009 - L 28 AS 2189/08, jeweils juris) heranzieht, von der weiter zugunsten der Antragsteller abzuweichen der hier erkennende Senat für die Belange einstweiligen Rechtsschutzes keinen Anlass sieht, ergibt sich - unter Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten - ein Betrag, der deutlich unter 667, 96 EUR liegt (90qm x (4,64 EUR/qm Nettokaltmiete auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels 2009 + 1,79 EUR/qm "kalte Betriebskosten" auf der Grundlage des Betriebskostenspiegels für Deutschland 2007) zzgl 66, 56 EUR tatsächliche Heizkosten = 645, 26 EUR).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 28 AS 2189/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10
    Denn auch wenn man insofern die für die Antragsteller günstigere Rechtsprechung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteile vom 07. Mai 2009 - L 28 AS 848/08 - und vom 10. September 2009 - L 28 AS 2189/08, jeweils juris) heranzieht, von der weiter zugunsten der Antragsteller abzuweichen der hier erkennende Senat für die Belange einstweiligen Rechtsschutzes keinen Anlass sieht, ergibt sich - unter Berücksichtigung der tatsächlichen Heizkosten - ein Betrag, der deutlich unter 667, 96 EUR liegt (90qm x (4,64 EUR/qm Nettokaltmiete auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels 2009 + 1,79 EUR/qm "kalte Betriebskosten" auf der Grundlage des Betriebskostenspiegels für Deutschland 2007) zzgl 66, 56 EUR tatsächliche Heizkosten = 645, 26 EUR).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 20 AS 361/09

    Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II; Selbsthilfemöglichkeit bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10
    Wohnungslosigkeit droht nur dann, wenn die bisher bewohnte Unterkunft gefährdet ist und eine andere Wohnung auf dem Markt nicht angemietet werden kann mit der Folge, dass eine Unterbringung in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft zu gewärtigen ist (vgl die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2009 - L 34 AS 792/09 B ER, vom 08. Juni 2009 - L 20 AS 361/09 B ER und vom 03. Dezember 2009 - L 29 AS 1752/09 B ER; anders Beschluss vom 11. November 2009 L 28 AS 1676/09 B ER, wonach der drohende Verlust der innegehabten Wohnung ausreicht; sämtlich veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - L 34 AS 792/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch auf Mietschuldenübernahme -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10
    Wohnungslosigkeit droht nur dann, wenn die bisher bewohnte Unterkunft gefährdet ist und eine andere Wohnung auf dem Markt nicht angemietet werden kann mit der Folge, dass eine Unterbringung in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft zu gewärtigen ist (vgl die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2009 - L 34 AS 792/09 B ER, vom 08. Juni 2009 - L 20 AS 361/09 B ER und vom 03. Dezember 2009 - L 29 AS 1752/09 B ER; anders Beschluss vom 11. November 2009 L 28 AS 1676/09 B ER, wonach der drohende Verlust der innegehabten Wohnung ausreicht; sämtlich veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 28 AS 1676/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10
    Wohnungslosigkeit droht nur dann, wenn die bisher bewohnte Unterkunft gefährdet ist und eine andere Wohnung auf dem Markt nicht angemietet werden kann mit der Folge, dass eine Unterbringung in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft zu gewärtigen ist (vgl die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2009 - L 34 AS 792/09 B ER, vom 08. Juni 2009 - L 20 AS 361/09 B ER und vom 03. Dezember 2009 - L 29 AS 1752/09 B ER; anders Beschluss vom 11. November 2009 L 28 AS 1676/09 B ER, wonach der drohende Verlust der innegehabten Wohnung ausreicht; sämtlich veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 29 AS 1752/09

    Kosten der Unterkunft und Heizung; Mietschuldenübernahme; unangemessene Wohnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 10 AS 291/10
    Wohnungslosigkeit droht nur dann, wenn die bisher bewohnte Unterkunft gefährdet ist und eine andere Wohnung auf dem Markt nicht angemietet werden kann mit der Folge, dass eine Unterbringung in einer Not- oder Obdachlosenunterkunft zu gewärtigen ist (vgl die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Mai 2009 - L 34 AS 792/09 B ER, vom 08. Juni 2009 - L 20 AS 361/09 B ER und vom 03. Dezember 2009 - L 29 AS 1752/09 B ER; anders Beschluss vom 11. November 2009 L 28 AS 1676/09 B ER, wonach der drohende Verlust der innegehabten Wohnung ausreicht; sämtlich veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Berlin, 31.05.2016 - S 205 AS 6486/16

    Arbeitslosengeld II - abweichende Leistungserbringung - Darlehen - Stromschulden

    Drohende Wohnungslosigkeit, die in der Regel einen Anspruch auf Übernahme von Schulden auslösen kann, bedeutet den drohenden Verlust der bewohnten, kostenangemessenen Wohnung bei fehlender Möglichkeit ebenfalls angemessenen Ersatzwohnraum zu erhalten (BSG, Urt. v. 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.01.2010 - L 29 AS 2052/09 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 01.03.2010 - L 10 AS 291/10 B ER).
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