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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 10 AS 97/09   

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LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2012 - L 10 AS 97/09 (https://dejure.org/2012,61616)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.03.2012 - L 10 AS 97/09 (https://dejure.org/2012,61616)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. März 2012 - L 10 AS 97/09 (https://dejure.org/2012,61616)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Demgemäß ist bei einem Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II regelmäßig auch das Einkommen bzw. Vermögen einer Person, mit dem der Antragsteller in Bedarfsgemeinschaft lebt, leistungserheblich (Senatsurteil a.a.O.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - ; vgl. auch bereits BSG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 7 RAr 70/87 - zum Recht der Arbeitslosenhilfe).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 AS 2969/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsentziehung wegen Verletzung von

    Für die Beurteilung der angefochtenen Bescheide kommt es im Rahmen der vorliegenden, allein zulässigen isolierten Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45; LSG Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2015 - L 16 AS 118/15 - juris Rdnr. 28).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die nach § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X erforderliche Darlegung von Ermessensgesichtspunkten in einem Ermessensverwaltungsakt kein Selbstzweck ist, sondern voraussetzt, dass ernsthafte Ermessenserwägungen auch anzustellen waren, was in Fällen der vorliegenden Art gerade nicht der Fall ist (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 66).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2018 - L 7 AS 4682/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsberechtigter - Mitwirkungspflicht -

    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung der Versagung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, somit der Erlass des Widerspruchsbescheides am 3. Dezember 2014 (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Senatsurteil vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23; Senatsurteil vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 2952/16 - n.v.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2018 - L 7 AS 1264/16
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die nach § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X erforderliche Darlegung von Ermessensgesichtspunkten in einem Ermessensverwaltungsakt kein Selbstzweck ist, sondern voraussetzt, dass ernsthafte Ermessenserwägungen auch anzustellen waren (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 2018 - L 7 AS 2969/17 - juris Rdnr. 42; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 66).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 2952/16
    Für die Beurteilung der angefochtenen Bescheide kommt es im Rahmen der vorliegenden, allein zulässigen isolierten Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 3/13 R - juris Rdnr. 19; Urteil des Senats vom 22. September 2016 - L 7 AS 3613/15 - juris Rdnr. 23 m.w.N.; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 45).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die nach § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X erforderliche Darlegung von Ermessensgesichtspunkten in einem Ermessensverwaltungsakt kein Selbstzweck ist, sondern voraussetzt, dass ernsthafte Ermessenserwägungen auch anzustellen waren, was in Fällen der vorliegenden Art gerade nicht der Fall ist (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 7. März 2012 - L 10 AS 97/09 - juris Rdnr. 66).

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