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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - L 10 B 1024/05 AS ER, L 10 B 1023/05 ER-PKH   

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https://dejure.org/2005,19143
LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - L 10 B 1024/05 AS ER, L 10 B 1023/05 ER-PKH (https://dejure.org/2005,19143)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2005 - L 10 B 1024/05 AS ER, L 10 B 1023/05 ER-PKH (https://dejure.org/2005,19143)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER, L 10 B 1023/05 ER-PKH (https://dejure.org/2005,19143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Förderung einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien nach § 16 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II); Verweisbarkeit auf die Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz bei Aussichtslosigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin, 14.06.2005 - L 10 B 44/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - L 10 B 1024/05
    Das Passivrubrum war von Amts wegen zu berichtigen, da die Arbeitsgemeinschaft des Landes Berlin und der Bundesagentur für Arbeit für den örtlichen Bereich des Verwaltungsbezirks C, bezeichnet als Jobcenter C, vertreten durch den Geschäftsführer, nach Auffassung der Senats im Sinne des § 70 Nr. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beteiligtenfähig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Juni 2005, L 10 B 44/05 AS ER).
  • LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderungen an Anordnungsanspruch und -grund -

    Bereits im Bereich der beruflichen Weiterbildung sei anerkannt, dass das Auswahlermessen vorrangig auf einen berufsqualifizierenden Abschluss zu richten sei (LSG Berlin-Brandenburg, 28.9.2005 - L 10 B 1024/05 AS ER).

    Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel der allgemeinen Vorschriften für die Förderung einer Berufsausbildung gemäß §§ 59 ff. SGB III und den Teilhabeleistungen gemäß § 97 ff. SGB III. Besteht allgemein dem Grunde nach ein Anspruch auf Förderung einer Berufsausbildung, bringt der Gesetzgeber damit hinreichend zum Ausdruck, dass eine abgeschlossene erste Berufsausbildung vorrangiges Mittel zur Teilhabe am Arbeitsleben ist; wie auch die Regelung des § 77 Abs. 2 SGB III für die Weiterbildung zum Ausdruck bringt (hierzu: LSG Berlin-Brandenburg, 28.9.2005 - L 10 B 1024/05 AS ER mwN).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2007 - L 28 AS 1076/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen -

    Soweit der Beklagte im Berufungsverfahren vorträgt, dass er im Rahmen seiner pflichtgemäßen Ermessensausübung allein die aufgrund der Teilnehme des Hilfebedürftigen an der beruflichen Bildungsmaßnahme zusätzlich anfallenden Kinderbetreuungskosten gewährt, kann der Senat unentschieden lassen, ob das dem Leistungsträger nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II eingeräumte Ermessen sich auf ein Entschließungsermessen beschränkt, welches sich auf das "ob" der Leistung bezieht und ob der Beklagte für den Fall einer positiven Förderentscheidung überhaupt ein Auswahlermessen dahingehend hat, in welchen Umfang und in welcher Höhe Kinderbetreuungskosten zu erstatten sind (so Sozialgericht Berlin, Urteil vom 15. November 2006 - S 102 AS 4364/06 - und Niewald a. a. O., § 4 RdNr. 398 unter Aufgabe der noch in Gagel, a. a. O., § 77 RdNr. 99 vertretenen Auffassung, a. A. wohl Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER -, jeweils zitiert nach Juris).
  • SG Hildesheim, 28.07.2010 - S 55 AS 1194/10

    Vor der Teilnahme an einer Maßnahme i.S.d. § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III ist

    Nach der Sach- und Rechtslage in diesem Einzelfall ist nämlich der Entscheidungsspielraum des Antragsgegners - entgegen dessen Ansicht - jedenfalls so weit eingeschränkt, dass nur noch eine Entscheidung zugunsten einer Förderung der Antragstellerin rechtmäßig, d.h. eine Ablehnung nach jeder Betrachtungsweise rechtswidrig wäre (sog. Ermessensreduzierung auf Null , vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER u.a. -, juris Rn. 26).

    Alt. SGB III genannten Personenkreisen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. Juli 2003 - B 7 AL 66/02 R -) - bei der Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3. Alt., Abs. 2 SGB III) nicht die (positive) Erwartung bestehen muss, dass die Eingliederungschancen nach der Maßnahme besser sind als vorher (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. September 2005 - L 8 AL 4970/04 -, juris Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. September 2005 - L 10 B 1024/05 AS ER u.a. -, juris Rn. 28).

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